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BUNDESTAG/4489: Heute im Bundestag Nr. 354 - 02.07.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 354
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 02. Juli 2014, Redaktionsschluss: 15.10 Uhr

1. Linke fordert Bundesteilhabegesetz
2. Bevölkerungspolitik und Post-2015-Agenda
3. Beschwerden bei Palmöl-Projekten
4. Sanktionen gegen Russland



1. Linke fordert Bundesteilhabegesetz

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung, zeitnah ein Bundesteilhabegesetz vorzulegen. In einem Antrag (18/1949) schreibt die Fraktion, dass für die gleichberechtigte Teilhabe Behinderten und chronischen Erkrankungen am gesellschaftlichen Leben "erheblicher Handlungsbedarf" bestehe. So würden zum Beispiel berufstätige Menschen mit Behinderungen, die auf persönliche Assistenz angewiesen sind, aber über Einkommen und Vermögen verfügen, gegenüber Menschen ohne Behinderung diskriminiert. Denn diese dürften, leben sie allein, nur über ein Vermögen von 2.600 Euro verfügen, wenn sie für die Assistenzleistungen nicht eigenständig aufkommen wollen. Das Ansparen für größere Ausgaben sei damit nicht möglich, ohne den Anspruch auf Unterstützungsleistungen zu verlieren, schreiben die Abgeordneten.

Sie verlangen deshalb ein Bundesteilhabegesetz, das die volle Teilhabe von Behinderten gewährleisten müsse. Diese sollten gemäß der UN-Konvention mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen an der Gemeinschaft teilhaben können, ohne dass ihnen eine Lebensform aufgezwungen werde. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse flächendeckend eine inklusiv ausgestaltete Infrastruktur sowie ein Rechtsanspruch auf einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen festgeschrieben werden, heißt es in dem Antrag. Bedürftigkeitsprüfungen sollen nach dem Willen der Fraktion abgeschafft werden. Außerdem setzt sie sich für eine Neugestaltung der Teilhabeleistungen ein und fordert zum Beispiel, Teilhabeleistungen im beruflichen Bereich weiterzuentwickeln.

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2. Bevölkerungspolitik und Post-2015-Agenda

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD machen sich dafür stark, dass das Kairoer Aktionsprogramm umfassend Eingang in die Post-2015-Entwicklungsagenda findet. "Mit der Verabschiedung des Kairoer Aktionsprogramms erkannten 179 Staaten sexuelle und reproduktive Gesundheit als Teil des fundamentalen Menschenrechts auf Gesundheit ebenso an wie reproduktive Rechte", heißt es in einem Antrag der beiden Koalitionsfraktionen (18/1958), der am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit dem Aktionsprogramm sei international ein Konsens erreicht worden, "dass reproduktive Rechte individuelle Menschenrechte sind und dass jegliche staatliche oder andere Familienplanungszielvorgaben, die in diese Rechte der einzelnen Personen eingreifen, als gravierende Menschenrechtsverletzungen zu ächten sind". Die Begriffe "Reproduktive Rechte" und "sexuelle und reproduktive Gesundheit" statuierten indes kein Recht auf Schwangerschaftsabbruch, heißt es in der Vorlage weiter.

Grundprinzipien einer Post-2015-Entwicklungsagenda "müssen Gleichberechtigung und Nachhaltigkeit, faire Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Durchsetzung der Menschenrechte - unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechteridentität und anderer Faktoren - werden", schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, "eigenständige Ziele für Gesundheit und für Geschlechtergerechtigkeit mit Unterzielen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte als Vorschlag seitens Deutschlands weiterhin in die Verhandlungen" einzubringen. Zudem solle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass umfassende Sexualerziehung in der Post-2015-Agenda im Rahmen der bildungspolitischen Zielsetzung erfasst wird.

Weitere Forderungen der Abgeordneten zielen unter anderem auf die Unterstützung bei der Durchsetzung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und auf die Verbesserung der rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung von Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern.

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3. Beschwerden bei Palmöl-Projekten

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung sind derzeit jeweils zwei noch nicht geschlossene Fälle in Honduras und Indonesien bekannt, bei denen Beschwerden beim Compliance Advisor Ombudsmann (CAO) von Internationaler Finanz-Corporation (IFC) und Multilateraler Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) im Zusammenhang mit Palmöl-Projekten vorgetragen wurden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1823) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1588) schreibt, lasse sich keine aktuelle Tendenz einer Häufung der Beschwerden beim CAO und der Beschwerdeinstanz der Weltbank, dem Inspection Panel, erkennen.

Es sei eine Vielzahl von Fällen bekannt, "in denen eine nachhaltige Palmölproduktion signifikante Effekte bei der Einkommensschaffung und Armutsbekämpfung in den jeweiligen Plantagenregionen gehabt hat, ebenso wie ökologische Verbesserungen", heißt es in der Antwort weiter. Hier seien die Grundsätze einer nachhaltigen Produktion, oftmals verbunden mit guten FPIC-Verfahren ("free prior informed consent") und einer transparenten Landnutzungsplanung, befolgt worden. Diese Modelle seien tragfähig und sollten in den Produzentenländern durchgängig angewandt werden.

Bekannt seien aber ebenso Fälle, bei denen die Wirkungen sich "signifikant anders" darstellen. Dazu zählten Berichte über die Verdrängung von Kleinbauern und indigenen Gemeinden von ihrem Land beziehungsweise Intransparenz bei der Landvergabe und daraus resultierende Landkonflikte ebenso wie negative ökologische Folgen. "Die Beurteilung der Folgen hängt demnach eng mit der Frage zusammen, wie die Investition gestaltet wird und könne daher nicht allgemeingültig beantwortet werden", schreibt die Bundesregierung.

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4. Sanktionen gegen Russland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Forderungen der EU an Russland im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise beziehen sich "im Wesentlichen auf die territoriale Unversehrtheit und innere Stabilität" der Ukraine sowie auf die Zusammenarbeit mit der Regierung in Kiew. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1685) schreibt, handle es sich bei den Sanktionen gegenüber Personen und Entitäten, "die für Aktionen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine unterminieren oder gefährden", um gezielte "restriktive Maßnahmen entsprechend der Richtlinien zur Umsetzung und Evaluierung restriktiver Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU". Die Sanktionen beträfen ausschließlich Einreisesperren und Konteneinfrierungen von natürlichen Personen sowie von zwei Entitäten auf der Krim. "Von Auswirkungen auf die Bevölkerung Russlands ist daher - mit Ausnahme der direkt betroffenen Personen - nicht auszugehen", heißt es in der Antwort weiter.

Die Bundesregierung und die Europäische Kommission würden die Auswirkungen bereits beschlossener und möglicher künftiger Sanktionen auf Russland sorgfältig beobachten beziehungsweise prüfen. "Im Falle der Verhängung von Wirtschaftssanktionen durch die EU wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, solchen Maßnahmen den Vorzug zu geben, die deutliche politische Signalwirkung entfalten und dabei möglichst geringe Auswirkungen auf weite Kreise der Bevölkerung haben." Eine Aussage über gegebenenfalls betroffene deutsche Arbeitsplätze sei nicht möglich, solange keine Entscheidung über die möglichen Maßnahmen getroffen wurde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 354 - 2. Juli 2014 - 15.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2014