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BUNDESTAG/3800: Heute im Bundestag Nr. 200 - 15.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 200
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 15. April 2013 Redaktionsschluss: 17:30 Uhr

1. Brandenburgs Verfassungsschutz Thema beim NSU-Ausschuss
2. Experten bewerten Gesetzentwurf zum Assoziationsrecht unterschiedlich
3. Experten begrüßen Nutzung moderner Kommunikationstechnik im Rechtsverkehr
4. Prinzipielle Zustimmung für Novelle des Filmförderungsgesetzes
5. Anhörung zu Korruption im Gesundheitswesen



1. Brandenburgs Verfassungsschutz Thema beim NSU-Ausschuss

2. Untersuchungsausschuss (Rechtsterrorismus)

Berlin: (hib/KRU) Der sächsische Verfassungsschutzpräsident Gordian Meyer-Plath hat vor dem NSU-Untersuchungsausschuss bestritten, als Referent im brandenburgischen Verfassungschutz mit der Anwerbung des rechtsextremen Schwerkriminellen Carsten Szczepanski als V-Mann "Piatto" zu tun gehabt zu haben. Szczepanski hatte dem brandenburgischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) 1998 Hinweise auf das Jenaer Terrortrio gegeben, das später als "Nationalsozialistischer Untergrund" zehn Menschen ermordet hatte. Er war 1995 wegen versuchten Mordes an einem Schwarzafrikaner zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Meyer-Plath steht seit August 2012 kommissarisch an der Spitze des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) in Dresden, nachdem sein Vorgänger Reinhard Boos wegen Ungereimtheiten bei der Aufklärung des NSU-Skandals zurückgetreten war.

Meyer-Plath schilderte in der Sitzung des U-Ausschusses am Montag, wie er in der 1990-er Jahren beim LfV Brandenburg zunächst bei der Auswertung und dann bei der Beschaffung mit der Quelle "Piatto" umgegangen war. Szczepanski hatte sich während seiner Untersuchungshaft nach dem Mordversuch zur Zusammenarbeit mit dem Brandenburger Verfassungschutz bereiterklärt und am 7. September 1994 die erste Meldung verfasst. Durch die jahrelange Zusammenarbeit mit "Piatto" habe die noch im Aufbau befindliche Behörde "tiefe Einblicke in rechtsextreme Strukturen in Brandenburg erhalten", sagte Mayer-Plath. Szczepanski habe wegen seines Mordversuchs an dem Afrikaner in der Neonazi-Szene teils Heldenstatus gehabt. Für die über die rechte Szene noch zu gering informierten Verfassungsachützer habe es nach Aufnahme der Kooperation mit "Piatto" geheißen: "Besser geht es nicht." Es seien so viele Straftaten verhindert worden. Insgesamt habe Szczepanski von 1994 bis 2000 für seine Spitzeleien rund 50.000 D-Mark erhalten.

Im August 1998 habe "Piatto" erstmals Hinweise auf das Zwickauer Trio Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gegeben. Er habe gemeldet, "drei sächsische Skinheads wollten sich zur Flucht nach Südafrika absetzen", so Meyer-Plath. "Diese Meldung sagte mir damals gar nichts." Im September 1998 habe er von "Piatto" erfahren, dass das Trio mit Waffen versorgt werden sollte, um für die Flucht einen weiteren Überfall zu begehen. Der Brandenburger Verfassungsschutz gab die Meldung aber aus Quellenschutzgründen nicht an die Thüringer Polizei weiter, die mit der Fahndung nach dem Thüringer Trio betraut war. Damit sei er aber nicht befasst gewesen. Meyer sagte vor dem NSU-Ausschuss, er sei heute "traurig", dass die von "Piatto" erfahrenen Meldungen nicht dazu geführt hätten, dass das untergetauchte Thüringer Trio nicht gefasst worden sei.

