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BUNDESTAG/4789: Heute im Bundestag Nr. 654 - 17.12.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 654
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Dezember 2014, Redaktionsschluss: 15.35 Uhr

1. Versicherungsaufsicht wird 2015 neu geregelt
2. Gesetzentwurf zum Fracking kommt 2015
3. Asse: Probleme mit Beteiligungsprozess
4. Ausbildungseinsatz im Irak
5. Regierung: EU wird Drohnenbetrieb regeln



1. Versicherungsaufsicht wird 2015 neu geregelt

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat sich mit der Neuordnung der Versicherungsaufsicht befasst. In der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch wiesen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auf die Bedeutung der kleinen Versicherungsunternehmen auf dem deutschen Markt hin. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, die zahlreichen kleinen Unternehmen seien eine Besonderheit des deutschen Marktes. Diese Unternehmen dürften durch Regulierungsmaßnahmen nicht überfordert werden. Die SPD-Fraktion verlangte, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht müsse auf die kleinen Unternehmen anders zugehen als auf die großen Player. Insgesamt sei das Gesetzesvorhaben zur Neuordnung der Versicherungsaufsicht ein "Meilenstein". Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (18/2956/18/3252) soll die Aufsicht dem EU-Recht (Solvabilität II-Richtlinie) angepasst und modernisiert werden. Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Versicherungsunternehmen höhere Anforderungen an die Unternehmensorganisation, insbesondere an das Risikomanagement, und zusätzliche Veröffentlichungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit erfüllen müssen. Weitere Regelungen betreffen die Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah eine Unwucht in dem Gesetzentwurf, weil Großunternehmen überdurchschnittlich profitieren und kleinere Unternehmen überdurchschnittlich belastet würden. Die Linksfraktion forderte mehr Stabilität im Versicherungswesen, damit die Branche nicht zum nächsten Krisenherd werde.

Der Finanzausschuss will die Beratungen über die Neuregelung der Versicherungsaufsicht Anfang kommenden Jahres abschließen.

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2. Gesetzentwurf zum Fracking kommt 2015

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Ein Gesetzentwurf zur Regelung der Erdgasförderung nach der Fracking-Methode soll im ersten Quartal des kommenden Jahres in den Bundestag eingebracht werden. Dies teilte die Regierung in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch mit. Bei der Neuregelung werde der Schutz der Natur und des Trinkwassers an erster Stelle stehen. Im Gebiet von National- und Naturparks soll es ebenso wenig Genehmigungen geben wie in Trink- und Heilwasserreservoiren. Zu den geplanten Neuregelungen gehört auch, dass die Beweislast für Schäden auf die Unternehmen verlagert werden soll.

In ihrer Stellungnahme zeigte sich die CDU/CSU-Fraktion erfreut, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung grundsätzlich vorgeschrieben werden soll. Die SPD-Fraktion betonte die Bedeutung des Grundwasserschutzes, verwies jedoch zugleich auf die Chancen der Erdgasförderung. So habe sich die Klimabilanz der USA verbessert. Schon im Vorfeld enttäuscht zeigten sich die Oppositionsfraktionen. Die Linksfraktion erklärte, die Bundesumweltministerin habe den weltweit strengsten Gesetzentwurf angekündigt, und jetzt sehe es danach aus, dass es zu einer Freigabe für Fracking kommen werde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, für die Energiewende sei kein Fracking notwendig. Damit werde nur das fossile Zeitalter verlängert.

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3. Asse: Probleme mit Beteiligungsprozess

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat sich heute Mittag im Rahmen eines Fachgesprächs erneut mit dem havarierten Atommülllager Asse in Niedersachsen befasst. Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, und Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), informierten die Ausschussmitglieder über den Stand der Dinge und stellten sich deren Fragen. Schwerpunkte waren vor allem Herausforderungen im Beteiligungsprozess und die Zusammenarbeit mit der Asse-2-Begleitgruppe.

Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter berichtet zunächst "Erfreuliches". So habe der Bund bereits eine Million Euro als Nachteilsausgleich an eine vom Landkreis Wolfenbüttel gegründete Gesellschaft überwiesen. Sie soll nächstes Jahr in eine Stiftung überführt werden.

In Hinblick auf das weitere Vorgehen betonte Schwarzelühr-Sutter die Bedeutung des Beteiligungsprozesses. Dass Akteure vor Ort Entscheidungen kritisch hinterfragen, sei wichtig. Entsprechend nachvollziehbar müsse der Betreiber der Anlage, das BfS, agieren. "Transparenz gehört mit dazu", sagte die Staatssekretärin. Allerdings müsse das BfS auch geltendes Recht umsetzen. Der Beteiligungsprozess werde daher "nicht einfacher, sondern schwerer" werden, da nun Entscheidungen anstünden, sagte Schwarzelühr-Sutter

In eine ähnliche Richtung argumentierte auch Wolfram König. Der Prozess trete in eine "neue Phase", nachdem vorher vor allem die Vergangenheit im Vordergrund gestanden hätte. König forderte eine Klärung des Rollenverständnisses und des Mandates in Hinblick auf die Asse-2-Begleitgruppe. Dies soll einer Beschleunigung von Entscheidungsprozessen dienen. "Wir brauchen eine Weiterentwicklung", sagte König. Aktuell lassen BfS und Asse-2-Begleitgruppe den Beteiligungsprozess extern evaluieren. Die Suche nach einem Zwischenlager für die zu bergenden Fässer sei deswegen bereits seit Mitte des Jahres ausgesetzt. Eine grubennahe Zwischenlagerung habe aktuelle "keine Akzeptanz vor Ort", sagte König.

