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BUNDESTAG/3940: Heute im Bundestag Nr. 340 - 20.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 340
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 20. Juni 2013 Redaktionsschluss: 11:50 Uhr

1. "Modernisierung des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts"
2. Regierung weist Zweifel an Juristenauswahlverfahren im Innenministerium zurück
3. Regierung plant kein Verbot aluminiumhaltiger Impfstoffe
4. Im Bundestag notiert: Nationale Radverkehrsplan 2020
5. Im Bundestag notiert: Studentenverband
6. Im Bundestag notiert: Verbesserung des Schienenpersonenfernverkehrs zwischen Deutschland und Polen
7. Im Bundestag notiert: Auswirkungen des Kfz-Kältemittels R1234yf auf Mensch und Umwelt



1. "Modernisierung des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts"

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat laut Bundesregierung auf der Innenministerkonferenz im Mai dieses Jahres einen bisher nicht in die Ressortabstimmung gegebenen Entwurf seines Hauses für ein "Gesetz zur Modernisierung des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts" vorgestellt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13782) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13603) schreibt, beziehen sich wesentliche Eckpunkte des Entwurfs auf eine Verschärfung des Ausweisungsrechts gegenüber "extremistischen Gefährdern, insbesondere im Hinblick auf Salafisten". Ausweisungstatbestände mit extremismusrelevantem Hintergrund sollten nach dem Entwurf künftig innerhalb des dreigliedrigen Systems der Ausweisungstatbestände hochgestuft werden, "das heißt von einer Ermessens- zu einer Regel- und von einer Regel- zu einer Ist-Ausweisung" .

Wie es in der Antwort weiter heißt, sollen nach dem Vorschlag zudem "gewaltbereite religiöse Extremisten, die Religion für ihre Zwecke missbrauchen", künftig konkret in den Ausweisungstatbeständen benannt werden. Auch die Regelung zur Überwachung ausgewiesener Gefährder solle nach dem Vorschlag überarbeitet werden, um nach Ansicht des Bundesinnenministeriums bestehende Sicherheitslücken zu schließen.

Daneben enthält der Entwurf laut Vorlage "strukturelle Anpassungen des Ausweisungsrechts vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung". Zudem werde ein neuer Regelausweisungsgrund vorgeschlagen, "um Drittstaatsangehörige, die zum missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen einreisen, mit einer Wiedereinreisesperre belegen zu können". Schließlich sollten nach dem Vorschlag des Ministeriums "Vollzugshemmnisse bei der Aufenthaltsbeendigung abgebaut werden, zum Beispiel durch einen Verzicht auf das Zustimmungserfordernis der Staatsanwaltschaften zur Abschiebung bei Ermittlungsverfahren wegen rein aufenthaltsrechtlicher Verstöße".

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2. Regierung weist Zweifel an Juristenauswahlverfahren im Innenministerium zurück

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung weist Zweifel an einem Juristenauswahlverfahren im Bundesinnenministerium (BMI) zurück. Aus Sicht des Ministeriums "gibt es keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens und es besteht kein Anlass für eine Aufhebung des Auswahlverfahrens", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/13781) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/13593). Das Auswahlverfahren sei in einem "seit vielen Jahren bewährten strukturierten Auswahlprozess" verlaufen, in den "die Interessenvertretungen umfassend eingebunden sind und bei dem bislang immer einvernehmliche Ergebnisse erzielt werden konnten". Auch beim diesjährigen Juristenauswahlverfahren hätten Personalvertretung und Gleichstellungsbeauftragte im BMI allen Einstellungen zugestimmt.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat das Innenministerium mit dem Haushaltsgesetz 2013 20 neue Stellen im höheren Dienst erhalten. Zur Besetzung dieser Stellen habe das BMI im Februar dieses Jahres ein Juristenauswahlverfahren unter Beteiligung der Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertreterin im Ministerium durchgeführt, das nach einem "seit Jahren praktizierten und bewährten Muster" verlaufen und von den Interessenvertretungen in der Vergangenheit nicht beanstandet worden sei. Für das Juristenauswahlverfahren gelte wie für alle Einstellungen und Beförderungen im BMI, dass diese "stets im Einklang mit Grundgesetz und Bundesbeamtengesetz nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen und nicht nach parteipolitischen Orientierungen". Eine Parteizugehörigkeit werde nicht abgefragt. In Einzelfällen hätten Bewerber hierzu eigeninitiativ Angaben in ihren Bewerbungsunterlagen gemacht. Über weitere Kenntnisse zum politischen Hintergrund verfüge das BMI nicht und habe dazu auch keine späteren Nachforschungen, etwa durch Internet-Recherchen, vorgenommen. Gleiches gelte für einen religiösen oder weltanschaulichen Hintergrund der Bewerber.

Laut Vorlage war nach dem Auswahlverfahren von der Schwerbehindertenvertreterin im BMI gegen den Personalrat ein Arbeitsgerichtsprozess angestrengt worden. Das Verfahren habe "die Rechte der Schwerbehindertenvertretung im BMI gegenüber dem Personalrat nach Paragraph 95 Absatz 4 Satz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie Paragraph 39 Absatz 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes" betroffen. Danach könne die Schwerbehindertenvertretung die vorübergehende Aussetzung eines Personalratsbeschlusses für die Dauer von sechs Arbeitstagen verlangen, wenn sie - dem Arbeitsgericht Berlin zufolge - "eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen subjektiv für gegeben erachtet, ausgenommen in Fällen eines Rechtsmissbrauchs". In der Zustimmung des Personalrats zu den Vorschlägen der Dienststelle zur Einstellung der in dem Juristenauswahlverfahren ausgewählten Nachwuchskräfte habe die Schwerbehindertenvertreterin eine solche Beeinträchtigung gesehen, weil die Dienststelle einen schwerbehinderten Bewerber nicht zur Einstellung vorgeschlagen gehabt habe. Das daraufhin von ihr angerufene Arbeitsgericht habe in seinem Beschluss "jedoch weder Ausführungen zu inhaltlichen Fragen oder zur Ausgestaltung des Auswahlverfahrens noch zu Entscheidungen oder Vorschlägen aus dem Auswahlverfahren gemacht".

