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BUNDESTAG/4876: Heute im Bundestag Nr. 077 - 12.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 077
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 12. Februar 2015, Redaktionsschluss: 11.00 Uhr

1. Anhörung zu Atom-Rückstellungen
2. Fachgespräch zum Thema Hochwasser
3. Entschädigung nach Impfskandal in der DDR
4. Ist Stuttgart 21 behindertengerecht?
5. Infrastruktur für selbstfahrende Autos
6. Grüne fragen nach Sportministerkonferenz


1. Anhörung zu Atom-Rückstellungen

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Um die Rückstellungen der Atomwirtschaft für Stilllegungen geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 4. März. Die Anhörung findet von 11.00 bis 13.00 Uhr im Europasaal (4.900) des Paul-Löbe-Hauses statt.

Erwartet werden folgende Sachverständige: Thorsten Wesch (PricewaterhouseCoopers AG), Ulrich Karpenstein (Redeker Sellner Dahs), Professor Martin Burgi (Ludwig-Maximilians-Universität München), Dörte Fouquet (Becker Büttner Held - Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Brüssel), Professor Wolfgang Irrek (Hochschule Ruhr West), Thorben Becker (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) und Hartmut Gaßner (Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll)

Grundlage der Anhörung sind zwei Anträge der Oppositionsfraktionen. So fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/1959), die Bundesregierung solle für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren sorgen. Außerdem wird die Vorlage eines Gesetzentwurfs verlangt, der die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsieht. Damit soll das Geld vor Spekulation geschützt und für dauerhafte Atommüllfolgekosten gesichert werden. Dabei müsse gewährleistet sein, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben, fordert die Linksfraktion.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in ihrem Antrag (18/1465) für die Einführung eines öffentlich-rechtlichen Fonds aus, in den die von den Energieversorgungsunternehmen bereits gebildeten und künftig zu bildenden Rückstellungen für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle eingezahlt werden sollen. Die Mittel sollen im Entsorgungsfall unverzüglich für die gebotenen Maßnahmen eingesetzt werden können. Die Abgeordneten wenden sich ausdrücklich gegen den Vorschlag von AKW-Betreibern, ihre noch laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerke nebst Atommüll und Rückstellungen komplett in einer Art staatliche "AKW-Bad-Bank" beziehungsweise Stiftung zu übertragen. Damit wollten sich die Konzerne auf einen Schlag von allen weiteren Verpflichtungen befreien und im Gegenzug auf Schadenersatzklagen gegen den Atomausstieg verzichten. Dieser Vorstoß ist aus Sicht der Grünen-Fraktion "inakzeptabel".

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Fachgespräch zum Thema Hochwasser

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Fachgespräch

Berlin: (hib/JOH) Der Hochwasserschutz in Deutschland ist am Mittwoch, dem 04. März 2015, Thema eines öffentlichen Fachgespräches im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Eingeladen sind die Umweltministerinnen und -minister der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Das Gespräch findet von 11 bis 13 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Anhörungssaal 3.101 statt. Interessierte Besucher werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums bis zum Vortag der Sitzung, 16 Uhr, unter umweltausschuss@bundestag.de anzumelden.

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3. Entschädigung nach Impfskandal in der DDR

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die 1978/1979 in der DDR mit verseuchten Blutprodukten behandelten Frauen erhalten von Bund und Ländern noch immer jährliche Hilfsgelder in Millionenhöhe. So summieren sich die fortlaufenden Geldleistungen an Frauen, die zu DDR-Zeiten bei einer sogenannten Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) infiziert wurden, auf mehr als vier Millionen Euro pro Jahr, die jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern gezahlt werden, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/3901) auf eine Kleine Anfrage (18/3526) der Fraktion Die Linke hervorgeht.

Für die Heil- und Krankenbehandlung geben zudem die Länder jährlich etwa eine Million Euro aus. Ferner hat den Angaben zufolge der Bund auf Grundlage des im Jahr 2000 in Kraft getretenen Gesetzes über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz - AntiDHG) den etwa 2.400 Leistungsberechtigten insgesamt rund neun Millionen Euro an Einmalzahlungen gewährt.

Leistungen gebe es im Übrigen auch für Folgeschäden. Mit der Anti-D-Prophylaxe sollten Blutgruppen-Komplikationen in der Schwangerschaft verhindert werden.

Die betroffenen Frauen hätten nach dem deutsch-deutschen Einigungsvertrag die Leistungen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (GüK) der DDR zunächst weiter erhalten. Sie seien dann auf eine Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) umgestellt worden. Die damalige Regelung habe nur die in der DDR bereits anerkannten Fälle umfasst. Im Einvernehmen von Bund und Ländern hätten aber auch diejenigen, deren Infektion erst später anerkannt oder bemerkt worden sei, Leistungen nach dem Bundesseuchengesetz erhalten. Diese Regelung wurde dann durch das Anti-D-Hilfegesetz ersetzt. Die Höhe der Entschädigung hängt vom jeweiligen Grad der Schädigung (GdS) ab.