König wies zudem Befürchtungen zurück, dass durch schon begonnene Verfüllungsmaßnahmen in der Schachtanlage die geplante Rückholung der Atommüllfässer unterlaufen werde. Vielmehr seien diese Maßnahmen "zwingende Voraussetzung" für die Rückholung.

Zahlreiche Fragen der Abgeordneten konnten aufgrund Zeitmangels nicht beantwortet werden. Für den Januar 2015 plant der Umweltausschuss ein Gespräch mit Vertretern der Asse-2-Begleitgruppe.

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4. Ausbildungseinsatz im Irak

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll die Sicherheitskräfte im Irak und in der Region Kurdistan-Irak mit einer Ausbildungsmission mit bis zu 100 Soldaten unterstützen. Die deutschen Streitkräfte würden "im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit" und als Teil "der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS" handeln, von der nach Feststellung des UN-Sicherheitsrates "eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit" ausgehe, schreibt die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/3561), der voraussichtlich Anfang nächsten Jahres erstmals im Bundestagsplenum beraten wird.

Die Ausbildungsunterstützung werde "auf Bitten und im Einverständnis" mit der irakischen Regierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet. Der irakische Außenminister habe mit einem Schreiben an den UN-Generalsekretär im Juni dieses Jahres alle Mitgliedstaaten um Unterstützung im Kampf gegen die ISIS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten. "Der Einsatz zur Ausbildungsunterstützung ist daher völkerrechtsgemäß, ohne dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Eingriff in die Hoheitsrechte des Irak autorisieren müsste", argumentiert die Bundesregierung

Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören laut Antrag neben der Ausbildung auch die Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben, "bedarfsweise" die Koordination und Durchführung von Lieferungen humanitärer Hilfsgüter und militärischer Ausrüstung in den Nordirak sowie gegebenenfalls strategische luftgestützte Verwundetentransporte sowie die Behandlung verwundeter kurdischer Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak oder der irakischen Sicherheitskräfte.

"Die Anwendung militärischer Zwangsmaßnahmen ist zur Durchsetzung des auf Ausbildungsunterstützung begrenzten Auftrages für deutsche Einsatzkräfte nicht vorgesehen", schreibt die Bundesregierung. Die eingesetzten Kräfte seien aber zur Anwendung militärischer Gewalt zum Schutz von eigenem Personal und Material sowie dem Personal und Material von Partnernationen, die sich an der Ausbildungsunterstützung beteiligen, berechtigt. Das Einsatzgebiet umfasse "im Schwerpunkt den Raum Erbil / Raum der Region Kurdistan-Irak". Aufenthalte außerhalb der Region Kurdistan-Irak erfolgten im Einzelfall zu Konsultations- und Koordinierungszwecken auf dem Hoheitsgebiet des Irak. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben des bis zum 31. Januar 2016 befristeten Mandats beziffert die Bundesregierung auf rund 33,2 Millionen Euro.

Der Vorstoß von ISIS habe die Lage im Irak und in der Region dramatisch verändert, heißt es in der Begründung des Antrags. Bedroht sei das Leben von Millionen Menschen, die Stabilität des Irak und der ganzen Region und nicht zuletzt angesichts der Vielzahl ausländischer Kämpfer auch unsere Sicherheit in Deutschland und Europa. "Es ist unsere humanitäre Verantwortung und unser sicherheitspolitisches Interesse, den Leidenden zu helfen und ISIS einzudämmen." Die Unterstützungsleistungen der Bundesregierung würden zur Linderung der unmittelbaren humanitären Notlage und zur Stabilisierung der Lage im Norden des Irak beitragen.

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5. Regierung: EU wird Drohnenbetrieb regeln

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Erste internationale Empfehlungen und europäische Regelungen zum Betrieb von unbemannten zivilen Luftfahrzeugen (UAS) sind in den nächsten Jahren zu erwarten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3507) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3294) zur Teilautomatisierung großer Drohnen. Deutschland unterstütze den Ansatz der EU-Kommission, angemessene Regelungen, die den Stand der Technik wiederspiegeln, zu erarbeiten und dabei neben den Interessen der Industrie insbesondere auch die Interessen der Bürger zu berücksichtigen, heißt es weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 654 - 17. Dezember 2014 - 15.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2014


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