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BUNDESTAG/4639: Heute im Bundestag Nr. 504 - 09.10.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 504
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 09. Oktober 2014, Redaktionsschluss: 17.25 Uhr

1. Mängel beim BND-Datenschutz
2. Beitragsschulden und Unversicherte
3. Mögliche Umgehung der Arzneimittelbewertung
4. Auswirkungen des Drogenverbots



1. Mängel beim BND-Datenschutz

1. Untersuchungsausschuss (NSA)

Berlin: (hib/KOS) Defizite bei der praktischen Handhabung des Datenschutzes innerhalb des Bundesnachrichtendienstes (BND) und unterschiedliche rechtliche Positionen im Geheimdienst zu der im bayerischen Bad Aibling betriebenen Satellitenaufklärung ausländischer Datenströme wurden am Donnerstagnachmittag beim Auftritt der BND-Datenschutzbeauftragten vor dem Untersuchungsausschuss deutlich, der den Spähskandal über die massenhafte Ausforschung der Telekommunikationsdaten deutscher Bürger durch den US-Nachrichtendienst NSA und andere ausländische Dienste durchleuchten soll.

Zum Auftakt ihrer Vernehmung sagte die als Frau F. firmierende Zeugin, bei zwei BND-internen Datenbanken sei das vorgeschriebene Datei- und Ordnungsverfahren nicht vorgenommen worden, was auf ihre Anordnung hin nun nachgeholt werde. Zudem erläuterte F. dem Bundestagsgremium, dass aus ihrer Sicht Erfassung und Auswertung ausländischer Datenströme etwa aus Afghanistan dem BND-Gesetz unterlägen. Nach Auffassung der BND-Leitungsebene, so die Zeugin, sei dies hingegen nicht der Fall, da dieses Gesetz nur für die Datenerhebung durch den Nachrichtendiensr im Inland gelte, in Bad Aibling jedoch eine reine Auslandsaufklärung praktiziert werde. An dem bayerischen Standort findet auch eine Kooperation des deutschen Geheimdiensts mit der NSA statt.

Der Untersuchungsausschuss soll gemäß seinem Auftrag auch erhellen, ob und wie hiesige Geheimdienste in die Affäre um die Ausspähung der Telekommunikationsdaten von Millionen Deutschen durch ausländische Nachrichtendienste verwickelt sind. Ein besonderes Augenmerk wollen die Abgeordneten auf die Frage richten, ob vielleicht ein rechtswidriger internationaler "Ringtausch" mit geheimdienstlichen Informationen stattfindet. Der Datenschutz soll zwar gewährleisten, dass der BND keine Daten über deutsche Firmen und Bürger, an die er im Rahmen seiner Auslandsaufklärung gelangt, internationalen Partnern überlässt. Der Ausschuss will aber herausfinden, ob diesen Vorgaben stets Rechnung getragen wird. Eine zentrale Frage für die Fraktionsobleute: Haben die technischen Filter, die in Bad Aibling oder auch an einem Internet-Datenknoten in Frankfurt am Main eingesetzt wurden, tatsächlich alle Daten mit Inlandsbezug aussortiert, bevor Erkenntnisse an die NSA gingen?

Vor den Abgeordneten sagte die BND-Datenschutzbeauftragte, die divergierenden rechtlichen Bewertungen der Satellitenaufklärung in Bad Aibling zwischen ihr und der Spitze des Dienstes sei für die praktische Arbeit an dem Horchposten weniger bedeutsam als es erscheinen möge. Schließlich bewege sich auch die Auslandsaufklärung des BND nicht im rechtsfreien Raum. Jede Tätigkeit des Nachrichtendiensts unterliege dem Willkürverbot, der Beachtung der Menschenrechte und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Überdies seien alle Datenbanken so konstruiert und programmiert, dass sämtliche erfassten Daten mit Inland- wie Auslandbezug den Erfordernissen des BND-Gesetzes gerecht würden, beispielsweise bei Speicherfristen.

Die Zeugin äußerte die Vermutung, dass nicht nur in den zwei Fällen, für die inzwischen das einst unterbliebene Datei- und Ordnungsverfahren nachgeholt werde, sondern noch bei zwei weiteren Datenbanken eine solche Prüfung nicht stattgefunden habe. All diese Versäumnisse seien vor ihrem Amtsantritt als Datenschutzbeauftragte vor zweieinhalb Jahren geschehen und "vermutlich auf Unkenntnis zurückzuführen". Sie versuche, so F., "mit Schulungen aktiv gegenzusteuern". Die technische Abteilung des BND bilde einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

Die Zeugin wies in den Medien geäußerte Vorwürfe zurück, Vertretern des Bundesdatenschutzbeauftragten seien bei Kontrollbesuchen in Bad Aibling nicht alle erforderlichen Unterlagen ausgehändigt worden. F. wies darauf hin, dass seitens des Bundesamts seit acht Jahren am BND im Blick auf den Datenschutz keine Kritik geäußert worden.

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2. Beitragsschulden und Unversicherte

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit nicht krankenversicherten Menschen und angelaufenen Beitragsschulden befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/2734). Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass es nach wie vor viele nicht versicherte Bürger gebe und vor allem Selbstständige mit Kleinunternehmen bisweilen nicht in der Lage seien, ihre Krankenversicherungsbeiträge regelmäßig aufzubringen.