Der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) zeigte sich empört, dass ein Schwerkrimineller wie Carsten Szczepanski überhaupt als V-Mann des Verfassungsschutzes angeworben werden konnte. Er fragte Meyer-Plath, ob er in seiner Zeit als Mitarbeiter des LfV in Brandenburg dies reflektiert habe. Der Zeuge sagte, er sei seinerzeit gerade fünf Monate in der Behörde gewesen und habe dies "nicht hinterfragt". Als Auswerter habe er darauf vertraut, dass seine Vorgesetzten dies richtig entschieden hätten. "Ich habe dann die Früchte geerntet." Heute würde es aufgrund neuer Dienstvorschriften keine Zusammenarbeit des sächsischen und brandenburgischen Verfassungsschutzes mit einer Person wie Szczepanski mehr geben, sagte Meyer-Plath.

Sebastian Edathy und Clemens Binninger (CDU) konfrontierten den Verfassungsschützer auch mit teils eigens angefertigten Vermerken, aus denen hervorgehe, dass nicht die Justiz, sondern Meyer-Plath die "treibende Kraft" (Binninger) gewesen sei, 1997 die verhängte Postkontrolle bei "Piatto" in der JVA Brandenburg zu lockern. So sollte der Informationsfluss zur rechtsextremen Szene wieder besser laufen und der Verfassungschutz wieder mehr Einblicke über seinen Spitzel Szczepanski bekommen. Der Zeuge sagte, die Entscheidung dazu habe in der Verantwortung der Justiz gelegen, so wie auch das frühzeitige Haftende für Szczepanski nach nur zwei Dritteln der Haftstrafe. Mit letzterem habe er nichts zu tun.

Vor dem U-Ausschuss waren auch zwei Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in nichtöffentlicher Sitzung geladen. Der BfV-Mitarbeiter G.B. betreute als V-Mann-Führer zeitweise den V-Mann "Corelli". Der Name "Corelli", der fast zwei Jahrzehnte für den Verfassungsschutz in der rechtsextremen Szene gespitzelt hatte, fand sich in einem Adressbuch des NSU-Mitglieds Uwe Mundlos. Auch der V-Mann-Führer "Gabaldo" vom BfV war geladen.

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2. Experten bewerten Gesetzentwurf zum Assoziationsrecht unterschiedlich

Innenausschuss (öffentliche Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf "zur Klarstellung des assoziationsrechtlichen Rechtsstatus Staatsangehöriger der Türkei im Aufenthalts-, Beschäftigungserlaubnis und Beamtenrecht" (17/12193) stößt bei Experten auf Ablehnung und Zustimmung gleichermaßen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montagnachmittag wurde der Entwurf mit dem Ziel, "die sich aus dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei unmittelbar ergebenden Rechte" explizit im deutschen Recht zu verankern, teils als sinnvoll begrüßt sowie auch als nicht zielführend abgelehnt.

Zu den Befürwortern des Gesetzentwurfes zählte Professor Jürgen Bast von der Radboud University Nijmegen. Ebenso wie der von der Linksfraktion zum gleichen Thema vorgelegte Antrag (17/7373) sei er "rechtspolitisch sinnvoll und geboten", sagte Bast. Es gebe eine Diskrepanz zwischen den europarechtlichen Regelungen und dem deutschen Recht in dieser Frage. Diese Diskrepanz müsse bereinigt werden, machte er deutlich. Weite Teile der vorgeschlagenen Regelungen reagierten auf einen europarechtliche zwingenden Änderungsbedarf, indem sie Fehldeutungen des deutschen Gesetzgebers korrigieren und Fortentwicklungen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aufnehmen würden. Unterstützung erhielt Bast durch Klaus Dienelt, Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt. Der Entwurf könne dazu beitragen, die Rechte türkischer Staatsangehöriger transparenter zu machen. "Viele kennen ihre Rechte gar nicht", sagte Dienelt. Zudem würden diese sowohl von den Ausländerbehörden als auch den Sozialgerichten nicht angewendet. "Es muss sich etwas tun", forderte der Verwaltungsrichter und kritisierte das Bundesinnenministerium (BMI), welches nichts unternommen habe, um die Anwendungshinweise zu aktualisieren.

