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BUNDESTAG/4391: Heute im Bundestag Nr. 256 - 16.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 256
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 16. Mai 2014 Redaktionsschluss: 13:10 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zu Windenergieanlagen
2. Schäden in belgischen Atomkraftwerken
3. Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität
4. Transit von Walfleisch durch deutsche Häfen
5. Klimaaußenpolitik der Bundesregierung



1. Öffentliche Anhörung zu Windenergieanlagen

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/

Berlin: (hib/JOH) Die Pläne der Bundesregierung, eine Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohngegenden einzuführen, sind Thema einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwoch, dem 21. Mai 2014. Sie findet ab 11 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Anhörungssaal 3.101 statt.

Als Sachverständige sind geladen: Hilmar von Lojewski von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, Markus Pflitsch von der Bürgerinitiative Windradfreies Dietramszell e.V., außerdem Sprecher von VERNUNFTKRAFT, Heinrich Brinkmann vom Regionalbündnis Windvernunft, Jenner Zimmermann von der Bürgerinitiative "Keine neuen Windräder in Crussow", Tine Fuchs vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK), Professor Ulrich Battis von der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz, Dr. Herbert Barthel vom Bund Naturschutz Bayern e.V. sowie Franz Josef Tigges vom Bundesverband WindEnergie e.V.

Anlass der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1310). Darin schreibt sie zu Begründung, dass angesichts der gewachsenen Gesamthöhe von Windenergieanlagen die Akzeptanz der Anlagen vielfach von ihrer Entfernung zu Wohnanlagen abhänge. Zudem unterscheide sich die Ausgangslage in den einzelnen Bundesländern, auch aufgrund topografischer Verhältnisse.

Interessierte Besucher werden gebeten, sich unter Angabe des Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss anzumelden: umweltausschuss@bundestag.de.

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2. Schäden in belgischen Atomkraftwerken

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will kein bilaterales Abkommen mit Belgien zur Zusammenarbeit in Fragen der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes aushandeln. Die in diesem Bereich mit anderen Nachbarstaaten bestehenden Abkommen und darauf beruhenden bilateralen Kommissionen fänden ihren Ursprung in den 1970er- beziehungsweise 1980er-Jahren, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1347) auf eine Kleine Anfrage (18/1103) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin verweist sie darauf, dass sich die Rahmenbedingungen für die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes und des nuklearen Abfallmanagements in einem "dynamischen Prozess" fortentwickelt hätten. So würde etwa die Euratom-Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen unter Berücksichtigung der in Europa gemeinsam durchgeführten Stresstestergebnisse laufend überarbeitet, genauso die Euratom-Richtlinie zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung. Darüber hinaus würden in den vergangenen Jahren etwa im Bereich der nuklearen Sicherheit oder des Strahlenschutzes thematische Arbeitsgruppen zur verstärkten europäischen und internationalen Zusammenarbeit etabliert, denen auch Belgien angehöre.

Die Fragesteller hatten auf Sicherheitsmängel bei den nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernten belgischen Atomkraftwerken (AKW) Tihage und Doel hingewiesen und ihr Unverständnis darüber ausgedrückt, dass zwischen Deutschland und Belgien bislang kein bilaterales Abkommen zur Kooperation auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit existiere. Dies sei nicht im Interesse der Risikovorsorge, argumentiert die Grünen-Fraktion.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie im konkreten Fall der Ultraschallanzeigen in den Reaktordruckbehältern von Doel-3 und Tihange-2 Experten in die internationalen Arbeitsgruppen entsandt habe, um die sicherheitstechnischen Fragestellungen mit den Vertretern der belgischen Behörde zu diskutieren. Auf die Entscheidungen der belgischen Behörde hätten diese jedoch keinen direkten Einfluss. Für die Bundesregierung seien zudem keine Rechtsgrundlagen ersichtlich, die eine vorübergehende Außerbetriebnahme eines grenznahen ausländischen Kernkraftwerkes oder die Forderung diesbezüglicher Prüfungen ermöglichen würden.

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3. Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und die Methodik des Berichtes zur "Lage der Natur" stehen im Zentrum einer Kleinen Anfrage (18/1398) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem will sie erfahren, ob die vollständige Methodik zur Bewertung der Lebensräume und Arten öffentlich zugänglich ist oder ob geplant sei, diese auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Außerdem möchten die Abgeordneten wissen, inwieweit die Bundesregierung Kenntnisse über die Ursachen habe, die in einzelnen Gebieten zur Verschlechterung beziehungsweise auch Verbesserung des Arten- oder Lebensraumstatus geführt hätten.

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4. Transit von Walfleisch durch deutsche Häfen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Möglichkeiten zum Stopp von Walfleischtransit durch deutsche Häfen sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/1397) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem will sie wissen, welche Beschlüsse nach Kenntnis der Bundesregierung in internationalen Gremien zur Durchfuhr von Walfleisch gefasst worden seien und wie sich die Bundesregierung dazu verhalte. Außerdem fragen die Abgeordneten, wie die Regierung ihre ausdrückliche Ablehnung kommerziellen Walfangs mit der Erlaubnis der Durchfahrt von Walfleisch durch ihre Häfen vereinbare.

Die Grünen-Fraktion kritisiert, dass immer wieder Walfleisch von Island und Norwegen auf dem Weg nach Japan in deutschen Häfen umgeladen würde. Offenbar existierten rechtlich Schlupflöcher, obwohl Deutschland gemeinsam mit 180 Staaten den Handel von Walfleisch zum Schutz der Finnwale unter dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) verboten habe.

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5. Klimaaußenpolitik der Bundesregierung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Um die Klimaaußenpolitik der Bundesregierung bis zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen (VN) im Jahr 2015 in Paris geht es in einer Kleinen Anfrage (18/1390) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Konkret fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung auf dem New Yorker Klimagipfel des VN-Generalsekretärs im September 2014 durch Bundeskanzlerin Angela Merkel vertreten sein werde. Zudem möchten sie wissen, ob die Bundeskanzlerin noch immer zur ihrer Haltung aus dem Jahr 2010 stehe. Damals hatte Merkel nach Aussagen der Grünen-Fraktion mitgeteilt, dass die persönliche Anwesenheit der Kanzlerin expliziter Ausdruck des Willens der deutschen Bundesregierung sei, auf dem Gipfel ambitionierte Klimaschutzziele durch die Kanzlerin persönlich zu bewerben und festzulegen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 256 - 16. Mai 2014 - 13:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2014