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BUNDESTAG/4879: Heute im Bundestag Nr. 080 - 13.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 080
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 13. Februar 2015, Redaktionsschluss: 12.40 Uhr

1. Anhörung zum Personalrecht der Post
2. Anhörung zur Einlagensicherung
3. Regierung will neue Infrastrukturabgabe
4. Entlastung von der Infrastrukturabgabe
5. Mehr Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte
6. Rechtsextremistische Veranstaltungen


1. Anhörung zum Personalrecht der Post

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost (18/3512) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am Montag, dem 23. Februar 2015. Bei dem Entwurf geht es vor allem um den Schutz der Interessen der Beteiligten bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, etwa bei der Umwandlung von Unternehmen.

Als Sachverständige hat der Ausschuss eingeladen: Hans-Ullrich Benra (dbb beamtenbund und tarifunion), Volker Geyer (Kommunikationsgesellschaft DPV), Thomas Kremer (Deutsche Telekom AG), Ronald Reichert (Kanzlei Redeker-Sellner-Dahs), Professor Christian Waldhoff (Humboldt-Universität zu Berlin) und Klaus Weber (Vereinte Dienstleistungsgesellschaft).

Die Anhörung beginnt um 16.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400 und soll gegen 18.00 Uhr beendet sein.

Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des Haushaltsausschusses unter der E-Mail-Adresse haushaltsausschuss@bundestag.de anzumelden.

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2. Anhörung zur Einlagensicherung

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Mit den geplanten Verbesserungen beim Anlegerschutz befasst sich der Finanzausschuss am Montag, den 23. Februar 2015, in einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen. Im Mittelpunkt steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (18/3786). Die zweistündige Anhörung beginnt um 13.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.

Als Sachverständige sind geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband der Deutschen Volksbanken- und Raiffeisenbanken, Bundesverband deutscher Banken, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, BVI Bundesverband Investment und Asset Management, Centrum für Europäische Politik, Deutsche Bundesbank, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, EBA European Banking Authority, Professor Wolfgang Gerke (Bayerisches Finanz Zentrum), Verband der Auslandsbanken in Deutschland und Verbraucherzentrale Bundesverband.

Wie es in der Vorlage heißt, sollen Sparer besser geschützt werden und nach Zusammenbrüchen von Banken schneller als bisher an ihr Geld kommen. Im Entschädigungsfall sollen Spareinlagen innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden. Bisher betrug diese Frist 20 Tage. Auch soll der Anlegerschutz in einigen Fällen über die Grenze von 100.000 Euro pro Institut hinaus ausgeweitet werden. So sind Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag von 100.000 Euro hinaus geschützt, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt werden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder Auszahlungen aus Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch.

Laut Gesetzentwurf müssen alle Banken in Zukunft einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören. Die Neuregelung betrifft besonders die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die bisher über eigene Sicherungssysteme innerhalb ihrer Gruppen verfügen und von der Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungsmöglichkeit befreit sind. Diese Befreiungsmöglichkeit fällt weg. Allerdings können die Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken künftig als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt werden Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zum Einlass muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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3. Regierung will neue Infrastrukturabgabe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (18/3990) vorgelegt. Danach soll eine Abgabe (Maut) eingeführt werden, die gleichermaßen von Haltern von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten ist.

Halter von nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilien sollen zunächst nur auf Bundesautobahnen abgabepflichtig sein. Aufgrund des dichten Bundesfernstraßennetzes in der Bundesrepublik Deutschland sei davon auszugehen, dass nahezu alle abgabepflichtigen Halter von im Inland zugelassenen Fahrzeugen das Bundesfernstraßennetz im Jahresverlauf nutzen würden, heißt es im Gesetzentwurf weiter. Die Abgabe müsse deshalb von allen Haltern von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilien grundsätzlich jeweils für ein Jahr an das Kraftfahrtbundesamt entrichtet werden. Die Kosten für eine Jahresvignette würden sich nach Hubraum und den Umwelteigenschaften des Pkw beziehungsweise bei Wohnmobilen nach dem Gewicht bestimmen.

Halter von nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen können laut Gesetzentwurf zwischen einer sich ebenfalls an den spezifischen Fahrzeugeigenschaften bemessenden Jahresvignette oder eine Kurzzeitvignette zum Pauschalpreis von zehn Euro (zehn Tage) oder 22 Euro (zwei Monate) wählen. Der Erwerb soll im Internet oder an Einbuchungsstellen möglich sein.

Da die Halter von der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilien bereits über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer zur Finanzierung des Bundesfernstraßennetzes beitragen, werden in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren Steuerentlastungsbeträge in das Kraftfahrtsteuergesetz aufgenommen, schreibt die Regierung. Damit sei sichergestellt, dass Haltern von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeugen keine zusätzliche Belastung auferlegt würde.

Die Abgabe soll als elektronische Vignette (E-Vignette) erhoben werden. Die Fahrtberechtigung sei mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft, das nach Entrichten der Infrastrukturabgabe im System freigeschaltet wird.

Die Bundesregierung rechnet mit Gesamteinnahmen von rund 3,7 Milliarden Euro, wobei rund drei Milliarden Euro auf im Inland zugelassene Fahrzeuge und rund 700 Millionen Euro auf nicht im Inland zugelassene Fahrzeuge entfallen würden. Die um die Systemkosten verminderten Einnahmen aus der Abgabe würden zweckgebunden in den Verkehrsetat des Bundes einfließen und dort teilweise steuerfinanzierte Mittel ersetzten.