Anders als seine Vorredner sah Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz keine Verbesserung der Transparenz durch den Entwurf. Die assoziationsrechtlichen Vorschriften seien in ständiger Fortentwicklung begriffen, sagte Hailbronner und sprach von einem durch das EuGH geprägte "Richterrecht". Es bringe daher nichts, einzelne Urteile in ein Gesetz einzubringen. Auch die von der Grünen-Fraktion festgestellte Pflicht zur Umsetzung der europarechtlichen Vorschriften konnte er nicht erkennen. Diese ergebe sich höchstens, wenn die nationalen Regelungen im Widerspruch zum EU-Recht stünden, was aber nicht gegeben sei. Dem stimmte der ebenfalls von der Universität Konstanz kommende Professor Daniel Thym zu. "Es handelt sich beim Assoziationsrecht nicht um eine Richtlinie, für die ein Umsetzungsgesetz erlassen werden müsste", sagte er. Thym vertrat die Auffassung, dass der Bundestag politische Entscheidungen treffen und die Gesetzesauslegung vorrangig den Gerichten überantworten sollte.

Es sei nicht sinnvoll, jedes Urteil in ein Gesetz zu überführen, da es auf europäischer Ebene "hin und her geht", sagte auch Hans-Eckhard Sommer vom Bayrischen Staatsministerium des Innern. Der Entwurf bringe "keinen sachlichen Fortschritt für die Anwendung des Assoziationsrechts". Stattdessen, so Sommer, müsse der Bund die Anwendungshinweise überarbeiten, was derzeit auch geschehe. Der Vertreter Bayerns machte zudem deutlich, dass die über die Vorgaben des EuGH hinausgehende Privilegierung türkischer Staatsangehöriger gegenüber anderen Ausländern "in der Sache kaum zu begründen und politisch fragwürdig ist".

Der in Hamburg arbeitende Rechtsanwalt Ünal Zeran zeigte sich erstaunt über die Ansicht, dass es keinen Regelungsbedarf gebe. Die fehlende Transparenz führe zu einer Entrechtung der Betroffenen, sagte er. Auch der Verweis auf das sich ständig anders entwickelnde "Richterrecht" überzeugte Zeran nicht. Das sei auch in vielen anderen Rechtsbereichen der Fall, ohne dass sich der Gesetzgeber davon abhalten lasse, dort zu regeln. Seiner Einschätzung nach gebe es vielmehr einen "Unwillen", eine EuGH-Rechtsprechung anzuerkennen, wenn diese über die deutsche Handhabung hinausgeht.

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3. Experten begrüßen Nutzung moderner Kommunikationstechnik im Rechtsverkehr

Rechtsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/VER) Die Nutzung des Potenzials der jüngeren technischen Entwicklung für den Rechtsverkehr auf prozessualem Gebiet ist laut Experten zu begrüßen. Das erklärten die insgesamt neun Sachverständigen mehrheitlich, die am Montagnachmittag zu einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses geladen waren. Im Fokus standen dabei zwei Gesetzesinitiativen von Bundesrat und Bundesregierung.

Der Regierungsentwurf (17/12634) sieht unter anderem vor, dass "die Zugangshürden für die elektronische Kommunikation mit der Justiz bedeutend gesenkt und das Nutzervertrauen im Umgang mit dem neuen Kommunikationsweg gestärkt werden". Im Zentrum des Entwurfs des Bundesrats (17/11691) steht der Vorschlag, stufenweise flächendeckend den elektronischen Rechtsverkehr für alle Gerichtsbarkeiten einzuführen. Ziel sei es unter anderem, "einen zeitgemäßen weiteren Schritt hin zu mehr Bürgernähe zu vollziehen", heißt es in der Vorlage. Anlass der Länderinitiative ist die Erkenntnis, dass freiwillige Angebote zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten offenbar bislang nur im geringen Umfang genutzt werden.

