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BUNDESTAG/4851: Heute im Bundestag Nr. 052 - 29.01.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 052
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 29. Januar 2015, Redaktionsschluss: 17.50 Uhr

1. Institut ohne Einblicke beim BND
2. Niedrige Verdienste bei Paketzustellern
3. 500 Millionen Euro für Toll Collect
4. Kältemittel R1234yf: Risiken noch unklar
5. Weniger Förderung für Arbeitslose



1. Institut ohne Einblicke beim BND

1. Untersuchungsausschuss (NSA)

Berlin: (hib/FA) Beim operativen Umgang des BND mit der Telekommunikationsüberwachung bleibt das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) außen vor. So schilderte es BSI-Ingenieur Martin Golke vor dem NSA-Untersuchungsausschuss. Er hatte 2005 eine BND-Anlage geprüft, mit der Daten ausgefiltert werden. Mit ihnen darf sich der deutsche Auslandsgeheimdienst nicht befassen, wenn deutsche Staatsbürger betroffen sind, Eingeschlossen darin ist vor allem die Weitergabe beispielsweise an die NSA.

Golke machte klar, dass er diesen sogenannten Separator vor allem anhand von BND-Dokumentationen untersucht habe - bis hin zur Inaugenscheinnahme im Entwicklungslabor des Dienstes, bei der aber keine Funktionssimulation vorgenommen worden sei. Der weitere Einsatz des Separators und die Einhaltung von Auflagen werde vom BSI nicht kontrolliert. Golke: "Wenn es zertifiziert ist, dann ist das Dingen weg."

Er bekräftigte auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Patrick Sensburg (CDU), das BSI-Auflagen in Form von Empfehlungen an den Nutzer nie zu überprüfen gewesen seien: "Da musste ich mich auf den BND verlassen."

Martina Renne (Die Linke) hakte da ein: "Dieser Prüfungsmodus irritiert mich" - Unterlagen, die der Auftraggeber BND zu Verfügung gestellt habe, Befassung nur während der Entwicklungsphase. "Läuft das auf Treu und Glauben hinaus?", fragte sie. Golke bekräftigte: Zur Zertifizierung während des Betriebs hat das BSI "keine Möglichkeit."

Das sei nun mal gesetzliche Grundlage, stellte Christian Fliesek (SPD) fest. Doch eigentlich entscheide dann doch "die Praxis, wie der Hase läuft". Er verknüpfte damit die Frage an Golke, ob eine Kontrolle im Praxisbetrieb nicht sinnvoll sei. Für die Bundestagsabgeordneten als die Gesetzgeber sei eine solche fachmännische Einschätzung wichtig. "In der Tat", befand der BSI-Ingenieur.

Warum ist denn dann überhaupt eine Prüfung durch das Bundesinstitut nötig? Das wollte Konstantin von Notz (Bündnis 90 / Die Grünen) wissen. "Weil es die Verordnung gibt", so Gohlke. Notz meinte: "Sie gucken ja gar nicht in die Maschine hinein." Was der Zeuge bestätigte. Wie das Gerät eingesetzt werde, das wisse also nur "der liebe Gott", so der Abgeordnete. Golke ergänzte: "Und der BND."

Roderich Kiesewetter (CDU) wollte es genau wissen: Bei der Zertifizierung spreche die BSI Empfehlungen für die Nutzung des Geräts aus. Werde denn kontrolliert, ob die umgesetzt werden? Golke verneinte. Und weiter: Wisse der Zertifikator, ob es sich beim Prüfverfahren um ein BND-Gerät oder etwa eins der NSA handele? Golke: "Woher das Gerät kommt, weiß ich nicht."

Der BND-Ingenieur A.S. berichtete als Zeuge von der Entwicklung des Filtersystems im Jahr 2005. Die Daten, die bei den Providern abgegriffen wurden und werden, seien in drei wesentliche Kategorien unterteilt worden: eindeutige Verbindungen zwischen Ausland und Ausland, auf die der BND zugreifen durfte, und Daten mit Inlandsbezug, die für den BND tabu sind. Nicht klar zuzuordnenden Daten, also der Bereich drei, seien wie Inlands-Daten behandelt worden. Die NSA habe bei der Entwicklung nicht mitgeholfen, noch seien Komponenten von ihr eingebaut worden, versicherte A.S. Allerdings sei den BND-Entwicklern klar gewesen, dass bei der Nutzung die NSA eine Rolle spielen könnte.

In der 33. Sitzung des Untersuchungsausschusses fungierte die SPD-Abgeordnete Susanne Mittag erstmals als stellvertretende Vorsitzende. Sie löste in dieser Aufgabe ihren Fraktionskollegen Hans-Ulrich Krüger ab, der das Gremium verließ - aus gesundheitlichen Gründen, wie der Vorsitzende sagte.

