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BUNDESTAG/5082: Heute im Bundestag Nr. 283 - 05.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 283
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 05. Juni 2015, Redaktionsschluss: 10.20 Uhr

1. Mali-Einsatz soll fortgesetzt werden
2. Verlängerung des Kosovo-Einsatzes
3. UNIFIL-Einsatz vor der Küste Libanons
4. Ungeklärter Status der Westsahara
5. Bedeutung des Potsdamer Abkommens


1. Mali-Einsatz soll fortgesetzt werden

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der UN-Unterstützungsmission in Mali beteiligen. Auftrag der "Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali" (MINUSMA) sei unter anderem, die Unterstützung des nationalen politischen Dialogs und der nationalen Aussöhnung und der Wiederherstellung der staatlichen Autorität im gesamten Land sowie des Wiederaufbaus des malischen Sicherheitssektors, heißt es in einem Antrag der Bundesregierung (18/5053), der in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Bundestagplenums steht.

Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören laut Antrag der "Lufttransport in das Einsatzgebiet und innerhalb des Einsatzgebietes von MINUSMA sowie Unterstützung bei der Verlegung und der Folgeversorgung von Kräften von MINUSMA", weiterhin "die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" sowie die "Einsatzunterstützung durch gegebenenfalls temporär bereitgestellte Luftbetankungsfähigkeit für französische Kräfte, die aufgrund eines Unterstützungsersuchens des Generalsekretärs der Vereinten Nationen eine Bedrohung für MINUSMA abwenden sollen". Der Einsatz erfolge zunächst längstens bis Ende Juni 2016. Es sollen unverändert bis zu 150 Soldaten entsendet werden können; die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 5,8 Millionen Euro.

Die territoriale Integrität des malischen Staatsgebietes sei auch dank MINUSMA in weiten Teilen des Landes wiederhergestellt und die Sicherheitslage verbessert worden, schreibt die Bundesregierung. Zudem habe der für eine nachhaltige Stabilisierung in Mali entscheidende politische Prozess Fortschritte gemacht. Die Bundesregierung verweist zum einen auf die Rückkehr zur verfassungsgemäßen Ordnung mit den Parlamentswahlen 2013 nach dem Militärputsch des Jahres 2012. Zum anderen hätten die bewaffneten Tuareg-Gruppierungen MNLA, der Hohe Rat für die Einheit des Azawad (HCUA) und die Arabische Bewegung für den Azawad (MAA) mit der "Deklaration von Algier" ihre Absicht bekräftigt, "zu einer grundlegenden Lösung für die Zukunft des Nordens von Mali zu kommen, die auch die territoriale Integrität und die nationale Einheit des Landes berücksichtigt".

In Verhandlungen zwischen der malischen Regierung und Vertretern der bewaffneten Gruppen sei unter Leitung Algeriens ein Friedensabkommen erarbeitet worden, das am 15. Mai 2015 von der Regierung und den in der "Plattform" vereinigten regierungsnahen bewaffneten Gruppen und der "Mediation elargí" (Algerien, Vereinte Nationen, Afrikanische Union ECOWAS, Organisation Islamischer Staaten, Europäische Union, Nachbarstaaten, Frankreich) unterzeichnet worden sei. Die drei nach Autonomie strebenden Rebellengruppen hätten das Abkommen bisher allerdings lediglich paraphiert. "Die Umsetzung des Friedensvertrages, bei der MINUSMA eine wesentliche Rolle zukommt, wird aufgrund der Komplexität der Lage zwischen den Verhandlungsparteien und der sozioökonomischen Situation im Norden Malis wohl eher auf langfristige Sicht tragfähige Lösungen hervorbringen", schreibt die Bundesregierung. Zur Stabilisierung der Sicherheitslage, des politischen Prozesses der Umsetzung des Friedensvertrags und zur Unterstützung des Zugangs für humanitäre Akteure werde die UN-Mission MINUSMA "weiterhin dringend gebraucht".

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2. Verlängerung des Kosovo-Einsatzes

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) beteiligen. Solange die Situation insbesondere im Norden Kosovos noch nicht nachhaltig stabilisiert sei, sei eine weitere enge Begleitung durch KFOR notwendig, schreibt die Bundesregierung in einem Antrag (18/5052), der in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Im Zuge der Umsetzung der Normalisierungsvereinbarung von 2013 zwischen Serbien und Kosovo würden Schritt für Schritt die serbischen Parallelstrukturen, insbesondere im Norden Kosovos, aufgelöst, in kosovarische Strukturen überführt und ein einheitlicher Rechtsraum in ganz Kosovo hergestellt. Dabei seien bereits wichtige Erfolge erzielt worden, heißt es im Antrag weiter. Die Lage in der Republik Kosovo sei zwar grundsätzlich ruhig und stabil, dennoch könne nicht ausgeschlossen werden, "dass ein unerwarteter Zwischenfall, räumlich und zeitlich begrenzt, zu einer Anspannung der Lage vor Ort führen könnte".

Der Einsatz erfolgt auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrates. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören neben der Unterstützung "zur Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovo" die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force beziehungsweise der Kosovo Armed Forces (KAF) "und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen".

Unverändert ist der Einsatz von bis zu 1.850 Bundeswehrsoldaten vorgesehen. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf ein neues NATO-Konzept, das eine flexiblere schrittweise Anpassung der Truppenstärke in Abhängigkeit von der Bewertung der Sicherheitslage erlaube. "Es sieht vor, dass der militärische NATO-Oberbefehlshaber in Europa (Supreme Allied Commander Europe / SACEUR) bis zum Ende der derzeitigen Operationsphase 'Deterrent Presence' auf eine Verbesserung der Lage flexibler als bisher mit der Anpassung der KFOR-Truppenstärke reagieren kann." Entscheidungen zu Truppenreduzierungen seien indes nicht vor Herbst 2015 zu erwarten. Die Kosten für einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 46,5 Millionen Euro.

