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BUNDESTAG/5035: Heute im Bundestag Nr. 236 - 06.05.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 236
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 06. Mai 2015, Redaktionsschluss: 13.10 Uhr

1. Informationsgesetz zugestimmt
2. Not im griechischen Gesundheitssystem
3. Konzentration nicht dramatisch


1. Informationsgesetz zugestimmt

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (18/4614) beschlossen. In der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem Entwurf zu, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Mit der Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes wird eine Richtlinienänderung der Europäischen Union umgesetzt. Die Möglichkeiten für Wirtschaftsunternehmen, Informationen des öffentlichen Sektors für gewerbliche Zwecke weiterzuverwenden, sollen verbessert werden. Wie es in der Begründung des Entwurfs heißt, geht es um die vorwiegend digitale Nutzung von Inhalten vor allem durch kleine aufstrebende Unternehmen und insbesondere auch um die Schaffung von Arbeitsplätzen. Von der Richtlinie werde ein breites Spektrum an Informationen erfasst, etwa aus den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Recht, Geografie, Wetter, Tourismus, Geschäftsleben, Patentwesen und Bildung, schreibt die Regierung, die aber andererseits darauf hinweist, dass das Gesetz nicht in die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern eingreife. Wie es weiter heißt, wird neben der Einführung des Grundsatzes der Weiterverwendung auch klargestellt, dass Informationen öffentlicher Stellen, die nach bundesrechtlichen Zugangsregelungen wie dem Informationsfreiheitsgesetz zugänglich gemacht werden, ohne Weiteres weiterverwendet werden können.

Das Gesetz wird außerdem auf öffentliche Bibliotheken, Museen und Archive ausgeweitet. Diese Institutionen würden wertvolles Material sammeln, das weiterverwendet werden könne. Am Donnerstag wird der Deutsche Bundestag abschließend über den Entwurf beraten.

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2. Not im griechischen Gesundheitssystem

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Mit der Finanzkrise in Griechenland ist auch das dortige Gesundheitssystem zunehmend in Schieflage geraten. Es weist nach Angaben des deutschen Fachbeauftragten Wolfgang Zöller (CSU) nach wie vor Defizite auf. In einem Lagebericht an den Gesundheitsausschuss des Bundestages heißt es, die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und Medizinprodukten sei unzureichend. Bestimmte hochpreisige Produkte seien nicht verfügbar. Einsparungen würden zu 60 Prozent durch drastische Kürzungen im Arzneimittelbereich und nicht durch Strukturreformen erreicht.

Die griechische Arzneimittelbehörde (EOF) könne wegen Personalmangels und unzureichender regulatorischer Kompetenzen die Arzneimittelzulassung, -überwachung und -preisregelung nur lückenhaft wahrnehmen. Die Impfquote in der Bevölkerung gegen Infektionskrankheiten sei niedrig. Die Primärversorgung der Unversicherten (rund 30 Prozent) werde im Wesentlichen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) übernommen. Das auf EU-Mitteln basierende Gutscheinsystem für eine Mindestversorgung decke nur einen geringen Teil der Not ab, heißt es in dem Bericht weiter.

Mit der Finanzkrise und der immensen Arbeitslosigkeit in Griechenland haben den Angaben zufolge in den zurückliegenden vier Jahren mehr als eine Million Menschen ihre Versicherungsbeiträge nicht bezahlt und damit den Anspruch auf Behandlung in Kliniken und Arztpraxen sowie auf Medikamente verloren.

Arbeitslose können in Griechenland allerdings inzwischen wieder mit kostenloser ärztlicher Hilfe rechnen. So sei über einen Ministerialerlass vom Juni 2014 geregelt, dass Arbeitslose im Krankheitsfall Ärzte und Krankenhäuser aufsuchen können, die mit den staatlichen Krankenkassen zusammenarbeiten. Für die Krankenversicherung der Arbeitslosen habe der Staat insgesamt rund 340 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Auch unter der neuen Regierung bleibe die Gesundheitspolitik "ein wichtiger Bestandteil der Reformprozesse", heißt es in dem Bericht weiter. Offen sei derzeit aber, mit welcher technischen Unterstützung und mit welchen Ressourcen die griechische Regierung die angestrebte hochwertige Gesundheitsversorgung erreichen wolle. Welche Reformen die Regierung konkret ergreifen wolle, sei bislang unklar. Es gebe aber eine Bereitschaft zum Dialog. Das Angebot von deutscher Seite zur Zusammenarbeit bleibe bestehen. In der kommenden Woche will Zöllner zusammen mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses nach Griechenland reisen.

Wie Zöller im Ausschuss sagte, sind inzwischen auch viele "richtige Schritte" gegangen worden, um das Gesundheitssystem in Griechenland besser und effizienter zu machen. In der Folge kämen zahlreiche Ärzte, die das Land zuvor aus wirtschaftlichen Gründen verlassen hätten, wieder zurück. Als positives Beispiel nannte Zöller die elektronische Verschreibung von Arzneimitteln. Jedoch würden in Griechenland zu rund 95 Prozent Originalpräparate verschrieben und nur zu fünf Prozent die preiswerteren Generika. Es gebe somit Möglichkeiten, Geld einzusparen, ohne den Menschen wichtige Arzneimittel vorzuenthalten. Sorge bereite allerdings die stark gestiegene Kindersterblichkeitsrate.

Zöller war von 2009 bis 2013 Patientenbeauftragter der Bundesregierung und wurde im April 2014 von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zum Beauftragten für die gesundheitspolitische Zusammenarbeit mit Griechenland ernannt.

Griechenland und Deutschland hatten sich 2014 auf eine Kooperation verständigt mit dem Ziel, das Fallpauschalensystem in der Krankenhausfinanzierung einzuführen, den Nichtversicherten in die Gesundheitsversorgung einzubinden, die Arzneimittelkosten einzugrenzen und die medizinische Versorgung auf dem Land zu verbessern. Anfang 2015 hatte es in Griechenland dann Neuwahlen gegeben.

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3. Konzentration nicht dramatisch

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht keine drastische Zunahme der Zahl der Unternehmensgruppen in Deutschland. In ihrer Antwort (18/4761) verweist sie auf das Siebzehnte Hauptgutachten der Monopolkommission, die für 2005 einen Wert von 145.090 Unternehmensgruppen ermittelt habe. Das Neunzehnte Hauptgutachten enthalte keine Angaben zur Zahl der Unternehmensgruppen mehr. Unter Berufung auf das Statistische Bundesamt beziffert die Bundesregierung die Zahl der Unternehmensgruppen für 2009 auf rund 165.000. Die Zahlen seien kaum geeignet, Anhaltspunkte für kartellrechtlichen oder wettbewerbspolitischen Handlungsbedarf zu liefern, weil sie nur Unternehmen mit Sitz in Deutschland berücksichtigen würden. "Tatsächlich werden die Wettbewerbsverhältnisse im Inland aber auch durch ausländische Unternehmen geprägt", schreibt die Regierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 236 - 6. Mai 2015 - 13.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2015

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