Seit April 2007 gilt den Angaben zufolge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Versicherungspflicht, in der Privaten Krankenversicherung (PKV) seit Anfang 2009. Wer der Versicherungspflicht verspätet nachgekommen sei, habe zusätzlich zu den nachzuzahlenden Beiträgen einen Säumniszuschlag in Höhe von fünf Prozent pro Monat zahlen müssen. Dies habe zu einer enormen Anhäufung von Beitragsschulden geführt.

2013 habe der Bundestag dann das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" beschlossen. Das Gesetz beinhalte eine Stichtagsregelung, wonach Nichtversicherte, die bis Ende 2013 bei einer Krankenkasse eine Mitgliedschaft beantragen, von Säumniszuschlägen und Altbeiträgen befreit werden. Wer sich erst ab 2014 versichere, müsse nur noch Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent entrichten. Zudem sollen die Kassen den Neuversicherten die nachzuzahlenden Beiträge angemessen ermäßigen. Werde eine Ermäßigung gewährt, entfielen auch die Säumniszuschläge. In der PKV wurde ein Notlagentarif eingeführt.

Gleichwohl sei der Erfolg des Beitragsschuldengesetzes mäßig, heißt es in der Anfrage der Linksfraktion. So seien in der Zeit der Beitragsamnestie 28.800 Personen einer gesetzlichen Krankenkasse und 4.500 Personen einen privaten Kasse beigetreten. Laut einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes lag im Jahre 2011 die Zahl der Nichtversicherten bei rund 137.000.

Probleme gebe es nach wie vor bei bestimmten sozial benachteiligten Gruppen wie schlecht verdienenden "Solo-Selbstständigen", Obdachlosen und Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus. Die Linke fragt nun detailliert nach der Entwicklung der vergangenen Jahre.

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3. Mögliche Umgehung der Arzneimittelbewertung

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die gesetzlich vorgeschriebene frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel wird nach Befürchtungen der Fraktion Die Linke womöglich in einzelnen Fällen umgangen. In einer Kleinen Anfrage (18/2733) erkundigen sich die Abgeordneten nach dem Kenntnisstand der Regierung zu dieser Problematik.

Anfang 2011 war das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) in Kraft getreten, um die steigenden Arzneimittelpreise zu deckeln. Dem Gesetz zufolge bestimmt nun der Zusatznutzen eines Medikaments den Abgabepreis. Zuvor konnten Hersteller für neue Präparate hohe Preise verlangen, auch wenn ein zusätzlicher Nutzen nicht belegt war.

Nun müssen die Hersteller bei der Marktzulassung ein Dossier vorlegen mit Nachweisen für einen Zusatznutzen gegenüber der herkömmlichen Therapie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet dann, ob der Zusatznutzen gegeben ist. Auf dieser Grundlage führen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und der Hersteller dann die Preisverhandlungen. Hat das neue Medikament keinen Zusatznutzen, wird es einer Gruppe ähnlicher Präparate mit einem Festbetrag zugeordnet.

Lege der Hersteller den Nachweis nicht rechtzeitig oder vollständig beim G-BA vor, gelte der Zusatznutzen als nicht belegt, schreiben die Abgeordneten. Seit 2013 müsse die Vergleichstherapie nicht nur zweckmäßig sein, sondern auch wirtschaftlich, bei mehreren Angeboten werde die preisgünstigste Therapie als Orientierung herangezogen.

Nach aktueller Gesetzeslage könne ein Hersteller jedoch die Aufforderung, ein Dossier einzureichen, ignorieren und in den Preisverhandlungen auf einen Erstattungsbetrag in der Größenordnung der Vergleichstherapie setzen. In dem Fall bliebe der Zusatznutzen unklar. Problematisch wäre dies, wenn das neue Präparat schlechter wäre als die Vergleichstherapie. Die Fraktion Die Linke will nun wissen, ob aus Sicht der Bundesregierung diese Möglichkeit, das Gesetz zur Bewertung des Zusatznutzens zu umgehen, tatsächlich gegeben ist.

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4. Auswirkungen des Drogenverbots

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Über die erwünschten und unerwünschten Folgen des derzeitigen Drogenverbots in Deutschland will die Fraktion Die Linke näher informiert werden. Die entscheidenden Fragen zu dem Thema seien von der Bundesregierung nicht bisher ausreichend beantwortet worden, heißt es in einer Kleinen Anfrage (18/2711) der Fraktion.

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten zu der Problematik im Sommer auch einen Antrag (18/1613) an den Bundestag gestellt und darin deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht die restriktive Anti-Drogen-Politik vieler Staaten dem Problem nicht gerecht werde. Sie forderten die Bundesregierung dazu auf, externe Experten mit einer Überprüfung der Verbotspolitik zu beauftragen und den politischen Entscheidern "wissenschaftlich untermauerte Handlungsempfehlungen" zu unterbreiten. Der Gesundheitsausschuss befasste sich zuletzt mit dem Antrag und beschloss dazu eine öffentliche Expertenanhörung.

In ihrer Anfrage wollen die Linken-Abgeordneten nun unter anderem wissen, welche Auswirkungen die Verbotspolitik auf die Art und Anzahl der auf dem Schwarzmarkt angebotenen Suchtstoffe hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 504 - 9. Oktober 2014 - 17.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2014