In der Expertenanhörung sagten unter anderem Holger Radke, Vizepräsident des Landgerichts Mannheim, und Christoph Sandkühler von der Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin, dass sie die Verabschiedung des Regierungsentwurfs noch vor der Sommerpause begrüßen würden. Auch Wolfram Viefhues, weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Oberhausen, erklärte, die Zeit sei reif für das Gesetz.

Maximilian Herberger vom Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes, Saarbrücken, lobte den weitgehenden Konsens zwischen Bund und Ländern. Möglicherweise erkläre die Tatsache, dass das Gesetzesvorhaben die Vermittlung eines "hochrangigen Rechtswerts" sei, diese Einigkeit.

Kritik kam unter anderem von Uwe Boysen, Vorsitzender Richter am Landgericht Bremen i.R. und Vorsitzender des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf. Mit Blick auf die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen forderte Boysen "in das Gerichtsverfassungsgesetz eine generelle, verfahrensordnungsübergreifende Regelung aufzunehmen, die dazu verpflichtet, den elektronischen Rechtsverkehr nach Maßgabe einer zu erlassenden Rechtsverordnung grundsätzlich barrierefrei zu gestalten".

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4. Prinzipielle Zustimmung für Novelle des Filmförderungsgesetzes

Ausschuss für Kultur und Medien (Anhörung)

Berlin: (hib/AW) Die geplante Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) wird von Experten prinzipiell begrüßt. In einer öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses am Montag Nachmittag stellten sich 14 geladene Sachverständige den Fragen der Parlamentarier zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (17/12370). Vor allem die Ausweitung der Filmabgabe und die zeitliche Befristung der Novelle wurde von den Sachverständigen unterstützt. Zudem äußerten sich die Experten zu einem Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur Stärkung von deutschen Kinderfilmen (17/12381). Die derzeitige Fassung des Filmförderungsgesetzes läuft Ende 2013 aus. Nach Ansicht der Regierung ist die Arbeit der FFA jedoch weiterhin unverzichtbar, um die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten. Die Gesetzesnovelle soll zunächst für zweieinhalb Jahre gelten.

Einhellig begrüßt wurde von allen Experten die zeitliche Befristung der Gesetzesnovelle. Eine umfassende und dauerhaftere Novellierung des FFG sei erst möglich, wenn das Bundesverfassungsgericht über die Klage einer Kinokette gegen das Gesetz entschieden habe. Unterschiedliche Vorstellungen herrschten zwischen den Sachverständigen jedoch über den konkreten Zeitraum. Während sich Joachim Birr als Vertreter des Bundesverbandes Audiovisueller Medien und der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft sowie Stefan Gärtner vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) für eine Laufzeit von drei Jahren aussprachen, plädierte Thomas Negele vom Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF Kino) für eine Beschränkung der Gesetzesnovelle auf zwei Jahre. Unterstützung fand bei den Sachverständigen ebenso der Ansatz, Kinofilme zukünftig nur noch dann zu fördern, wenn zugleich jeweils eine barrierefreie Version für seh- und hörgeschädigte Menschen produziert wird. Negele kritisierte jedoch, dass die Mittel für den barrierefreien Umbau von Kinos zu gering seien.

Unterstützt wurden auch die Regelungen zur Digitalisierung des Filmerbes. Christian Bräuer von der AG Kino bemängelte allerdings, dass das zur Verfügung gestellte Budget zu klein sei. In diesem Sinne äußerte sich auch Rainer Rother von der Stiftung Deutsche Kinemathek. Er wünschte sich zudem konkrete Regelungen im Gesetz zur Pflichtarchivierung von Filmen. Die Archivierung des Filmerbes müsse langfristig geregelt und stärker in der Filmförderung berücksichtigt werden. Am besten sei es, wenn das Ursprungsfilmmaterial archiviert werde. Die Besitzrechte der Filmproduzenten an diesem Material blieben natürlich unangetastet. Allerdings müsse hierfür die Vertrauensbasis zwischen Produzenten und den Filmarchiven vergrößert werden.

