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BUNDESTAG/4818: Heute im Bundestag Nr. 019 - 14.01.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 019
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 14. Januar 2015, Redaktionsschluss: 12.20 Uhr

1. Änderung des Bundesbeamtengesetzes
2. Oettinger plädiert für mehr Datenschutz in Europa
3. Connemann gibt ihren Ausschussvorsitz ab
4. Assoziierungsabkommen mit der Ukraine
5. Assoziierungsabkommen mit Georgien
6. Assoziierungsabkommen mit Republik Moldau



1. Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Gremium am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/248) in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Sie sieht unter anderem vor, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgeltung von Erholungsurlaub, der krankheitsbedingt bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht realisiert wurde, gesetzlich nachzuvollziehen. Die Richter hatten den Angaben zufolge entschieden, dass Beamte einen Anspruch auf eine solche Abgeltung haben. Da die Abgeltung von Urlaub derzeit im Bundesbeamtengesetz und in der Erholungsurlaubsverordnung nicht vorgesehen ist, sollen die urlaubsrechtlichen Regelungen entsprechend geändert werden.

Ferner soll der Personalwechsel zwischen dem deutschen öffentlichen Dienst und europäischen Institutionen oder internationalen Organisationen erleichtert werden. Um die Fortdauer des Bundesbeamtenverhältnisses neben einem weiteren öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn wie beispielsweise einem Bundesland oder einer "Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit nach deutschem Recht" wie etwa der EU-Kommission anordnen zu können, sei laut Bundesbeamtengesetz das Einvernehmen des anderen Dienstherrn beziehungsweise der Einrichtung erforderlich. In der Vergangenheit sei das Ersuchen um Erteilung des Einvernehmens jedoch bei den zuständigen ausländischen Stellen nicht selten auf Unverständnis und in Einzelfällen gar auf Verweigerung gestoßen. Künftig soll nun laut Gesetzentwurf für die Anordnung der Fortdauer des Bundesbeamtenverhältnisses kein Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn beziehungsweise der internationalen Einrichtung mehr erforderlich sein.

Der Innenausschuss verabschiedete zugleich einen von der Koalition eingebrachten Änderungsantrag, mit dem der Sorge der Länder Rechnung getragen werden soll, dass die betroffenen Dienststellen es versäumen könnten, "versorgungslastenteilungsrechtliche Folgen bei einem doppelten Beamtenverhältnis vorab zu klären". Für einen Personalwechsel vom Bund zu "Dienstherren im Sinne des Beamtenstatusgesetzes" - insbesondere Länder und Kommunen - soll es damit beim Vorbehalt des Einvernehmens für die Anordnung der Fortdauer des Bundesbeamtenverhältnisses bleiben. In Zuge der Herstellung des Einvernehmens könnten die betroffenen Dienststellen sich auch über eine Regelung zur Versorgungslastenteilung verständigen, heißt es dazu in der Begründung des Änderungsantrags.

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2. Oettinger plädiert für mehr Datenschutz in Europa

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/ROL) "Es ist von großer Bedeutung, dass sich die deutsche mit der europäischen Forschungslandschaft vernetzt." Das sagte Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Der EU-Forschungshaushalt stehe nun fest und es gebe sogar eine mittelfristige und langfristige Planung bis 2020, betonte Oettinger. Das biete Planungssicherheit. Schwerpunkt in der Zukunft sei die Förderung digitaler Technologien, es sollten vor allem Projektpartnerschaften mit Unternehmen eingegangen werden.

