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BUNDESTAG/4553: Heute im Bundestag Nr. 418 - 19.08.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 418
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 19. August 2014, Redaktionsschluss: 10.00 Uhr

1. 33.992 Anzeigen eingegangen
2. Paradigmenwechsel bei der Krebsvorsorge
3. Informationen zur Vattenfall-Klage
4. Leistungsvereinbarung unter der Lupe
5. Entwicklung der Kaiserschnittrate
6. Gefährdung durch Pestizidwirkstoffe



1. 33.992 Anzeigen eingegangen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Im Jahr 2012 und in der ersten Jahreshälfte 2013 sind vom Luftfahrt-Bundesamt insgesamt 2.548 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen die Fluggastrechte-Verordnung eingeleitet worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/2303) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2196) hervor. Seit Inkrafttreten der Verordnung seien insgesamt 33.992 Anzeigen beim Luftfahrt-Bundesamt eingegangen, heißt es weiter. Gegen vom Luftfahrt-Bundesamt erlassene Bußgeldbescheide habe es 153 Einsprüche gegeben.

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2. Paradigmenwechsel bei der Krebsvorsorge

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung setzt beim Mammographie-Screening zur Brustkrebsfrüherkennung angesichts der nötigen Abwägung zwischen Vorteilen und medizinischen Risiken auf eine eigenverantwortliche Entscheidung der Frauen. In ihrer Antwort (18/2299) auf eine Kleine Anfrage (18/2194) der Fraktion Die Linke schreibt die Regierung, zentrales Ergebnis des Nationalen Krebsplans, auf den sich Befürworter und Kritiker der Vorsorgeuntersuchungen verständigt hätten, sei die "Verbesserung der informierten Inanspruchnahme der Krebsfrüherkennung".

Hierbei werde der "informierten, freien Entscheidung zur Teilnahme (oder Nichtteilnahme) an der Krebsfrüherkennung der Vorrang gegenüber dem bevölkerungsmedizinischen Ziel einer möglichst hohen Teilnahme am Screening eingeräumt". Das bedeute nicht, dass damit das Ziel einer hohen Teilnahme aufgegeben werde; es werde lediglich in der Güterabwägung der individuellen Entscheidung nachgeordnet. Die Regierung spricht in ihrer Antwort von einem Paradigmenwechsel.

Kein Screening-Verfahren sei zu hundert Prozent treffsicher, heißt es weiter. Manche Befunde würden fälschlich als Krebserkrankung eingestuft (falsch-positiver Befund). Die Folge seien unnötige Nachfolgeuntersuchungen und eine psychische Belastung der Frauen und ihrer Familien. Auch würden manche Erkrankungen übersehen (falsch-negativer Befund. Zudem könne bei einem Teil der Frauen ein Brustkrebs diagnostiziert werden, der ohne Screening "klinisch nie in Erscheinung getreten wäre" (Überdiagnose). Schließlich berge die Röntgenstrahlenbelastung an sich ein gewisses Krebsrisiko.

Zur Größe des Nutzens und der Risiken des Mammographie-Screening gebe es in der Forschung unterschiedliche Angaben. So seien die Studien teilweise schwer vergleichbar und würden von Experten unterschiedlich bewertet. Es sei somit schwierig, die Ergebnisse der Studien einheitlich zu interpretieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüfe die wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Thema. Dabei habe sich gezeigt, dass die Inhalte des Merkblatts zum Screening an den aktuellen medizinischen Kenntnisstand angepasst werden müssten. Das Einladungsschreiben soll nun überarbeitet werden.

Das Mammographie-Screening wurde 2002 vom Bundestag beschlossen und 2005 flächendeckend eingeführt. Seither werden Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre zur Vorsorgeuntersuchung eingeladen. Die Brustkrebssterblichkeit bei Frauen in Deutschland ist nach Angaben der Regierung in den vergangenen 20 Jahren deutlich zurückgegangen. Bei einer regelmäßigen Teilnahme sei der Nutzen etwa 50 Mal höher einzuschätzen als das Strahlenrisiko. Eine repräsentative Studie von 2012 habe ergeben, dass die meisten Frauen deutliche Wissenslücken rund um das Thema Brustkrebs, die Risikofaktoren und die Möglichkeiten und Grenzen des Screenings hatten.

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3. Informationen zur Vattenfall-Klage

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall AB gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Atomausstiegs im Jahr 2011 will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/2334) informieren.

Laut Fraktion sind viele Aspekte dieses Rechtsstreits öffentlich nicht bekannt, da die Bundesregierung anführe, vom Schiedsgericht zur Vertraulichkeit verpflichtet worden zu sein. Der zu wahrenden Vertraulichkeit stehe jedoch das berechtigte Interesse der deutschen Bevölkerung gegenüber, über einen Rechtsstreit informiert zu werden, schreiben die Abgeordneten. Davon abgesehen stelle sich die Frage, ob die Bundesregierung das Parlament unter Wahrung der Vertraulichkeit nicht "deutlich gehaltvoller" informieren könnte.

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4. Leistungsvereinbarung unter der Lupe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn AG (DB AG) zur Erhaltung der Schienenwege ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2330). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, in welchem Verhandlungsstand die Bundesregierung bei der Fortschreibung der LuFV über 2015 hinaus mit der DB AG ist und welche Aspekte in die Fortschreibung der LuFV nach 2015 einfließen sollen.

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5. Entwicklung der Kaiserschnittrate

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit den Risiken einer Kaiserschnitt-Entbindung befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/2249). Diese Form der Entbindung erhalte zwar vielen Frauen und Kindern das Leben und die Gesundheit. Allerdings sollte ein Kaiserschnitt nur aus medizinischen Gründen vorgenommen werden, da der Eingriff im Vergleich zur Vaginalgeburt gesundheitliche Belastungen und Risiken für Mütter und Kinder bedeute, schreiben die Abgeordneten.

Mit einer Kaiserschnittrate von rund 31,9 Prozent nehme Deutschland international einen vorderen Platz ein, während die Quote in Finnland und Schweden mit etwa 16,2 Prozent deutlich niedriger ausfalle. Zudem bestünden in Deutschland starke regionale Unterschiede hinsichtlich der Kaiserschnittrate. So komme Dresden auf eine Quote von 16,9 Prozent, der Kreis Landau in der Pfalz auf 50,7 Prozent. Die Fraktion will nun mehr wissen über die Hintergründe dieser Entwicklung.

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6. Gefährdung durch Pestizidwirkstoffe

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Neue Erkenntnisse über die Gefährdung von Insekten und Vögeln durch systemische Pestizidwirkstoffe insbesondere aus der Gruppe der Neonicotinoide thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/2336). Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem Auskunft über die Absatzmenge

von Pflanzenschutzmitteln mit Neonicotinoiden und anderen Wirkstoffen mit systemischer Funktionsweise in Deutschland seit dem Jahr 2012. Des Weiteren interessiert die Fraktion, welche Schlussfolgerungen aus diversen internationalen Studien hinsichtlich negativer Auswirkungen auf Menschen und Tiere durch Neonicotinoide gezogen werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 418 - 19. August 2014 - 10.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2014