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BUNDESTAG/4820: Heute im Bundestag Nr. 021 - 14.01.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 021
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 14. Januar 2015, Redaktionsschluss: 14.10 Uhr

1. Opposition zweifelt am Energieeffizienzplan
2. Energieaudits für Unternehmen noch 2015
3. Schwesig: Keine E-Zigaretten unter 18
4. Nachtzugverkehr neu organisieren



1. Opposition zweifelt am Energieeffizienzplan

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Die Opposition hat Zweifel an den Erfolgsaussichten des "Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz" (NAPE) geäußert. In einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch erklärte die Fraktion Die Linke, zwar seien Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und auch deren steuerliche Förderung zu begrüßen, aber der Plan der Regierung hebe nur ein Drittel der Möglichkeiten im Bereich der Energieeffizienz. Und nur auf Freiwilligkeit und Förderung zu setzen, werde sehr wenig bringen. NAPE sei eher eine Art "Notfallplan". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich erfreut über die Vorlage, aber hielt es für kaum noch möglich, das angestrebte Ziel einer Einsparung des Primärenergieverbrauchs von einem Fünftel bis 2020 noch zu schaffen. Wenn es nicht bald gesetzliche Maßnahmen gebe, würden die im NAPE stehenden Maßnahmen "heiße Luft" bleiben.

Nach Ansicht der Bundesregierung kommt der Energieeffizienz als zweiter Säule der Energiewende eine immer größere Bedeutung zu. In dem von ihr als Unterrichtung (18/3485) vorgelegten und vom Ausschuss zur Kenntnis genommenen "Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz", heißt es, effizienter Umgang mit Energie werde neben dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien "das Kernelement werden, um den Standort Deutschland weiterhin international an der Weltspitze halten zu können". Zu den zentralen Sofortmaßnahmen des NAPE zählen die Einführung neuer wettbewerblicher Ausschreibungen für Energieeffizienz, die Erhöhung des Fördervolumens für Gebäudesanierung sowie die Schaffung von Energieeffizienznetzwerken gemeinsam mit Industrie und Gewerbe. Eine Milliarde Euro sollen für die steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierungen im Zeitraum von 2015 bis 2019 zur Verfügung stehen. Ab 2015 soll auch das Gebäudesanierungsprogramm um 200 Millionen Euro aufgestockt werden, so dass dann zwei Milliarden Euro jährlich zur Verfügung stehen. Im Gebäudebereich würden knapp 40 Prozent der Endenergie in Deutschland verbraucht, verdeutlicht die Regierung.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die Vorlage als sehr wichtig und verwies auf die bereits erzielten Erfolge. So habe sich das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch abgekoppelt. Jetzt gehe es darum, "besser zu werden als wir heute schon sind". Die SPD-Fraktion bezeichnete die Ziele als sehr ehrgeizig. Es könne eng werden, alle Ziele zu erreichen.

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2. Energieaudits für Unternehmen noch 2015

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Große Unternehmen sollen verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen sogenannte Energieaudits durchzuführen. Dies soll erstmals bis zum 5. Dezember dieses Jahres geschehen und danach alle vier Jahre, teilte die Bundesregierung am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie bei der Beratung des von ihr vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373) mit.

Bei Energieaudits werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Die Pflicht zur Durchführung dieser Energieaudits soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert wird. Wie die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs schreibt, sind deutsche Unternehmen weltweit Vorreiter bei der Nutzung energieeffizienter Techniken und Lösungen, um bestehende Einsparpotenziale zu identifizieren und zu heben. "Mit der Pflicht zur Einführung von Energieaudits soll diese Entwicklung verbreitert werden", hofft die Bundesregierung. Die Steigerung der Energieeffizienz durch den intelligenten Einsatz von Energie diene der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung. Sie leiste gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung. Die Wirtschaft wird durch die Energieaudits mit Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr belastet.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD erklärten in der Sitzung, der Zeitplan sei für die Unternehmen eng. Die Regierung sicherte auf Fragen der Koalitionsfraktionen zu, man werde einen Modus finden, um die EU-Vorgaben einzuhalten.

Kritik an den Audits kam von der Opposition. Die Fraktion Die Linke erklärte, bei den Audits würden nur Daten erhoben. Das bedeute noch lange nicht, dass die Energieeffizienzmaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt würden. Für Bündnis 90/die Grünen werden noch nicht genügend Unternehmen in die Energieaudits eingebunden.

