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BUNDESTAG/4708: Heute im Bundestag Nr. 573 - 12.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 573
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. November 2014, Redaktionsschluss: 10.00 Uhr

1. Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit
2. Erleichterungen für Pflege in Familien
3. Opferrente soll erhöht werden
4. Lage minderjähriger Flüchtlinge



1. Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Forderungen nach Schaffung einer gesetzlichen Pflicht für die Erstellung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen durch die Vermieter von Wohnungen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Der Petent fordert in der Eingabe, Vermieter zu verpflichten, auf Antrag des Mieters eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen auszustellen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Erstellung einer solchen Bescheinigung derzeit vom Wohlwollen des Vermieters abhänge. Ohne Vorlage einer solchen Bescheinigung aber scheide man als Mitbewerber um einen neuen Mietvertrag unter Umständen aus dem Kreis der Interessen aus.

Wie aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, besteht derzeit entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) kein Anspruch gegen den bisherigen Vermieter, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. In dem zugrundeliegenden Urteil des BGH wird darauf verwiesen, dass der Mieter zwar einen Anspruch auf eine Bescheinigung über die Zahlungseingänge habe, weiterreichende Ansprüche jedoch nicht existierten. Der BGH begründet dies damit, dass dem Vermieter selbst nach Beendigung des Mietverhältnisses eine angemessene Prüffrist bis zur Freigabe der Mietsicherheit zustünde.

Die Bundesregierung, so heißt es in der Vorlage weiter, beobachte die weiteren tatsächlichen Entwicklungen auf diesem Gebiet und wolle prüfen, ob die Rechtsfrage des Anspruchs eines Mieters auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gegen den Vermieter einer generellen Regelung bedürfe. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die vorliegende Petition geeignet, bei der laufenden Prüfung miteinbezogen zu werden.

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2. Erleichterungen für Pflege in Familien

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will bessere Rahmenbedingungen für die Betreuung von pflegedürftigen Menschen in ihren Familien schaffen. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" (18/1324) vor, mit dem das Familienpflegezeit- und das Pflegezeitgesetz weiterentwickelt werden sollen. Das Gesetz soll Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.

Konkret sieht das Gesetz die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine zehntägige Berufsauszeit vor, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Dem Arbeitnehmer soll in dieser Zeit ein Pflegeunterstützungsgeld von etwa 90 Prozent des Nettogehaltes als Lohnersatzleistung gezahlt werden. Während dieser Zeit soll Kündigungsschutz bestehen. Zudem soll ein Rechtsanspruch auf die bereits existierende Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten eingeführt werden. In dieser Zeit können Beschäftigte ihre Wochenarbeitszeit auf mindestens 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Der Rechtsanspruch soll allerdings nicht in Betrieben mit 15 oder weniger Beschäftigten gelten. Zur Absicherung des Lebensunterhaltes sollen die Beschäftigten vom Bund ein zinsloses Darlehen erhalten. Mit diesem Darlehen sollen zukünftig auch jene Beschäftigte gefördert werden, die eine sechsmonatige Pflegezeit in Anspruch nehmen, auf die bereits ein Rechtsanspruch besteht. In dieser Zeit können sich Beschäftigte teilweise oder ganz von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Für die Pflege eines minderjährigen Kindes soll der Rechtsanspruch auf Pflege- und Familienpflegezeit auch dann gelten, wenn diese außerhäuslich erfolgt. Während der Familienpflegezeit und der Pflegezeit gilt ein Kündigungsschutz.

Mit der Gesetzesnovelle soll zudem der Kreis der "nahen Angehörigen" erweitert werden. Neben Eltern, Großeltern, Kindern, Geschwistern und Ehepartnern sollen dazu in Zukunft sollen Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften sowie Schwägerinnen und Schwager zählen. In Deutschland sind nach Angaben der Regierung rund 2,62 Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund 1,85 Millionen Pflegebedürftige würden ambulant versorgt, zwei Drittel von ihnen ausschließlich durch Angehörige. Vorwiegend werde die Pflege innerhalb der Familie von Frauen geleistet.

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3. Opferrente soll erhöht werden

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JBB) Die Opferrente für politisch Verfolgte der DDR und der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone soll nach dem Willen der Bundesregierung um monatlich 50 Euro erhöht werden. Dazu hat die Regierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/3120) vorgelegt. Die monatlichen Zuwendungen sollen damit von derzeit höchstens 250 Euro auf höchstens 300 Euro steigen. Auch die Ausgleichleistungen für Personen, die aufgrund ihrer Verfolgung ihren ausgeübten, begonnen, erlernten oder angestrebten Beruf nicht ausüben konnten, will die Bundesregierung erhöhen. Und zwar um jeweils 30 Euro, womit die Zahlungen von derzeit 184 Euro auf 214 Euro monatlich steigen werden.

Wie die Bundesregierung in dem Entwurf zur Begründung schreibt, will sie mit der Erhöhung der Bezüge die wirtschaftliche Situation derjenigen verbessern, die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone und DDR wurden. Der Einsatz "jener Menschen, die sich als Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein vereinigtes Deutschland gegen das System aufgelehnt haben und die deshalb Zwangsmaßnahmen erdulden mussten", soll dadurch stärker gewürdigt werden und die materiellen Folgen der Verfolgungsmaßnahmen sollen gemildert werden. Die Ausgleichzahlungen werden seit 2007 gezahlt. Voraussetzung für ihren Erhalt ist, dass die Personen "eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind", führt die Regierung in dem Entwurf aus.

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4. Lage minderjähriger Flüchtlinge

Inneres/Große Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Großen Anfrage (18/2999). Wie die Abgeordneten darin schreiben, wurden nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr 6.584 solcher Flüchtlinge in Obhut genommen. Schätzungen des "Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" zufolge lebten in Deutschland aktuell etwa 9.000 dieser Flüchtlinge. Die meisten stammten aus Afghanistan, Syrien, Somalia und Irak.

In einer aktuellen Studie komme das UN-Kinderhilfswerk Unicef zu dem Fazit, "dass die Interessen von Flüchtlingskindern beziehungsweise das Wohl dieser in Deutschland nur eine 'nachrangige Rolle spielen' - ja, dass ihre Rechte 'häufig missachtet' würden", heißt es in der Vorlage weiter. Europarechtlich gelten Flüchtlingskinder - insbesondere unbegleitete - den Abgeordneten zufolge als eine besonders schutzbedürftige Gruppe. Ihrem Schicksal werde auf Ebene der Europäischen Union "seit Jahren deutlich mehr Gewicht beigemessen als hierzulande".

Wissen möchte die Fraktion, wie viele unbegleitet nach Deutschland eingereiste Minderjährige nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2014 durch welche deutschen Behörden registriert wurden und wie viele davon jünger als 14 Jahre beziehungsweise zwischen 14 und 16 Jahre sowie zwischen 16 und 18 Jahre alt waren. Ferner erkundigen sich die Abgeordneten in der 239 Einzelfragen umfassenden Vorlage unter anderem danach, inwiefern in Deutschland den besonderen Schutzbedürfnissen dieser unbegleiteten Minderjährigen Rechnung getragen wird.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 573 - 12. November 2014 - 10.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2014