Kritisch bewertet wurden die geplanten Veränderungen bei der Referenzfilmförderung. So werden mit der Referenzfilmförderung beispielsweise künstlerische Erfolge wie die Teilnahme an Festivals in Berlin, Cannes und Venedig oder der Gewinn des Deutschen Filmpreises, des Oscars oder des Golden Globes belohnt. Dieser Preis der Auslandspresse in Hollywood soll nach dem Gesetzentwurf allerdings aus der Referenzfilmförderung gestrichen werden. Dies sei "nicht nachvollziehbar" kritisierte Katharina Dockhorn vom Verband der deutschen Filmkritik. Kritik wurde ebenso an den geplanten Veränderungen beim Punktesystem in der Referenzfilmförderung geübt. Es bestehe die Gefahr, dass dadurch dem wirtschaftlichen Erfolg von Filmen gegenüber dem künstlerischen Anspruch bei der Förderung einseitig Vorrang gewährt werde, bemängelten Thomas Frickel von der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm und Jürgen Kasten vom Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure. Maria Köpf von der Allianz Deutscher Produzenten pflichtete bei, dass das neue System vor allem für die Produktion von Dokumentarfilmen negative Auswirkungen habe. Katharina Uppenbrink vom Verband Deutscher Drehbuchautoren kritisierte, dass die Förderung von Drehbüchern noch immer zu niedrig sei. Diese seien schließlich die Grundlage eines jeden Films.

Unterstützung fand hingegen durchgängig die Forderung nach einer stärken Förderung des Kinderfilms. Die Produktion von Kinderfilmen sei ein "Hoch-Hoch-Risikogeschäft" und müsse deshalb stärker unterstützt werden, sagte Kasten. Köpf und Dockhorn sprachen sich in diesem Zusammenhang auch für die Einführung von Quoten aus. Auch Jens-Ole Schröder sah als Vertreter von ARD und ZDF "großen Handlungsbedarf" bei der Förderung des Kinderfilms. Er verwies zugleich darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten zu dieser Verpflichtung stünden.

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5. Anhörung zu Korruption im Gesundheitswesen

Gesundheitsausschuss

Berlin: (hib/STO) Mehrere Oppositionsanträge zum Thema "Korruption im Gesundheitswesen" sind am Mittwoch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Zu der auf eineinhalb Stunden veranschlagten Veranstaltung, die um 16.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden neben Vertretern zahlreicher Verbände und Organisationen auch acht Einzelsachverständige erwartet. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses (gesundheitsausschuss@bundestag.de) mit Namen, Geburtsdatum und Wohnort anzumelden.

Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (17/12213) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Korruption im Gesundheitswesen generell unter Strafe gestellt wird. Es sei notwendig, klar zum Ausdruck zu bringen, dass Bestechung und Bestechlichkeit hinter dem Rücken der Patienten und zu Lasten des Gesundheitssystems kein Kavaliersdelikt seien, sondern einen Straftatbestand darstellten, heißt es in der Vorlage. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe durch seinen Beschluss vom 29. März 2012 klargestellt, dass "korruptives Verhalten" von niedergelassenen Vertragsärzten nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar sei. Hier bestehe "eine Regelungslücke, die geschlossen werden muss".

Nach einem Antrag der Fraktion Die Linke (17/12451) soll die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, demzufolge korruptives Verhalten von Ärzten, Zahnärzten und anderen Leistungserbringern sowie "sonstigen Beteiligten im Gesundheitswesen, etwa der Pharma- und Medizinprodukteindustrie, unter Strafe gestellt oder in weniger schweren Fällen mit einer Geldbuße geahndet wird". Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ein Gesetz, das Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen unter Strafe stellt. In ihrem Antrag (17/12693) verlangen die Grünen ferner die Einführung von Regelungen, die ökonomische Verflechtungen aller beteiligten Akteure des Gesundheitswesens transparent machen sollen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 200 - 15. April 2013 - 17:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2013