Der Ausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die am 26. Januar 2015 stattfinden soll.

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3. Schwesig: Keine E-Zigaretten unter 18

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/AW) Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will den Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren verbieten. Schwesig kündigte am Mittwoch vor dem Familienausschuss eine entsprechende Novelle des Jugendschutzgesetzes an. Das Verbot soll sich auch auf elektronische Wasserpfeifen, sogenannte E-Shishas, erstrecken. Der Verkauf von Tabak ist in Deutschland bereits jetzt erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Die Gesetzeslücke bei E-Zigaretten und E-Shishas müsse beseitigt werden, sagte Schwesig. Die Ministerin informierte den Ausschuss über ihre Vorhaben für das Jahr 2015.

Neben der Novelle des Jugendschutzgesetzes strebt die Ministerin die Verabschiedung eines Entgeltgleichheitsgesetzes an, das zur Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland beitragen soll. Ebenfalls auf dem Arbeitsplan der Familienministerin steht eine Novellierung des Prostitutionsgesetzes an, mit dem die Zwangsprostitution zurückgedrängt und Prostituierte generell besser geschützt werden soll. Ein Referentenentwurf sei derzeit in Arbeit, sagte Schwesig. Zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Bundesländern werde zudem eine Reform der Pflegeberufe angestrebt. So soll unter anderem die Ausbildung in der Altenpflege und in der Kinderkrankenpflege zusammengeführt und vereinheitlicht werden.

Ministerin Schwesig kündigte vor dem Ausschuss zudem an, dass das Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" sich verstärkt auch mit Islamismus und Salafismus auseinandersetzen werde. Der aktuelle Terroranschlag von Paris habe erneut gezeigt, wie wichtig dieses Thema sei. Hierfür würden vor allem jene zehn Millionen Euro eingesetzt werden, die der Bundestag im Zuge der Haushaltsberatungen zusätzlich für das Bundesprogramm bewilligt hatte. Insgesamt sind für das Programm rund 40 Millionen Euro eingeplant.

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4. Nachtzugverkehr neu organisieren

Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/JOJ) Der Nachtzugverkehr in Deutschland muss neu organisiert werden. Dies wurde am Mittwochvormittag deutlich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitaler Infrastruktur. Dabei sahen einige Experten auch die Politik in der Pflicht, gerechtere Rahmenbedingungen zu schaffen. Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/2494), in dem die Deutsche Bahn AG (DB AG) aufgefordert wird, den Rückzug bei Nacht- und Autoreisezügen zu stoppen.

So fordert Marion Jungbluth von der Verbraucherzentrale Bundesverband in ihrer schriftlichen Stellungnahme eine Prüfung der Möglichkeiten zur Wiederbelebung des Nachtzugverkehrs von unabhängiger Seite. Das Argument der DB AG, dass der Abbau des Nachtzugverkehrs aufgrund der mangelnden Nachfrage unvermeidlich ist, sei nicht ausreichend belegt. So würden die Bahngewerkschaften die Auslastung des Nachtzugverkehrs deutlich positiver darstellen als die DB AG. Jungbluth warf der DB AG fehlende Bemühungen vor, das Nachtzugangebot für die Verbraucher attraktiv zu gestalten. "Vom W-Lan in Nachtzügen können die Kunden noch lange träumen", sagte sie. Investitionen in das Zugmaterial, hochwertiger Kundenservice und Marketing für das Nachtzugangebot würden fehlen. Die Streichung des Bordrestaurants spiele eine wichtige Rolle. Für die Wiederbelebung des Nachtzugverkehrs brauche man aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband kreative Lösungen und bessere politische Rahmenbedingungen.

Für ein Moratorium sprach sich Joachim Holstein, Sprecher des Wirtschaftsausschusses des Gesamtbetriebsrates der DB European Railservice GmbH, aus. Dieses Moratorium solle dafür genutzt werden, die wesentlichen Kennziffern der Entscheidungen der DB AG zu überprüfen. Dabei will Holstein wissen, ob auch die Reisenden in den mitgeführten Sitzwagen der Nachtzüge miteinberechnet wurden. Insgesamt hätten die Nachzüge eine gute Auslastung, sagte er. Die Jahre 2012 bis 2014 seien wegen Sonderfaktoren wie erhöhte Personalanforderungen nicht als Rechtfertigung für eine Abschaffung der Nacht- und Autoreisezüge zu gebrauchen. Holstein ist der Ansicht, dass die DB AG die Nachtzüge "stiefmütterlich behandelt". Bei dem Nachtzug nach Kopenhagen habe sie in den laufenden Fahrplan eingegriffen und Züge gestrichen, für die bereits Buchungen vorgelegen hätten.