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2. Niedrige Verdienste bei Paketzustellern

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Wirtschaftszweig Post-, Kurier- und Expressdienste ist von 2007 bis 2013 um 13 Prozent auf 228.000 gestiegen. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3796) auf eine Kleine Anfrage (18/3531) der Fraktion Die Linke aus. Darin hatten sich die Abgeordneten konkret nach den Arbeitsbedingungen bei der Deutschen Post AG erkundigt, die Antworten der Regierung beziehen sich jedoch vor allem auf die Arbeitsbedingungen der Branche insgesamt. In der Antwort heißt es dazu, dass rund 120.000 der genannten Beschäftigungsverhältnisse aus Vollzeitjobs und rund 108.000 aus Teilzeitjobs bestehen. Nach Angaben der Deutschen Post AG seien derzeit rund 14.700 Mitarbeiter mit Zustimmung der Betriebsräte befristet beschäftigt, das entspräche etwa zehn Prozent der Mitarbeiter, schreibt die Regierung. Von den Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) der Branche insgesamt würden 29.000 einen Lohn im "unteren Lohnbereich", also bis 1.973 Euro monatlich, verdienen. Das seien 25,6 Prozent der Vollzeitbeschäftigten. Im März 2014 hätten 10.300 sozialversicherungspflichtige und 17.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte der Post-, Kurier- und Expressdienste gleichzeitig Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) erhalten, schreibt die Bundesregierung weiter.

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3. 500 Millionen Euro für Toll Collect

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Toll Collect GmbH als Betreiber des Lkw-Maut-Systems hat in den Jahren 2009 bis 2014 jährlich zwischen 465,8 und 542,4 Millionen Euro als Vergütung erhalten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/3826) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3667) hervor. Bis 2017 soll die Vergütung auf 595 Millionen Euro im Jahr steigen, heißt es weiter. Zur Höhe der Toll Collect zugestandenen Rendite in den Jahren bis 2018 könne keine Auskunft erfolgen, da diese Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Toll Collect berührten.

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4. Kältemittel R1234yf: Risiken noch unklar

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Risikobewertung des Kältemittels R1234yf im Rahmen der REACH-Stoffbewertung ist nach Angaben der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss des Verfahrens werde der Abschlussbericht durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht, schreibt sie in einer Antwort (18/3793) auf eine Kleine Anfrage (18/3636) der Fraktion Die Linke.

Die Bundesregierung betont, dass grundsätzlich alle in Fahrzeugen eingesetzten Materialien und Chemikalien den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen müssen. Einsätze von Polizei, Rettungskräften und Feuerwehren im Zusammenhang mit Fahrzeugbränden bei Verkehrsunfällen fielen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Sollten bei Unfallopfern gesundheitliche Einschränkungen auftreten, so würden darüber nur die Rettungskräfte und möglicherweise die Länder informiert. Es bestehe keine Verpflichtung, entsprechende Informationen an die Bundesregierung weiterzuleiten. Das GIDAS-Projekt der Bundesanstalt für Straßenwesen erhebe jedoch Fahrzeugbrände im Erhebungsgebiet Hannover. Sollten Unfallopfer infolge von Fahrzeugbränden gesundheitlich beeinträchtigt werden, würde dies im Rahmen des Projektes erfasst.

Die Linksfraktion hatte sich bei der Bundesregierung erneut nach möglichen Risiken des Kältemittels R1234yf, das seit einigen Monaten in Klimaanlagen von Autos eingesetzt wird, erkundigt. Aus der Antwort (18/2934) der Bundesregierung auf eine frühere Kleine Anfrage der Fraktion gehe hervor, dass es in Deutschland keinerlei statistische Erhebungen über die Anzahl und Ursachen sowie ökologische und gesundheitliche Folgen von Fahrzeugbränden zu geben scheine, hatten die Linken-Abgeordneten bemängelt. Der Bundesregierung obliege es jedoch, im Interesse der Öffentlichkeit "schnellstmöglich Klarheit" über die Risiken des Kältemittels herzustellen. Eine etwaige Gefährdung von Menschenleben durch kleinste Mengen von Abbauprodukten des Kältemittels bei der Verbrennung müsse dabei ausgeschlossen werden.

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5. Weniger Förderung für Arbeitslose

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2013 haben monatlich rund 860.000 Menschen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilgenommen. Das geht aus dem Eingliederungsbericht 2013 der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/3856) vorliegt. Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass insgesamt 2,30 Millionen Menschen im Jahresverlauf 2013 eine Fördermaßnahme begonnen haben. Außerdem wurden in 1,72 Millionen Fällen Arbeitslose mit Einmalleistungen, vor allem aus dem Vermittlungsbudget, gefördert. Die Zahl der monatsdurchschnittlich Geförderten lag um rund 100.000 unter der des Jahres 2012. Das entspricht einem Rückgang um rund ein Zehntel. Da im gleichen Zeitraum die Zahl der Arbeitslosen jedoch um knapp zwei Prozent gestiegen sei, seien auch anteilig deutlich weniger Menschen gefördert wurden als im Jahr 2012, schreibt die BA.

Von allen 2013 Geförderten gehörten nach Angaben der BA drei Viertel zu einer der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen, waren also geringqualifiziert, 50 Jahre oder älter, langzeitarbeitslos, schwerbehindert oder berufsrückehrend. Rund 38 Prozent der Menschen, die von Juli 2012 bis Juni 2013 eine Maßnahme abgeschlossen hatten, waren sechs Monate danach sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 052 - 29. Januar 2015 - 17.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2015


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