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BUNDESTAG/4709: Heute im Bundestag Nr. 574 - 12.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 574
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. November 2014, Redaktionsschluss: 12.00 Uhr

1. Antrag zur digitalen Agenda abgelehnt
2. Inklusion: Anträge finden keine Mehrheit
3. Änderungen des Sexualstrafrechts
4. Kyoto-Abkommen soll bis 2020 gelten
5. Misshandlungen von Asylsuchenden



1. Antrag zur digitalen Agenda abgelehnt

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2880) abgelehnt, der das Ziel hatte, den digitalen Wandel politisch zu gestalten und bei der Weiterentwicklung der Digitalen Agenda die im Zuge der rund dreijährigen Arbeit der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" erarbeiteten Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten gegen den Antrag, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dafür. In der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch forderte ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen außerdem, den Breitbandausbau finanziell anzuschieben.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wies den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dem Antrag erweckten Eindruck zurück, es werde zu wenig getan und der digitale Wandel werde nicht gestaltet. Es werde viel getan, und es sei viel erreicht worden. So sei im Deutschen Bundestag ein eigener Ausschuss zur digitalen Agenda eingerichtet worden. Die SPD-Fraktion äußerte zwar Verständnis für die Ungeduld der Fraktion Bündnis 890/Die Grünen, aber in der kurzen Zeit seit Vorlage der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft könne keine Regierung die Empfehlungen umsetzen. Daher sei die Kritik an der Regierung unverständlich. Die Linksfraktion sprach von einem "netzpolitischen Wirrwarr" in der Bundesregierung, in der es keine klaren Zuständigkeiten gebe. Daher habe der Antrag seine Berechtigung.

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2. Inklusion: Anträge finden keine Mehrheit

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/CHE) Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke konnten sich mit ihren Vorschlägen zur Umsetzung eines Bundesteilhabegesetzes und weiterer Maßnahmen zur gesellschaftlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen nicht durchsetzen. Am Mittwochmorgen lehnte der Ausschuss für Arbeit und Soziales die vier Anträge (18/1949; 18/972; 18/977; 18/2878) der Oppositionsfraktionen mit der Stimmen der Koalitionsfraktionen ab. Die CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion begründeten dies in erster Linie mit dem Verweis auf den bereits laufenden Prozess im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ein Bundesteilhabegesetz unter Einbeziehung möglichst vieler gesellschaftlicher Akteure zu erarbeiten.

"Wir setzen auf Gründlichkeit. Ein Schnellschuss wäre jetzt kontraproduktiv", hieß es aus der Unionsfraktion. Man sei sich fraktionsübergreifend einig, dass es Verbesserungen für Behinderte geben müsse. Jedoch lehnt es die Fraktion ab, dafür neue Entscheidungsstellen zu etablieren und den Kreis der Leistungsberechtigten auszuweiten. "Wir wollen ein stärkeres Wunsch- und Wahlrecht und eine stärkere Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt. Aber wir wollen keine neue Ausgabendynamik", betonte die Unionsfraktion. Außerdem zeigte sie sich offen für die Oppositionsforderung nach einer veränderten Einkommens- und Vermögensanrechnung beim Bezug von Teilhabeleistungen.

Die SPD wollte den Vorwurf der Untätigkeit auch nicht gelten lassen: "Wir wollen mit dem Bundesteilhabegesetz raus aus der Fürsorge. Wir etablieren darin das Prinzip des Nicht-ohne-uns, also der Mitsprache der betroffenen Menschen. Das ist ein Quantensprung." Aber der brauche auch Zeit. Als weitere Ziele für ein solches Gesetz nannten die Sozialdemokraten auch, unabhängige Beratungsstellen für behinderte Menschen zu etablieren und deren betriebliche Interessenvertretungen auszubauen.

Die Grünen stellten klar, dass sie in vielen Punkten keinen Widerspruch zwischen Schnelligkeit und Gründlichkeit erkennen können. Es gebe viele Verbesserungen, die außerhalb eines Teilhabegesetzes zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch leicht und schnell umgesetzt werden könnten. "Da kann man mit geringem Aufwand viel für die Menschen erreichen", so die Grünen. Sie widersprachen auch dem Eindruck, sie wollten die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen abschaffen: "Uns geht es nicht darum, stationäre Einrichtungen abzuschaffen, sondern das System zu transformieren."

Wie die Grünen, so bekräftigten auch die Linken noch einmal ihre Forderung, dass Einkommen und Vermögen von Bürgern, die Teilhabeleistungen für die Bewältigung ihres Alltags benötigen, nicht mit diesen verrechnet werden sollten. Es könne nicht sein, dass Menschen, die studiert haben, die unter erschwerten Bedingungen einen hohen Einsatz für ihre berufliche Qualifikation geleistet haben und auch in einem gut dotierten Beruf arbeiten, nie über ein Leben über Sozialhilfeniveau hinauskommen. "Menschenrecht ist Menschenrecht. Das darf man nicht unter einen Kostenvorbehalt stellen", hieß es aus der Fraktion.

