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BUNDESTAG/5089: Heute im Bundestag Nr. 290 - 10.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 290
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 10. Juni 2015, Redaktionsschluss: 11.00 Uhr

1. Rechtsrahmen für Netzneutralität
2. 15.325 Petitionen im Jahr 2014
3. Deutschlandbild im Ausland
4. 5,5 Millionen Euro für Osteuropa-Institut
5. Daten zur deutschen Entwicklungspolitik
6. Haftungsrisiken beim Textilbündnis


1. Rechtsrahmen für Netzneutralität

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine Petition zu dem Thema der Gleichbehandlung aller Datenpakete im Internet dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur "als Material" zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Der in der Petition erhobenen Forderung, zu verhindern, dass Internetverbindungsanbieter gleichzeitig in erheblichem Maße Inhalte im Internet bereitstellen dürfen, stimmte der Ausschuss indes nicht zu. Ein Verbot der Bereitstellung eigener Dienste durch Telekommunikationsanbieter sei unangemessen, urteilten die Abgeordneten. Überdies bestünden schon jetzt Regelungen, um wettbewerbsschädigendes Verhalten durch Abhilfemaßnahmen abzustellen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass aus seiner Sicht das freie Internet "unverzichtbar für die moderne Informationsgesellschaft und von großer gesellschafts- sowie wirtschaftspolitischer Bedeutung" ist. Daher seien wirksame Regelungen zur Bewahrung und Sicherstellung eines freien und offenen Internets zu befürworten. Zugleich wird darauf verwiesen, dass "Wettbewerb und Transparenz den besten Schutz für eine diskriminierungsfreie und neutrale Datenübermittlung bieten".

Der Ausschuss macht zudem darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2012 Transparenzverpflichtungen und qualitative Mindeststandards bereits verstärkt und Instrumente zum Schutz der Netzneutralität zur Verfügung gestellt worden seien. Eine weitergehende nationale Regelung, so heißt es in der Vorlage, sei jedoch ausgesetzt worden, da es aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die derzeit diskutierten europäischen Vorschläge zur Einführung von Netzneutralitätsregelungen vorerst nicht sinnvoll sei, eine nationale Verordnung weiter voranzutreiben. Der Petitionsausschuss, so schreiben die Abgeordneten weiter, begrüßt es, dass sich die Bundesregierung zum einen für eine verbindliche Verankerung der Gewährleistung von Netzneutralität als eines der Regulierungsziele im TKG ausspräche und zum anderen angekündigt habe, sich auch auf europäischer Ebene für gesetzliche Regelungen zur Netzneutralität einzusetzen.

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2. 15.325 Petitionen im Jahr 2014

Petitionen/Bericht

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2014 sind 15.325 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2014 (18/4990) hervor, der am Donnerstag im Plenum des Bundestages beraten wird. Danach hat sich die Gesamtzahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr um 525 erhöht. Bei 250 Werktagen, so heißt es in dem Bericht weiter, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 61 Zuschriften. 5.667 davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de eingegangen. "Mit mittlerweile mehr als 1,8 Millionen registrierten Nutzern auf der Internetseite des Petitionsausschusses ist www.epetitionen.bundestag.de nach wie vor das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages", schreibt der Petitionsausschuss. Die Möglichkeit, Petitionen im Internet zu veröffentlichen und online zu unterstützen, erlaube es den Bürgern sich zusammen zu tun und sich gemeinsam für ein Anliegen stark zu machen.

In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien liege das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 21 Prozent der Eingaben (3.175) vorn, gefolgt vom Bundesministerium für Justiz (elf Prozent, 1.730) und dem Innenministerium (zehn Prozent, 1.550), schreibt der Ausschuss in seinem Bericht. Am eingabefreudigsten - ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen - hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt, heißt es weiter. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz belegten danach die Plätze 15 und 16.

In seinem Jahresbericht macht der Petitionsausschuss auch deutlich, dass das Jahr 2014 intensiv dazu genutzt worden sei, den Betrieb der im Herbst 2012 gestarteten neuen E Petitionsplattform zu optimieren. Besondere Berücksichtigung habe dabei das laufende Feedback der Nutzer gefunden. Das "große Projekt" zur funktionalen Weiterentwicklung der Anwendung sei Mitte 2014 die Integration des neuen Personalausweises (nPA) gewesen. "Damit ist es den Bürgern nun möglich, sich mit dem neuen Personalausweis im Portal zu registrieren oder eine Petition einzureichen, was in erster Linie einen Zugewinn an Sicherheit und Komfort bedeutet", schreibt der Petitionsausschuss.