Oettinger ging vor dem Ausschuss auch auf das von dem neuen EU-Kommissionspräsidenten Jean Claude Juncker initiierte Investitionsprogramm ein. Der sogenannte Europäische Fonds für strategische Investitionen soll mindestens 315 Milliarden Euro bis 2017 mobilisieren. Ausgestattet wird er zunächst mit 21 Milliarden Euro von der EU und der Europäischen Investitionsbank. Vor allem durch private Investitionen soll das Volumen dann um das 15-fache erhöht werden. Die EU will mit dem Programm die Wachstumsschwäche und die hohe Arbeitslosigkeit in vielen Mitgliedsländern bekämpfen. Die Investitionen in der Union waren in den vergangenen Jahren auf ein historisches Tief gefallen. Oettinger machte vor dem Ausschuss deutlich, wie wichtig so ein Programm sei und machte das unter anderem an den zu geringen Investitionen in der Infrastruktur und dem Ausbau der Energienetze fest.

Grundsätzlich sagte Oettinger zu den Diskussionen über die Mittelvergaben der nationalen Haushälter an die Europäische Union: "Wer den europäischen Haushalt kürzt, handelt zwar populistisch, schadet aber der eigenen Sache." Den Bundestagsabgeordneten rechnete Juncker vor, dass Deutschland zwar Nettozahler der Europäischen Union sei, da Deutschland von einem eingezahlten Euro nur 0,70 Cent zurückbekäme. Doch das sei keine gesamtwirtschaftliche Rechnung. Investitionen der EU, gerade nach Mittel- und Osteuropa würden durch Aufträge dieser Länder an deutsche Unternehmen nach Deutschland zurück fließen. "Und zwar mehr als der eine investierte Euro", so Oettinger.

Ferner machte Oettinger deutlich, dass der Ausbau des digitalen Sektors, der Ausbau von Breitbandkabeln, von größter Wichtigkeit sei. "Wie müssen die Aufholjagd mit den USA, China und Südkorea angehen", so Oettinger. Europa müsse wettbewerbsfähig werden. Ferner legte er einen besonderen Wert auf den Ausbau der Datensicherheit für die Industrie. Es müsse einen europäischen Datenraum geben, der einheitlich geregelt sei, damit sich Unternehmen wie Google nicht einzelne Regionen heraussuchen und von weniger strengen Datenschutzbestimmungen profitieren könnten. Datenschutz sei zudem ein wichtiger Faktor für die Sicherheit einer Gesellschaft insgesamt. Das betreffe Bereiche wie Strom- und Gasleitungen, Kraftwerke, den Luftraum oder die Verkehrsinfrastruktur. "Wir müssen uns rüsten vor Cyberangriffen, also für die Abwehr eines Krieges ohne Soldaten", sagte Oettinger.

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3. Connemann gibt ihren Ausschussvorsitz ab

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Berlin: (hib/EIS) Die Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, Gitta Connemann (CDU), gibt ihr Amt ab. Die Nachfolge soll Alois Gerig (CDU) übernehmen. In der ersten Sitzung des Ausschusses im neuen Jahr und genau ein Jahr nach der Konstituierung des Gremiums nach der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag leitete Connemann am Mittwochvormittag zum letzten Mal den Agrarausschuss. "Dieses Amt war das schönste, was mir passiert ist", sagte sie vor Eröffnung der Sitzung. Die niedersächsische Abgeordnete steigt in die Spitze ihrer Fraktion auf und übernimmt einen von elf Stellvertreterposten des Vorsitzes der CDU/CSU-Fraktion. Connemann ist in ihrer neuen Funktion für die Themenbereiche Ernährung, Landwirtschaft, Kirchen und Petitionen zuständig. "Mein Herz und Bauch trauern sehr, weil ich den Vorsitz abgebe", sagte die Rechtsanwältin, die seit 2002 Mitglied des Bundestages ist. Der stellvertretende Vorsitzende, Friedrich Ostendorff (Bündnis 90/Die Grünen), würdigte die geleistete Arbeit der Vorsitzenden, die im vergangenen Jahr durch ihre ernsthafte und stringente Sitzungsleitung der Debattenkultur im Ausschuss gut getan habe. Er bedauerte ihren Wechsel, betrachtete es aber auch als Gewinn, dass Connemann in ihrer Fraktion das Thema Landwirtschaft prominent vertrete. Auf den Nachfolger Alois Gerig freute sich der Grüne, den er aus der Zusammenarbeit in der Obleute-Runde kenne und wünschte einen weiterhin fairen Umgang miteinander. Wilhelm Priesmeier (SPD) lobte den respektvollen Umgang im Ausschuss, der durch Connemanns Leitung zu einer sehr guten Zusammenarbeit geführt habe. Auch Kirsten Tackmann (Die Linke) stellte für ihre Fraktion einen "großen Zuwachs an Gerechtigkeit und Fairness" fest. Connemann sei für die Rechte aller Parlamentarier eingetreten. Tackmann begrüßte zudem, dass die Niedersächsin die Riege der Frauen in der Spitze der CDU/CSU-Fraktionen verstärke. Franz-Josef Holzenkamp (CDU) schloss sich dem Lob seiner Vorredner an und meinte, dass es gut sei, wenn mit Connemann eine Fachpolitikerin in die Fraktionsspitze aufsteige, die die Landwirtschaft gut kenne. Der künftige Vorsitzende, Alois Gerig, aus Baden-Württemberg ist seit Oktober 2009 Mitglied des Bundestages und ist Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.