Wie viele Frauen von dem Skandal insgesamt betroffen waren, kann offenbar nur annähernd beziffert werden. In einer alten Bundestagsdrucksache (13/2732) vom Oktober 1995 ist im Zusammenhang mit dem Vorfall von maximal 6.773 möglichen Hepatitis-C-Infektionen die Rede. Bis Ende Juni 1979 seien 2.533 der behandelten Frauen an Hepatitis erkrankt, hieß es. Die Vorbeugeimpfung war in der DDR gesetzlich vorgeschrieben, allerdings war Blutplasma knapp. Und so wurde auch eine mit Viren infizierte Spende, die eigentlich gesperrt war, verdünnt und als Impfserum ausgegeben mit der Folge zahlreicher Erkrankungen. Hepatitis C war damals noch gar nicht bekannt.

Hepatitis-C-Viren (HCV) bewirken eine Leberentzündung, die in einem späteren Stadium zu Leberzirrhose und Leberkrebs führen kann. Typisch für die Krankheit sind auch Schlafstörungen, chronische Müdigkeit, Kopfschmerzen und Depressionen. Inzwischen gibt es wirksame Heilmittel gegen chronische Hepatitis C, so etwa den neuen Wirkstoff Sofosbuvir (Handelsname Sovaldi), der nach Angaben der Regierung eine Heilungsrate von 98 bis 99 Prozent erreicht. Allerdings sind die Therapiekosten auch sehr hoch.

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4. Ist Stuttgart 21 behindertengerecht?

Verkehr und Digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOJ) Die Barrierefreiheit beim Bahnprojekt "Stuttgart 21"ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3948). Wie viele rollstuhlgeeignete Wege im Hauptbahnhof zwischen den unterirdischen Bahnsteigen und S-Bahn- und Stadtbahnsteigen geplant sind und wie lang diese sein sollen, fragen die Abgeordneten unter anderem.

Da es sich um einen Tiefbahnhof handelt, wäre "der Notfallplan im Falle einer Evakuierung von besonderer Bedeutung", schreibt die Fraktion weiter. Die Abgeordneten möchten daher wissen, ob Rollstuhlfahrer sich bei einer Evakuierung des Bahnhofes aus eigener Kraft retten könnten. Die Fraktion möchte wissen, inwieweit die Planungen zu "Stuttgart 21" mit den Behindertenverbänden abgestimmt wurden.

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5. Infrastruktur für selbstfahrende Autos

Verkehr und Digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOJ) Über eine geplante Teststrecke für selbstfahrende Autos auf der Autobahn 9 will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3957) informieren. Die Abgeordneten beziehen sich dabei auf ein Interview mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), in dem der Minister den technischen Ausbau eines Streckenabschnittes auf der A 9 für die Kommunikation zwischen Strecke und Fahrzeug ankündigte.

Die Linksfraktion möchte deshalb unter anderem wissen, welcher Streckenabschnitt ausgewählt wurde, wie die Einrichtung der benötigten Infrastruktur finanziert werden soll und in welcher Höhe sich die Kosten belaufen werden. Zudem fragen die Abgeordneten, wie Fahrer von nicht-selbstfahrende Autos dem Testbetrieb ausweichen können und welche Haftungsregelungen bei Unfällen mit autonomen Fahrzeugen zur Anwendung kommen.

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6. Grüne fragen nach Sportministerkonferenz

Sport/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach der Umsetzung der Ergebnisse der 5. UNESCO-Weltsportministerkonferenz Ende Mai 2013 in Berlin durch die Bundesregierung erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/3880). Die Abgeordneten nehmen dabei Bezug auf die sogenannte Berliner Erklärung, das Abschlussdokument der Konferenz. Sie wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass Sportunterricht als vorzugsweise tägliches Pflichtfach in die Grund- und Sekundarschulbildung aufgenommen werden sollte. Zugleich wird gefragt, wie die Regierung die Bundesländer darin unterstützen will, das Ziel eines "guten und inklusiven" Sportunterrichts im besagten Rahmen zu erreichen und ob einer solchen Unterstützung das Kooperationsverbot im Wege stehe.

Mehrere Fragen der Grünen beziehen sich auf den Bereich der Manipulation von Sportwettbewerben. So erkundigen sie sich unter anderem, ob die Bundesregierung finanzielle Mittel oder andere Formen der Förderung zur Aufklärung krimineller Aktivitäten im Bereich des Sports bereitgestellt hat und welche konkreten Schritte infolge der September 2014 unterzeichneten Konvention des Europarates gegen Spielabsprachen erfolgt sind. Wissen wollen die Parlamentarier auch, ob die Bundesregierung plant, sich für die Einführung von Wettregulierungsstellen einzusetzen und wie sie das "Problem der Geldwäsche bei Sportwetten" beurteilt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 077 - 12. Februar 2015 - 11.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2015

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