Weiter wird in dem Tätigkeitsbericht darauf verwiesen, dass neben den 27 regulären nicht-öffentlichen Sitzungen des Ausschusses, bei denen insgesamt 730 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden seien, im Jahr 2014 in vier öffentlichen Sitzungen insgesamt elf Eingaben beraten wurden. Dabei sei es unter anderen um die Abschaffung von Sanktionen in Verbindung mit dem Arbeitslosengeld II, um das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA und die Reform der Pflegeversicherung auf der Grundlage eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gegangen. Die Ergebnisse seiner Beratungen - öffentlichen ebenso wie nicht-öffentlichen - habe der Petitionsausschuss dem Bundestag in Form von 138 Sammelübersichten als Beschlussempfehlung zur Erledigung von insgesamt 9.498 Petitionen vorgelegt, heißt es in der Vorlage.

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3. Deutschlandbild im Ausland

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Deutschland belegt nach sechs Jahren wieder den ersten Platz in der Gesamtwertung des "Nation Brands Index". Wie die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorliegenden Bericht zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (18/5057) schreibt, habe sich die internationale Wahrnehmung Deutschlands im Vergleich zum Vorjahr in den Kategorien Kultur (Platz 1) und Bevölkerung (Platz 3) deutlich verbessert. "Ein sehr gutes Image wird Deutschland auch in den Bereichen Qualität der Produkte, Arbeitnehmerfähigkeit, Lebensqualität und Regierungsführung bescheinigt." Allerdings weise das Deutschlandbild im Ausland im internationalen Vergleich vor allem in Bezug auf Willkommenskultur, Immigration und Tourismus nach wie vor Defizite auf.

Als Schwerpunkte der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im Berichtszeitraum September 2013 bis Dezember 2014 benennt die Bundesregierung das Gedenkjahr 2014 zur Erinnerung an den Beginn des Ersten Weltkriegs, das Deutschlandjahr in Brasilien 2013/2014, das Deutsch-Chinesische Sprachenjahr 2013/2014 und das Jahr der deutschen Sprache und Literatur in Russland 2014/2015. Weitere Initiativen dienten dem Aus- und Aufbau der Zivilgesellschaften in Ländern der Östlichen Partnerschaft sowie in Ländern des Nahen Ostens und Nordafrika, im Rahmen der Außenwissenschaftspolitik seien mit Hochschulkooperationen in der Türkei, in Russland und in China Akzente gesetzt worden. Zudem berichtet die Bunderegierung von einer wachsenden Nachfrage nach Deutsch als Fremdsprache - "stimuliert durch die starke deutsche Wirtschaft und die Internationalisierung der deutschen Wissenschaft tragen hier die strukturellen Reformen (Partnerschulinitiative, Ausbau der Goethe-Institute) und die damit einhergehende verstärkte Förderung von Deutsch als Fremdsprache erste Früchte", heißt es in dem Bericht.

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4. 5,5 Millionen Euro für Osteuropa-Institut

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das geplante Deutsche Institut für Russland- und Osteuropaforschung soll einen Beitrag dazu leisten, "die weithin anerkannte Lücke an empirisch fundierter regionalwissenschaftlicher Forschung zu Russland und dem postsowjetischen Raum" zu schließen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5035) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4884) schreibt, sei fundiertes Wissen über aktuelle gesellschaftliche, ökonomische und politische Dynamiken in Russland und im postsowjetischen Raum seit Ende des Kalten Kriegs gerade in Deutschland zurückgegangen - "trotz der strategischen Bedeutung dieses Raums für Deutschland und die EU". Während die historische Forschung zu Russland und Osteuropa noch vergleichsweise gut ausgestattet sei, gebe es vor allem in den Bereichen Soziologie, Wirtschaftswissenschaften und Politologie erhebliche Lücken. "Durch die Ukraine-Krise und angesichts der Unwägbarkeiten in unserem Verhältnis zu Russland ist die Stärkung von anwendungsbezogener Regionalexpertise besonders dringlich geworden."

