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BUNDESTAG/4857: Heute im Bundestag Nr. 058 - 03.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 058
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 03. Februar 2015, Redaktionsschluss: 09.45 Uhr

1. Fracking in Polen und Großbritannien
2. Vergessene Meldungen an Bundesnetzagentur
3. MIBRAG hat Interesse an Vattenfall-Kohle
4. Gema-Tarife im Fokus
5. 2014 keine kalte Progression
6. Bericht zur illegalen Fischerei



1. Fracking in Polen und Großbritannien

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Bohrungen nach Schiefergas sind in Europa bisher aus Großbritannien und Polen bekannt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3821) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3658) mitteilt, liegen keine Informationen über die Auswirkungen dieser Bohrungen auf Mensch und Umwelt vor. Hingewiesen wird in der Antwort auf Vorschriften der EU-Kommission, in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, bei der Exploration und Förderung von Kohlenwasserstoffen durch Hochvolumen-Hydrofracking die Umweltwirkungen zu prüfen, die Beschaffenheit von Wasser, Boden und Luft zu kontrollieren, die Öffentlichkeit zu informieren und bewährte Praktiken anzuwenden. "Die Bundesregierung hält das vorhandene europarechtliche Instrumentarium für ausreichend, um den Schutz der Umwelt bei Aufsuchung und Gewinnung von Schiefergas durch Fracking zu gewährleisten", heißt es in der Antwort.

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2. Vergessene Meldungen an Bundesnetzagentur

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Betreiber von neuen Photovoltaik-Anlagen sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, die Inbetriebnahme ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur zu melden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3820) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3640) mitteilt, wird bei Unterlassung der Meldung die Vergütung für den eingespeisten Strom reduziert und entfällt bei ab den 1. August 2014 in Betrieb genommenen Anlagen sogar vollständig. Die Zahl der von der Kürzung der Einspeisevergütung betroffenen Firmen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Fraktion hatte im Vorwort zu ihrer kleinen Anfrage von über 100 betroffenen Betrieben in Schleswig-Holstein berichtet. Die Regierung bezeichnet es als wünschenswert, "dass der Netzbetreiber mit den Betroffenen Lösungen erarbeitet, die Härten bei der Rückabwicklung abmildern".

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3. MIBRAG hat Interesse an Vattenfall-Kohle

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG) ist nach Angaben der Bundesregierung an einer Übernahme der Braunkohlesparte im Lausitzer Revier von dem schwedischen Energiekonzern Vattenfall interessiert. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/3819) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3660) mit. Damit könnte die MIBRAG ihre jährliche Fördermenge erheblich steigern. Angaben über Braunkohlelieferungen der MIBRAG in die Tschechische Republik kann die Bundesregierung nicht machen. Diese Zahlen lägen nicht vor.

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4. Gema-Tarife im Fokus

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) und dem Berliner Festival "Fête de la Musique" ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3807). Laut Vorbemerkung hatte die Gema der nicht-kommerziell orientierten Veranstaltung eine Sondervereinbarung im Mai 2014 aufgekündigt und künftig Zahlungen nach einem für die Veranstalter ungünstigen Tarif verlangt. Erst durch Einsparung sei es gelungen, die "Fête de la Musique" bis 2017 zu sichern.

Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Konsequenzen sie aus dem Tarifstreit zwischen Gema und Festivalveranstalter zieht. Die Abgeordneten fragen zum Beispiel nach der Einschätzungen über die verschiedenen Tarife und die jeweiligen Kriterien. Zudem erkundigen sie sich grundsätzlicher nach den Plänen der Bundesregierung zur Reformierung des Systems der Verwertungsgesellschaften.

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5. 2014 keine kalte Progression

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Eine kalte Progression bei der Einkommensteuer hat es im Jahr 2014 nicht gegeben. Dies teilt die Bundesregierung in dem von ihr als Unterrichtung vorgelegten "Ersten Steuerprogressionsbericht" (18/3894) mit. "Im Jahr 2014 hat die niedrigere Preissteigerungsrate in Verbindung mit der Anhebung des Grundfreibetrages zu Jahresbeginn dazu geführt, dass in diesem Jahr keine zusätzliche kalte Progression entstanden ist", schreibt die Regierung in dem Bericht. Im Jahr 2013 habe das Volumen der Steuereinnahmen durch die kalte Progression bei 640 Millionen Euro gelegen.

In diesem Jahr werden bei einer angenommenen Inflationsrate von einem Prozent Steuermehreinnahmen durch die kalte Progression von 690 Millionen Euro erwartet. 2016 würde dieser Betrag auf 800 Millionen Euro steigen. Bei einer Inflationsrate von 1,5 Prozent würden die Steuermehreinnahmen in diesem Jahr bei 1,8 Milliarden Euro und im kommenden Jahr bei 1,95 Milliarden Euro liegen. Bei einer Inflationsrate von zwei Prozent würden die Steuermehreinnahmen in diesem Jahr bei 2,92 Milliarden Euro und im kommenden Jahr bei 3,1 Milliarden Euro liegen.

Die jährliche Belastung des einzelnen Steuerzahlers durch die kalte Progression soll in diesem Jahr je nach Inflationsrate bei 17 Euro (ein Prozent Inflationsrate), 45 Euro (1,5 Prozent Inflationsrate) oder 73 Euro (zwei Prozent Inflationsrate) liegen. Für 2016 lauten die entsprechenden Werte 20 Euro, 49 Euro und 78 Euro.

Die Bundesregierung definiert die kalte Progression wie folgt: "Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbesteuerung kommt. Einkommenssteigerungen, die über die Inflationsrate hinausgehen, erhöhen die steuerliche Leistungsfähigkeit."

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6. Bericht zur illegalen Fischerei

Ernährung und Landwirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EIS) Es gibt Hinweise auf nicht gemeldete Anlandungen bei der Nordostatlantischen Makrele, jedoch sind genaue Mengen nicht bekannt. Das geht aus einer Unterrichtung (18/3855) der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Inkrafttretens der nationalen Bestimmungen zur Durchführung der europäischen IUU- und Kontrollverordnung auf die deutsche Fischereiwirtschaft und die Entwicklung der Fischbestände hervor. IUU-Fischerei ist die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei, die als eine der größten Gefahren für die nachhaltige Bewirtschaftung der lebenden aquatischen Ressourcen betrachtet wird. Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung mit Beschluss zur Novelle des Seefischereigesetzes (17/6332) im Dezember 2013 dazu aufgefordert, "drei Jahre nach Inkrafttreten der nationalen Bestimmungen zur Durchführung der IUU-Verordnung und der Kontrollverordnung das Parlament über die Auswirkungen zu unterrichten".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 058 - 3. Februar 2015 - 09.45 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2015


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