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BUNDESTAG/4829: Heute im Bundestag Nr. 030 - 19.01.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 030
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 19. Januar 2015, Redaktionsschluss: 11.50 Uhr

1. Nationale Anbauverbote bei Gentechnik
2. Maßnahmen zum Meeresschutz
3. Frankreich: Drohnen über Kernkraftwerken
4. Bericht zu Risiken von Mobilfunktechnologien



1. Nationale Anbauverbote bei Gentechnik

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit den Vorarbeiten für eine nationale Umsetzung der sogenannten Opt-out-Regelung begonnen. Das geht aus einer Antwort (18/3737) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3638) hervor. Opt-out meint eine Ausnahmeregelung für EU-Mitgliedstaaten, nationale Anbauverbote oder Beschränkungen für gentechnisch veränderte Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen davon beschließen zu dürfen. Wann allerdings ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wird, stehe derzeit noch nicht fest, schreibt die Bundesregierung. Eine dafür erforderliche Veröffentlichung der entsprechenden Änderungsrichtlinie auf EU-Ebene sei nicht vor März 2015 zu erwarten.

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2. Maßnahmen zum Meeresschutz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die geplante Novellierung der Düngeverordnung wird nach Ansicht der Bundesregierung bei konsequenter Umsetzung mittelfristig zu einem deutlichen Rückgang von Nährstoffeinträgen in die Gewässer beitragen. In einer Antwort (18/3459) auf eine Kleine Anfrage (18/3239) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bewertet sie die effiziente und gewässerschonende Verwendung von Düngemitteln, die Anlage von Pufferstreifen als ökologische Vorrangflächen, die Ausweitung des Ökolandbaus sowie die Optimierung des Stickstoffmanagements als geeignete Maßnahmen, um den Eintrag von Nährstoffen wie Phosphor oder Stickstoff in die Gewässer zu senken.

Mit der Umsetzung der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen EU-Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik (Fischereigrundverordnung) solle zudem eine Verschlechterung der Meeresumwelt durch Aquakultur- und Fischereitätigkeiten vermieden werden, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie versichert, dass sie die EU bei der Verwirklichung der Ziele "nach Kräften" unterstützen werde, auch was das Erreichen des "Guten Umweltzustandes" der Meere im Fischereibereich angehe. Hierzu zähle insbesondere die Festlegung der jährlichen Gesamtfangmengen nach dem Prinzip des höchstmöglichen Dauerertrags, der für möglichst viele Bestände bereits 2015, jedoch spätestens bis 2020 erreicht werden solle.

Um den "Guten Umweltzustand" des Meeres zu erreichen, müssten bei der Offshore-Erdöl- und Erdgas-Förderung zudem die bestehenden nationalen und EU-Standards eingehalten werden, betont die Regierung.

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3. Frankreich: Drohnen über Kernkraftwerken

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Der Bundesregierung ist bekannt, dass es wiederholt zu Drohnenflügen über französischen Kernkraftwerken gekommen ist. Die Hintergründe würden von den französischen Behörden derzeit untersucht, Ermittlungsergebnisse seien nicht bekannt, schreibt sie in einer Antwort (18/3608) auf eine Kleine Anfrage (18/3466) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

In Deutschland seien ungenehmigte Drohnenüberflüge von Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen, bei denen Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet seien, bisher nicht beobachtet worden, heißt es darin weiter. Von Drohnen, wie sie in Frankreich beobachtet wurden, gehe zudem keine unmittelbare Gefährdung für deutsche Kernkraftwerke aus.

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4. Bericht zu Risiken von Mobilfunktechnologien

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/JOH) Die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie sowie mögliche gesundheitliche Auswirkungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder sind Gegenstand einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/3752). Es ist bereits der sechste Bericht zu diesem Thema, nachdem der Bundestag die Bundesregierung im Jahr 2002 beauftragt hatte, alle zwei Jahre über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse in Bezug auf mögliche gesundheitliche Gefährdungen durch Mobilfunktechnologien zu berichten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 030 - 19. Januar 2015 - 11.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2015


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