Alexander Kirchner von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft betonte, dass beim Wegfall des Nacht- und Autozugverkehrs insgesamt rund 1.000 Arbeitsplätzen gefährdet seien. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, würden die Nachtzüge einen "schleichenden Tod" erleiden, sagte er. Er forderte die DB AG auf, Nacht- und Autozüge nicht länger als Nischenprodukte zu betrachten und setzte sich für ein freiwilliges Moratorium von mindestens einem Jahr ein. Aber auch die Politik sei in der Pflicht. Benachteiligende politische Rahmenbedingungen und zusätzliche Belastungen durch die EEG-Umlage, die Senkung der Lkw-Maut und fehlende Mittel zur Sicherung des Bestandnetzes hätten die Nacht- und Autozüge erst in Gefahr gebracht.

Christoph Gipp von IGES Institut GmbH sah dagegen keinen Grund für ein Moratorium, da es sowohl im innerdeutschen wie im europäischen Raum genügend Angebote im Nachtverkehr gebe, schreibt er in seiner Stellungnahme. Geschäftsreisende würden die Flugreise aufgrund des Zeitvorteils präferieren, Kunden im niedrigpreisigen Segment hätten mit den Fernbussen eine deutlich kostengünstigere Alternative. Für die Fahrt mit dem Nachtzug "CityNightLine" wären knapp 180 Euro (ohne Rabatte) fällig, im Vergleich dazu bezahle der Reisende für die gleiche Strecke bei "MeinFernbus" nur 66 Euro und bräuchte nur etwa zwei Stunden länger.

Für Jakob Kunze von der Agentur Probst & Konsorten ist laut Stellungnahme ein weiterer Abbau von Nachtzugverbindungen "eine Schwächung des System Eisenbahn generell". Europäische Klimaschutz- und Verkehrspolitikziele würden so konterkariert. Es sei zu prüfen, ob und wie der wirtschaftliche Betrieb von Nachtreisezügen ohne direkte Subventionen möglich sei. Dabei sprach Kunze sich dafür aus, die in Deutschland relativ hohen Trassenkosten an die Anforderungen des Nachtzugverkehrs anzupassen, eine europaweite Vertriebsplattform mit der verpflichteten Teilnahme aller europäischer Eisenbahnunternehmen zu schaffen und die Benachteiligungen des Schienenverkehrs gegenüber Flugverkehr und Fernbusverkehr (bei den Fahrgastrechten), abzubauen.

Auch Thomas Sauter-Servaes von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wies auf die steuerliche Ungleichheit zum Flugverkehr hin: Obwohl der Schienenverkehr nur einen halb so hohen volkswirtschaftlichen Schaden verursache wie der Flugverkehr, müssten Flugunternehmen keine Ökosteuer bezahlen. Nachtzüge seien nicht zu teuer, sondern die Konkurrenten zu billig. "Der Verkehrswissenschaftler in mir wird dabei depressiv", sagte er. Nachtzugbetreiber müssten aber in Zukunft auch verstärkt auf die neuen Bedürfnisse der Kunden eingehen.

Bis 2016 möchte Ulrich Homburg, Vorstand der DB Mobility Logistics AG, ein wirtschaftlich zukunftsfähiges Nachtzugkonzept etablieren. Dabei sollen weniger und nachfragestärkere Strecken befahren werden. Der wirtschaftliche Verlust im Nachtzugverkehr beliefe sich in einer zweistelligen Millionensumme. Investitionen in benötigtes Zugmaterial könnten aus dem Geschäft nicht erwirtschaftet werden. Die Verbindung Berlin-Paris sei vor Allem deshalb eingestellt worden, da in Frankreich die Gesamtkosten pro Zugkilometer 70 Prozent über dem Niveau in Deutschland lägen. Die Streichung der Verbindungen nach Kopenhagen im November 2014 sei eine Entscheidung des dänischen Staates gewesen. In Deutschland seien von den Kürzungen etwa 100 Mitarbeiter betroffen, die laut Homburg innerhalb des DB-Konzerns weiter beschäftigt würden, schreibt er in seiner Stellungnahme.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 021 - 14. Januar 2015 - 14.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2015


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