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3. UNIFIL-Einsatz vor der Küste Libanons

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr am maritimen Teil der internationalen UNIFIL-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) beteiligen. Der UNIFIL-Einsatz auf See habe ein doppeltes Mandat, schreibt die Bundesregierung in einem Antrag (18/5054), der in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht: "Es sieht neben der Sicherung der seeseitigen Grenzen auch die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von Fähigkeiten vor, die Küste und die territorialen Gewässer des Landes selbstständig zu überwachen." In erster Linie solle verhindert werden, dass Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial ohne Zustimmung der libanesischen Regierung in den Libanon gebracht werden. Die Zahl der einzusetzenden Bundeswehrsoldaten beträgt laut Antrag 300, die Kosten für die Verlängerung des Mandates bis Ende Juni 2016 beziffert die Bundesregierung auf rund 30,2 Millionen Euro.

Die labile Sicherheitslage im Nahen Osten habe sich auch im letzten Mandatszeitraum nicht verbessert, heißt es in der Begründung des Antrags. Der Konflikt in Syrien sowie die zunehmende Bedrohung durch das Erstarken islamistischer Terrororganisationen in der Region, insbesondere durch den Islamischen Staat (IS), stellten den Libanon innen- wie außenpolitisch unverändert vor erhebliche Herausforderungen. Zudem sei das Land in besonderen Maße durch die Aufnahme von etwa 1,2 Millionen Flüchtlingen aus Syrien herausgefordert. "UNIFIL war - gerade mit Blick auf die unverändert instabile Gesamtlage - im letzten Mandatszeitraum ein entscheidender Stabilitätsfaktor und hat in erheblichem Maße bei innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Konflikten deeskalierend und ausgleichend auf die Akteure in der Region eingewirkt", schreibt die Bundesregierung.

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4. Ungeklärter Status der Westsahara

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Auffassung der Bundesregierung ist der völkerrechtliche Status der Westsahara ungeklärt. Wie sie in ihrer Antwort (18/4922) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4756) schreibt, stelle sie sich "nachdrücklich" hinter die Position des UN-Sicherheitsrates, der in seiner Resolution 2218 (2015) seine Entschlossenheit bekräftigt habe, den Konfliktparteien bei der Herbeiführung einer gerechten, dauerhaften und für beide Seiten annehmbaren politischen Lösung behilflich zu sein. Diese solle die Selbstbestimmung des Volkes von Westsahara im Rahmen von Regelungen vorsehen, die mit den Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen im Einklang stehen.

Die Fraktion Die Linke hatte darauf hingewiesen, dass Marokko 1975 die Westsahara völkerrechtswidrig besetzt habe. 1991 hätten die Vereinten Nationen einen Waffenstillstand zwischen Marokko und der Befreiungsbewegung Polisario erreicht. Bis heute trenne jedoch eine mehr als 2.700 Kilometer lange Mauer das Land der Sahrauis. Immer wieder habe die UN Verhandlungen für eine friedliche Lösung angestoßen und das zugesagte Unabhängigkeitsreferendum eingefordert. Die Vorstöße seien jedoch gescheitert.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Rechtsrahmen der Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien nach dem Willen des UN-Sicherheitsrates nicht zur Disposition stehe: "Der Ansatz des Persönlichen Gesandten des VN-Generalsekretärs ('Pendeldiplomatie' zwischen den Konfliktparteien unter Einbeziehung der Nachbarstaaten) soll vielmehr fortgesetzt werden." Der Sicherheitsrat fordere beide Seiten auf, "weiter den politischen Willen zu zeigen und in einer dem Dialog förderlichen Atmosphäre zu arbeiten, um in eine intensivere und stärker sachbezogene Verhandlungsphase einzutreten".

Laut Antwort der Bundesregierung hat Marokko rund zwei Drittel seiner Landstreitkräfte ("100.000 bis 120.000 Personen") im Gebiet der Westsahara permanent stationiert. Marokko betreibe eine Subventionspolitik in der Westsahara, die sowohl auf Sahrauis zielt, als auch Investitionen und Zuzug von Marokkanern unterstützt. "Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich eine erhebliche Anzahl marokkanischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in den Gebieten der Westsahara angesiedelt hat, wobei ihr keine genauen Zahlen vorliegen." Eine belastbare völkerrechtliche Bewertung dieser Ansiedlungen sei vor dem Hintergrund des ungeklärten Status der Westsahara nicht möglich.

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5. Bedeutung des Potsdamer Abkommens

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die völkerrechtliche Bedeutung des Potsdamer Abkommens aus dem Jahre 1945 steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5033). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, ob es nach ihrer Kenntnis zutrifft, dass die Sieger- beziehungsweise Besatzungsmächte USA, Großbritannien und die Sowjetunion von einer völkerrechtlichen Vertragsbindung des Abkommens ausgingen, "wobei vor allem die UdSSR bis zuletzt auch eine Bindung Deutschlands vertrat". Aus Sicht der Fragesteller sei diese völkerrechtliche Vertragsbindung auf deutscher Seite später lediglich von der DDR akzeptiert worden, während die Bundesregierung für das Abkommen von Anfang an jede rechtliche Bindung abgelehnt habe. Die Linke stellt dieses Thema auch in den Kontext der "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" und fragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, "damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann". Weitere Fragen der Abgeordneten zielen auf Veranstaltungen und Publikation zum 70. Jahrestag des Potsdamer Abkommens.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 283 - 5. Juni 2015 - 10.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2015

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