Der geographische Fokus des geplanten Instituts solle auf Russland, den Ländern der Östlichen Partnerschaft, dem südlichen Kaukasus sowie Zentralasien legen. "Inhaltlich sollen bisher vernachlässigte Themen systematischer bearbeitet werden, wie zum Beispiel gesellschaftliche Veränderungen und geistige Strömungen in der Region, wirtschaftliche Dynamiken, Entwicklungen bei Innovation, Wissenschaft und Bildung

oder der Wandel von Öffentlichkeit im Zeitalter digitaler Medien", heißt es in der Antwort weiter. Die Neugründung solle bereits vorhandene Kompetenz ergänzen und verstärken und sich ausdrücklich nicht als Konkurrenz zu Einrichtungen wie der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) oder universitären Lehrstühlen mit Fokus Osteuropa verstehen.

Das in privater Trägerschaft geplante Institut soll nach Vorstellungen der Bundesregierung seinen Sitz in Berlin haben, das Konzept sehe einen Personalbedarf von 15 wissenschaftlichen Mitarbeitern, fünf Mitarbeitern im Bereich Kommunikation und sechs im Bereich Verwaltung vor. Die Stelle der Institutsleiterin oder des Institutsleiters soll international ausgeschrieben werden. Bis zum Jahr 2017 stünden voraussichtlich 5,5 Millionen Euro für Zuwendungen im Einzelplan des Auswärtigen Amtes zur Verfügung (500.000 Euro für die Aufbauphase im Jahr 2015 und jeweils 2,5 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017).

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5. Daten zur deutschen Entwicklungspolitik

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Ranking des Aid Transparency Index (ATI) bestätigt für das Jahr 2014 die kontinuierlichen Umsetzungsfortschritte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Bereich Transparenz. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5023) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4845) schreibt, folge die Umsetzung des IATI-Standards (IATI - International Aid Transparency Initiative) dem im Dezember 2012 veröffentlichten Plan zur Implementierung des "Busan Common Open Standard for Transparency". Eine Erhöhung der bisher jährlichen Meldefrequenz entsprechender Daten zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf vierteljährlich sei bis Ende 2015 geplant. Die Bundesregierung verweist unter anderem darauf, dass die Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und KfW Bankengruppe "Maßnahmendokumente wie Projektbeschreibungen, Projektkurzbeschreibungen und Kurzberichte von Projektevaluierungen" auf ihren Websites zur Verfügung stellen. "Die Kurzberichte geben Auskunft zu Ergebnissen, die abgeschlossene Vorhaben erzielt haben. Außerdem enthalten die Projektkurzbeschreibungen der GIZ Aussagen zu den bisher erreichten Ergebnissen laufender Vorhaben. Diese Dokumente sollen in Zukunft über Links in der IATI-Meldung zugänglich sein."

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6. Haftungsrisiken beim Textilbündnis

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht "unkalkulierbare Haftungsrisiken" als einen der Gründe, dass größere Unternehmen dem von ihr initiierten Textilbündnis bisher nicht beigetreten sind. Weitere Gründe seien "mögliche Wettbewerbsverzerrungen, unter anderem wegen fehlender Internationalisierung", teils unpräzise Formulierungen im Aktionsplan sowie "fehlender Bündnisgeist im Sinne einer kollektiven Verantwortung", heißt es in der Antwort (18/5017) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4748). "Die durch den Steuerungskreis am 13. April 2015 beschlossenen Anpassungen des Aktionsplans konnten die oben genannten Eintrittsbarrieren beseitigen und damit den Weg für einen breiten Beitritt der Wirtschaft in das Bündnis ebnen", schreibt die Bundesregierung.

Ein Monitoring- und Berichtssystem des Bündnisses befinde sich derzeit noch in der Konzipierungsphase. Inwieweit Unternehmen ihre Lieferketten offenlegen müssen, werde in diesem Rahmen noch zu bestimmen sein. Der überarbeitete Aktionsplan sehe jedoch vor, dass "bei einer ausbleibenden oder unzureichenden Zielverfolgung Sanktionen bis hin zum Ausschluss ausgesprochen werden können." Ein entsprechender Sanktionsmechanismus sei im weiteren Prozess zu entwickeln. Die Kosten des im Oktober 2014 vom Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller (CSU), initiierten Textilbündnisses (Sektorvorhaben "Nachhaltigkeit und Standards in globalen Lieferketten") beziffert die Bundesregierung im Rahmen der Planung auf bisher 730.000 Euro.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 290 - 10. Juni 2015 - 11.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2015

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