Die Bundesregierung hält laut Gesetzentwurf die Einführung der Abgabe mit dem EU-Recht vereinbar, da unter anderem die Pflicht zur Zahlung der Abgabe unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnort des Nutzers und unabhängig vom Ort der Zulassung des Kraftfahrzeugs bestehe.

Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf ab, da unter anderem die Einnahmenberechnungen nicht nachzuvollziehen seien. Weiter hat der Bundesrat grundsätzliche Bedenken, ob die gleichzeitige Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland und eines Freibetrags bei der Kfz-Steuer in gleicher Höhe mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Deshalb erwartet er, dass die Bundesregierung im laufenden Gesetzgebungsverfahren sicherstellt, dass spätestens zum Zeitpunkt der Beschussfassung durch den Deutschen Bundestag eine abschließende Stellungnahme der EU-Kommission zur Europarechtkonformität vorliegt. Schließlich hält der Bundesrat fest, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, da den auf Landesrecht für die Kfz-Zulassung zuständigen Behörden neue Aufgaben übertragen würden. Die Bundesregierung widerspricht in ihrer Gegendarstellung der Gegenäußerung des Bundesrates.

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4. Entlastung von der Infrastrukturabgabe

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bunderegierung will einen Steuerentlastungsbetrag für Kraftfahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der Infrastrukturabgabe fallen, einführen. Dazu hat die Regierung den Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (18/3991) vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Entlastung für die Fahrzeughalter in gleicher Höhe wie die Infrastrukturabgabe vor. Damit solle eine Doppelbelastung beim Übergang von einer steuerfinanzierten zu einer nutzerfinanzierten Infrastruktur im Bereich der Bundesfernstraßen vermieden werden.

Wie die Regierung weiter erläutert, soll die Infrastruktur im Bereich der Bundesfernstraßen überwiegend nutzerfinanziert werden. "Zu diesem Zweck wird die Nutzerfinanzierung durch Einführung einer Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen und Wohnmobile ausgeweitet", heißt es in dem Entwurf.

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5. Mehr Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3964) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3802). Zur Frage, wie viele Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte beziehungsweise geplante oder im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte es im vierten Quartal des vergangenen Jahres gab, schreibt die Bundesregierung darin, dass ihr mit Stand vom 14. Januar Erkenntnisse zu insgesamt 75 politisch motivierten Delikten in diesem Zeitraum vorliegen, "bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war". Davon entfielen 67 Taten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Zu 16 Taten konnten der Antwort zufolge 19 Tatverdächtige ermittelt werden. Sechs Menschen seien bei den begangenen Gewaltdelikten im vierten Quartal 2014 verletzt worden.

Für das erste Quartal des vergangenen Jahres listet die Regierung in der Antwort 36 entsprechende Sachverhalte auf, für das zweite Quartal 34 und für das dritte Quartal 38. Im ersten Quartal konnten danach zu elf Taten 26 Tatverdächtige ermittelt werden. Im zweiten Quartal seien es bei elf Fällen 17 Tatverdächtige gewesen. Im dritten Quartal seien bei 14 Fällen 21 Tatverdächtige ermittelt worden. "Im Jahr 2014 wurden neun Personen verletzt", heißt es in der Vorlage weiter.

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, liegen ihr für das vierte Quartal 2014 Erkenntnisse zu insgesamt 129 Straftaten vor, "die in Zusammenhang mit einem demonstrativen Ereignis und dem Thema 'Asyl' stehen". Davon entfielen 64 Straftaten auf die politisch links motivierte Kriminalität und 45 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität, während sieben Ereignisse "dem Phänomenbereich Ausländer" und 13 Ereignisse keinem Phänomenbereich zugeordnet worden seien. Die "Deliktskategorien der rechtsmotivierten Straftaten" erstreckten sich auf 27 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, drei gefährliche Körperverletzungen, drei Körperverletzungen, drei Landfriedensbrüche, zwei besonders schwere Fälle des Landfriedensbruchs, zwei Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zwei Beleidigungen, eine Sachbeschädigung, eine Volksverhetzung und einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

Für das gesamte Jahr 2014 liegen den Angaben zufolge Erkenntnisse zu insgesamt 194 Straftaten vor, die in Zusammenhang mit einem demonstrativen Ereignis und dem Thema Asyl stehen. Davon entfielen 98 Straftaten auf die politisch links motivierte Kriminalität und 69 Straftaten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. "Zehn Ereignisse wurden dem Phänomenbereich Ausländer zugeordnet und 17 Ereignisse konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet werden", führt die Bundesregierung weiter aus. Die Deliktskategorien der rechtsmotivierten Straftaten erstreckten sich auf 34 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, acht Volksverhetzungen, fünf Beleidigungen, fünf Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, vier Landfriedensbrüche, drei gefährliche Körperverletzungen, drei Körperverletzungen, zwei Sachbeschädigungen, zwei besonders schwere Fälle des Landfriedensbruchs, eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten und einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

Die Bundesregierung verweist zugleich darauf, dass der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen des Berichtszeitraumes 2014 der 31. Januar 2015 sei und sich somit die Zahlen durch Nacherfassungen oder Korrekturen noch ändern könnten.

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6. Rechtsextremistische Veranstaltungen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vierten Quartal dieses Jahres ist es bundesweit zu 33 Veranstaltungen von Rechtsextremisten mit überregionaler Teilnehmermobilisierung gekommen, die der Bundesregierung bekannt geworden sind. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (18/3986) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3805) hervor. Die angegebenen Teilnehmerzahlen schwanken zwischen 20 und 550.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 088 - 13. Februar 2015 - 12.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2015

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