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3. Änderungen des Sexualstrafrechts

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen den Weg für die Änderung sexualstrafrechtlicher als auch weiterer Normen frei gemacht. Dem überwiegenden Teil des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/2601) stimmten im Ausschuss die Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu. Die Änderungen des § 130 StGB und § 201a StGB wurde hingegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die Fraktion Die Linke lehnte beide Punkte ab. Hintergrund des Gesetzesentwurfs ist zum einen die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, zum anderen sollen die Normen in Bezug auf Kinder- und Jugendpornografie klarer gefasst und teilweise verschärft werden.

Der im Ausschuss beschlossene Gesetzentwurf ist eine geänderte Fassung des ursprünglich von den Regierungsfraktionen als auch von der Bundesregierung eingebrachten. Vertreter der Oppositionsfraktionen kritisierten, dass der Änderungsantrag erst am Tag vor der Sitzung vorgelegen habe und sie entsprechend nicht ausreichend Zeit gehabt hätten, sich damit auseinanderzusetzen. Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantragten erfolglos eine Vertagung der Beratung, die mehrheitlich von den Regierungsfraktionen mit Verweis unter anderem auf die Eilbedürftigkeit abgelehnt wurde.

Ein Vertreter der Fraktion Die Linke kritisierte unter anderem, dass die Normen zum Umgang mit Bildern von Menschen in hilfloser oder vermeintlich peinlicher Situation zu Rechtsunsicherheiten für Journalisten, aber auch Nichtregierungsorganisationen führen könne. Lobenswert sei indes die Neuregelung in Beug auf Schutzbefohlenheit in den Strafrechtsparagraphen zu sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen.

Ein Vertreter der Grünen-Fraktion hob hervor, dass in der geänderten Fassung auf frühere Kritikpunkte eingegangen werde. So sei nun der rein private Austausch von Nacktbildern zwischen minderjährigen Jugendlichen und gegebenenfalls volljährigen Partnern nicht mehr automatisch strafbar. Andere Punkte des geänderten Gesetzentwurfes, insbesondere in Bezug auf Verbreitung und Weitergabe problematischer Bilder, seien aber nicht ausreichend klar geregelt.

Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Bundesregierung wiesen die Kritik zurück. So sei im Gesetzentwurf klargestellt, dass etwa Kunst, Lehre und Wissenschaft als auch Journalisten unter Ausnahmeregeln fallen würden. Auch die Regelungen in Bezug auf Herstellung und Verbreitung seien in der geänderten Fassung klarer gefasst.

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4. Kyoto-Abkommen soll bis 2020 gelten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JOH) Wie auf der Konferenz von Doha am 8. Dezember 2012 vereinbart, soll das Kyoto-Protokoll, in dem die Staatengemeinschaft 1997 erstmals eine völkerrechtlich verbindliche Grenze für den Ausstoß von Treibhausgasen festgelegt hat, bis zum Jahr 2020 verlängert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/3123) zur Änderung des Kyoto-Protokolls hat die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt.

Das Kyoto-Protokoll von 1997 haben bisher 191 Staaten ratifiziert, darunter alle EU-Mitgliedstaaten sowie wichtige Schwellenländer wie Brasilien, China und Südkorea. Die USA hat es hingegen bis heute nicht ratifiziert. Kanada ist im Jahr 2013 ausgetreten.

Mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls haben sich die Industriestaaten verbindlich dazu verpflichtet, ihre Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase - darunter Kohlendioxid (CO2) und Methan (CH4) - im Zeitraum von 2008 bis 2012 um insgesamt mindestens fünf Prozent gegenüber den Emissionen von 1990 zu senken. Diese Verpflichtungsperiode wurde auf der Konferenz von Doha ab dem Jahr 2013 bis zum Jahr 2020 verlängert. In Doha haben sich die Industrieländer außerdem verpflichtet, ihre Emissionen bis 2020 um insgesamt 18 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.

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5. Misshandlungen von Asylsuchenden

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Konsequenzen aus den Misshandlungen von Asylsuchenden durch Angehörige privater Bewachungsunternehmen" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3029). Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass nach Medienberichten über Misshandlungen von Asylbewerbern durch Angehörige privater Bewachungsunternehmen dieser Dienstleistungsbereich in den öffentlichen Fokus geraten sei. Es sei deutlich geworden, dass private Wachschutzleute für ihre Arbeit in latent konfliktträchtigen Räumen nicht immer ausreichend qualifiziert seien.

Wissen will die Fraktion, welche Regelungen es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern für die Beauftragung von Bewachungsunternehmen für Wohnheime von Asylsuchenden gibt. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, welche Schlussfolgerungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern aus den aktuellen Misshandlungsvorwürfen hinsichtlich der Bewachung von Flüchtlingswohnheimen gezogen werden und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung selbst aus den Misshandlungsfällen zieht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 574 - 12. November 2014 - 12.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2014