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4. Assoziierungsabkommen mit der Ukraine

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Das im März und im Juni 2014 vereinbarte Assoziierungsabkommen zwischen EU, Europäischer Atomgemeinschaft und der Ukraine soll zu einer "nachhaltigen, gerechten, sozialen und ökologischen Entwicklung in der Ukraine beitragen". Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3693), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Abkommens durch die Bundesrepublik geschaffen werden. Wie die Bundesregierung schreibt, sei darin die schrittweise Annäherung ukrainischer Rechtsvorschriften an Rechtsvorschriften der EU vorgesehen. Mit dem Abkommen solle die Beachtung der Wertvorstellungen der EU in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine gefördert werden. "Liberalisierung und Ausweitung des Handels und der Investitionstätigkeit sollen die Wirtschaftsentwicklung in nachhaltiger Weise anheben."

Die Umsetzung der Kooperation mit der Ukraine im Zusammenhang mit dem vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen werde vor allem durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) der EU unterstützt. Zur Unterstützung der Nachbarländer stünden ENI-Mittel bis zu 15,4 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 zur Verfügung. Für die Ukraine seien von der EU-Kommission für den Zeitraum 2014 bis 2020 bilaterale Programme in Höhe von bis zu 1,013 Milliarden Euro geplant. Hinzu kämen ENI-Mittel für Mehrländerprogramme sowie für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Im April 2014 sei mit ENI-Mitteln eine Sondermaßnahme für die Ukraine in Höhe von bis zu 355 Millionen Euro - darunter auch umgewidmete Mittel aus dem Jahr 2013 - für den sogenannten "State Building Contract" zur Unterstützung des Regierungshandelns sowie zur Vorbereitung und Umsetzung des Assoziierungsabkommens beschlossen worden.

Deutschland ist an den Kosten in Höhe seines Finanzierungsanteils an dem jeweiligen EU-Haushalt beteiligt, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat habe in seiner Sitzung am 19. Dezember vergangenen Jahres beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

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5. Assoziierungsabkommen mit Georgien

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Das im Juni 2014 vereinbarte Assoziierungsabkommen zwischen EU, Europäischer Atomgemeinschaft und Georgien soll zu einer "nachhaltigen, gerechten, sozialen und ökologischen Entwicklung in Georgien beitragen". Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3694), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Abkommens durch die Bundesrepublik geschaffen werden. Wie die Bundesregierung schreibt, sei darin die schrittweise Annäherung georgischer Rechtsvorschriften an Rechtsvorschriften der EU vorgesehen. Mit dem Abkommen solle die Beachtung der Wertvorstellungen der EU in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Georgien gefördert werden. "Liberalisierung und Ausweitung des Handels und der Investitionstätigkeit sollen die Wirtschaftsentwicklung in nachhaltiger Weise anheben."

