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BUNDESTAG/4559: Heute im Bundestag Nr. 424 - 25.08.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 424
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 25. August 2014, Redaktionsschluss: 11.55 Uhr

1. Förderung ambulant betreuter Wohngruppen
2. Versorgung mit Medizinprodukten
3. Mehr Aufkärung nötig über Gewebespenden
4. Bundesrat will Pflegereform ändern
5. Bericht zum Agrar-Patentmonitoring



1. Förderung ambulant betreuter Wohngruppen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Ambulant betreute Wohngruppen sind das Thema einer Kleinen Anfrage (18/2357) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Deren Anzahl sei in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Derzeit seien nach Angaben des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) bundesweit 1.595 Wohngruppen in Betrieb. Ein Teil davon sei von Angehörigen oder Vereinen ins Leben gerufen worden, zunehmend sähen aber institutionelle Träger das Geschäftsmodell als lukrativ an. Die Fördermöglichkeiten würden bisher aber nur marginal in Anspruch genommen. Die Abgeordneten fragen nun unter anderem danach, wie viele Förderanträge bislang gestellt wurden.

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2. Versorgung mit Medizinprodukten

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Der große Markt der Medizinprodukte bietet nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anlass zu kritischen Nachfragen. So habe der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in einem Gutachten vom Juni 2014 angemerkt, dass die Datenlage beispielsweise zu den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Bereich der Medizinprodukte sehr lückenhaft sei, schreiben die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (18/2359). Sie wollen nun unter anderem wissen, welche Schlussfolgerungen die Regierung aus den Reformvorschlägen des Sachverständigenrates zieht.

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3. Mehr Aufkärung nötig über Gewebespenden

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Versorgung der Bevölkerung mit Geweben und sogenannten Gewebezubereitungen ist nach Angaben der Bundesregierung gewährleistet. Gleichwohl sollte die Versorgung mit Herzklappen, Gefäßen und Augenhornhäuten weiter verbessert werden, schreibt die Regierung in ihrem turnusmäßigen Bericht an Bundestag und Bundesrat, wie sie in einer Unterrichtung (18/2261) mitteilt.

Einzelne lokale und regionale Engpässe seien über Kooperationen mit Gewebebanken in Deutschland, Europa oder den USA überbrückt worden. Mehrere Einrichtungen hätten explizit auf die seit Jahren gut funktionierende Zusammenarbeit mit ausländischen Gewebebanken hingewiesen. Insgesamt habe sich die Bildung von Netzwerken erheblich verbessert. Ein Hauptziel bleibe daher, die Netzwerke der Gewebespende nachhaltig auszubauen und die Kommunikation zwischen den Netzwerken sowie zwischen den Gewebeeinrichtungen weiter zu optimieren.

Von Fachverbänden gefordert wird den Angaben zufolge, die Aufklärung zum Thema Gewebespende zu intensivieren. Als problematisch werde das Informations- und Meldesystem für die Einwilligung zur Gewebespende angesehen. Defizite hier führten immer wieder dazu, dass Gewebespenden verloren gingen, heißt es in dem Bericht weiter. An einigen Stellen werde auf eine "teilweise nicht schlüssige Datenlage" hingewiesen.

Abzuwarten bleibe, wie sich die kritische Einstellung der Bevölkerung aufgrund der bekannt gewordenen Manipulationsvorwürfe an Transplantationszentren und der damit einhergehende Rückgang von Organ- und gegebenenfalls auch Gewebespenden auf die Versorgung mit Gewebe und Gewebezubereitungen auswirken werden. Jedes Jahr werden in Deutschland Zehntausende Gewebe entnommen, eingeführt, verarbeitet oder transplantiert.

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4. Bundesrat will Pflegereform ändern

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Das Pflegereformgesetz der Bundesregierung (18/1798) sollte nach Ansicht des Bundesrates an mehreren Stellen verändert werden. Die Länderkammer brachte diverse Reformvorschläge ein, die sich auf Detailregelungen des Gesetzes beziehen. Die Bundesregierung will verschiedene Vorschläge des Bundesrates prüfen, lehnt andere vorgeschlagene Änderungen jedoch ab, wie aus einer Unterrichtung der Regierung (18/2379) hervorgeht.

Änderungsbedarf besteht aus Sicht der Länderkammer beispielsweise bei der Regelung der Beratungstermine für Antragsteller von Pflegeleistungen, bei der geplanten Dynamisierung der Pflegeleistungen in den verschiedenen Pflegestufen sowie bei den Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen.

Der Bundestag hatte am 4. Juli in erster Lesung über das sogenannte erste Pflegestärkungsgesetz debattiert. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Anfang 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte systematisch erhöht werden. Der Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose 2,3 Prozent) steigt Anfang nächsten Jahres um 0,3 Punkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose).

Mit zwei "Pflegestärkungsgesetzen" sollen in dieser Wahlperiode die Beiträge in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Dadurch stehen dann rund fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflege zur Verfügung. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Künftig wird es fünf statt drei Pflegestufen geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können.

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5. Bericht zum Agrar-Patentmonitoring

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/JBB) Für das Jahr 2013 sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Europäischen Patentamt (EPA) von 507 angemeldeten landwirtschaftliche relevanten Patenten insgesamt 220 erteilt worden. Das schreibt die Bundesregierung in einem als Unterrichtung (18/2119) vorliegendem Bericht über die "Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung". Dieser enthält die ersten Ergebnisse des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgebauten Biopatent-Monitorings. Der Bundestag hatte die Bundesregierung 2012 zum Aufbau eines solchen Monitorings aufgefordert. Das BMEL beauftragte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und das Bundesortenamt mit dem Aufbau des Monitoring im Bereich der Landwirtschaft.

Wie die Bundesregierung schreibt, sei die Anzahl der für die Landwirtschaft relevanten Biopatente gering, wenn man die Anzahl in Relation zu der Gesamtzahl der Patentanmeldungen setze. Insgesamt seien im Jahr 2013 57.905 Patente beim DPMA angemeldet und 13.854 Patente erteilt worden. Die Zahl der vom Bio-Monitoring als beobachtungswürdig eingestuften Patentanmeldungen und Patenterteilungen sei nochmals deutlich geringer als die Gesamtzahl der von ihm erfassten Patentanmeldungen und Patenterteilungen. Die weitaus meisten von der Biopatent-Monitoring erfassten Patenterteilungen fanden beim Europäischen Patentamt (EPA) statt, heißt es in der Unterrichtung weiter. Von den 220 erteilten Patenten sei nur eines beim DPMA erteilt, und von den 507 Anmeldungen nur 13. Zehn der beim DPMA angemeldeten Patente sowie eines der vom DPMA erteilten Patente hätten sich auf Nutztiere bezogen. Überwiegend hätten die Patente jedoch Erzeugnis- als auch Verfahrensansprüche betroffen. Patente, die ausschließlich Erzeugnisansprüche beinhalten, seien jedoch eher die Ausnahme. Der überwiegende Anteil der Patente betreffe die Herstellung oder Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), allein 90 Prozent bei den Nutzpflanzen. Im Bereich der Nutztiere seien es etwa 50 Prozent der Patentanmeldungen und 40 Prozent der erteilten Patente.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 424 - 25. August 2014 - 11.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. August 2014