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3. Regierung plant kein Verbot aluminiumhaltiger Impfstoffe

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung plant kein Verbot von Impfstoffen, die Aluminium enthalten. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/13688) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/13572) zu Gesundheitsgefährdungen durch die Mehrfachbelastung mit Schwermetallen.

Aluminiumsalze würden seit etwa 80 Jahren "erfolgreich" als Adjuvanzien in Impfstoffen "zur Wirkungsverstärkung" eingesetzt, ohne "die eine effektive Impfung mit vielen Totimpfstoffen nicht möglich wäre". Das Europäische Arzneibuch begrenze den Aluminiumgehalt auf 1,25 mg pro Dosis; die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe lägen "deutlich unter" diesem Grenzwert. Da "keine wissenschaftlichen Daten" bekannt seien, die eine Gefährdung von Säuglingen und Kleinkindern durch Impfungen mit aluminiumhaltigen Adjuvanzien belegen würden und es "keine Hinweise auf erhöhte Risiken" geben würde, gebe es derzeit "keine Gründe", die Praxis der Verwendung dieser Impfstoffe zu ändern. Auch die Frage der Linken nach Einschränkungen von Schwermetallen und weiteren potentiell toxischen Metallen in Tonern von Laserdruckern wird verneint: In aktuellen Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Materialforschung und des Fraunhofer Instituts zur gesundheitlichen Relevanz von Laserdruckeremissionen im Ultrafeinstaubbereich seien "nur sehr kleine Mengen" von Metallen gefunden worden, "die nicht notwendigerweise ihren Ursprung im Toner finden und keinerlei Regelungsbedarf erkennen lassen".

Grundsätzlich, so schreibt die Bundesregierung, müssten Verbraucher vor einer Exposition mit Schwermetallen geschützt werden. Dabei stehe der Schutz vor Verunreinigungen der Umwelt mit Schwermetallen, aber auch eine Exposition durch Schwermetalle etwa in Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Arzneimitteln oder Medizinprodukten im Vordergrund. Die Bundesregierung schreibt, sie erachte bestehende Expositionsgrenzen für ausreichend und wirkungsvoll.

Hinsichtlich eines bundesgesetzlichen Verbots bleihaltiger Jagdmunition würden derzeit noch offene Fragen gerade geklärt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Ziel, "schnellstmöglich die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Munition zu schaffen, die entweder bleifrei ist oder keine schädlichen Bleipartikel mehr freisetzt".

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4. Im Bundestag notiert: Nationale Radverkehrsplan 2020

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Der seit 1. Januar 2013 gültige Nationale Radverkehrsplan 2020 ist ein Strategiepapier der Bundesregierung, das die grundlegenden Leitlinien für die Radverkehrspolitik der kommenden Jahre darstellt. Ein Beschluss des Bundestages ist dafür nicht erforderlich. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13814) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13611).

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5. Im Bundestag notiert: Studentenverband

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Zunahme rechtsextremistischer Tendenzen in der Deutschen Burschenschaft" (DB) lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13855). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Einschätzung bleibt, "wonach es sich bei der DB um einen 'demokratischen Studentenverband' handelt". Auch möchte sie unter anderem wissen, ob die Bundesregierungen "Veränderungen in der politischen Ausrichtung der DB aufgrund des Austritts von fast 30 sich als liberal verstehenden Bünden seit dem außerordentlichen Burschentag im November 2012 erkennen" kann.

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6. Im Bundestag notiert: Verbesserung des Schienenpersonenfernverkehrs zwischen Deutschland und Polen

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Verbesserung des Schienenpersonenfernverkehrs zwischen Deutschland und Polen durch die Elektrifizierung der Strecken Dresden-Görlitz und Cottbus-Görlitz ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13862). Die Bundesregierung soll mitteilen, ob sie Kenntnis von Vorplanungen auf polnischer Seite zum Ausbau der Strecken (Wroclaw)-Legnica-Forst hat und welcher Zeitplan dabei verfolgt wird. Außerdem interessiert die Abgeordneten unter anderem, was die Bundesregierung bewogen hat, für den Fernverkehr zwischen Berlin und Wroclaw den Ausbau der Strecke über Forst zu präferieren.

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7. Im Bundestag notiert: Auswirkungen des Kfz-Kältemittels R1234yf auf Mensch und Umwelt

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AS) Die Fraktion Die Linke fragt nach den Auswirkungen des Kfz-Kältemittels R1234yf auf Mensch und Umwelt. Das Kältemittel gilt zwar als klimafreundlicher als frühere Produkte, entzündet sich aber schneller, wobei gesundheitsgefährdende Stoffe freigesetzt werden. Die Linke möchte in einer Kleinen Anfrage (17/13832) wissen, ob das dabei entstehende Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA) von der Bundesregierung in Luft und Wasser kontrolliert werden soll und wie sie die Umweltrelevanz von TFA einschätzt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 340 - 20. Juni 2013 - 11:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2013