Die Umsetzung der Kooperation mit Georgien werde vor allem durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) der Europäischen Unionunterstützt. Zur Unterstützung der Nachbarländer stünden ENI-Mittel bis zu 15,4 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 zur Verfügung. Für Georgien seien zwischen 2014 bis 2020 bilaterale Programme in Höhe von 610 bis 746 Millionen Euro in den drei Schwerpunktbereichen Reform der öffentlichen Verwaltung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Reform des Justizsektors und als ergänzende Unterstützung in den Bereichen Kapazitätsaufbau und Unterstützung der Zivilgesellschaft geplant. Hinzu kämen ENI-Mittel für Mehrländerprogramme sowie für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Für 2014 seien bilaterale Programmmittel für Georgien bis zu 101 Millionen Euro beschlossen worden, mit denen die Justizreform sowie die vertiefte und umfassende Freihandelszone und kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden sollen. Im Rahmen des anreizbasierten Mehrländerprogramms erhalte Georgien weitere 30 Millionen Euro für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Menschenrechte und ein Rahmenprogramm zur Unterstützung der Abkommen zwischen der EU und Georgien, mit dem unter anderen die öffentlichen Institutionen modernisiert werden sollen.

Deutschland sei an den Kosten in Höhe seines Finanzierungsanteils an dem jeweiligen EU-Haushalt beteiligt, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat habe in seiner Sitzung am 19. Dezember vergangenen Jahres beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

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6. Assoziierungsabkommen mit Republik Moldau

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Das im Juni 2014 vereinbarte Assoziierungsabkommen zwischen EU, Europäischer Atomgemeinschaft und der Republik Moldau soll zu einer "nachhaltigen, gerechten, sozialen und ökologischen Entwicklung" beitragen. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3695), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Abkommens durch die Bundesrepublik geschaffen werden. Wie die Bundesregierung schreibt, sei darin die schrittweise Annäherung moldauischer Rechtsvorschriften an Rechtsvorschriften der EU vorgesehen. Mit dem Abkommen solle die Beachtung der Wertvorstellungen der EU in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Republik Moldau gefördert werden. "Liberalisierung und Ausweitung des Handels und der Investitionstätigkeit sollen die Wirtschaftsentwicklung in nachhaltiger Weise anheben."

Die Umsetzung der Kooperation mit der Republik Moldau werde vor allem durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) der Europäischen Union unterstützt. Zur Unterstützung der Nachbarländer stünden ENI-Mittel bis zu 15,4 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 zur Verfügung. Für die Republik Moldau seien zwischen 2014 bis 2020 bilaterale Programmmittel in Höhe von 610 bis 746 Millionen Euro in den drei Schwerpunktbereichen Reform der öffentlichen Verwaltung, Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes sowie Polizeireform und Grenzmanagement geplant. Hinzu kämen ENI-Mittel für Mehrländerprogramme sowie für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.

In diesem Jahr seien bilaterale Programmmittel für die Republik Moldau bis zu 101 Millionen Euro für Maßnahmen zur Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone, zur Unterstützung der Reformen im Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung und im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsprogramms für Landwirtschaft (ENPARD) beschlossen worden. Weiterhin erhalte die Republik Moldau 30 Millionen Euro im Rahmen des anreizbasierten Mehrländerprogramms für Länder, die sich für den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft und für Reformen einsetzen, die unter anderem der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen Unternehmen und Informationskampagnen zum Freihandelsabkommen dienen sollen.

Deutschland sei an den Kosten in Höhe seines Finanzierungsanteils an dem jeweiligen EU-Haushalt beteiligt, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat habe in seiner Sitzung am 19. Dezember vergangenen Jahres beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 019 - 14. Januar 2015 - 12.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2015


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