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BUNDESTAG/3750: Heute im Bundestag Nr. 150 - 18.03.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 150
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 18. März 2013 Redaktionsschluss: 11:40 Uhr

1. Anhörung über Gesetzentwurf "zur Förderung der elektronischen Verwaltung"
2. Erst-Eichung von Messgeräten wird abgeschafft
3. Anrufung des Vermittlungsausschusses wegen Altersvorsorgegesetz



1. Anhörung über Gesetzentwurf "zur Förderung der elektronischen Verwaltung"

Innenaussschuss

Berlin: (hib/STO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Förderung der elektronischen Verwaltung" (17/11473) ist am Mittwoch, dem 20. März, Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses. Zu der zweistündigen Veranstaltung, die um 12.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus beginnt, werden sechs Experten erwartet. Interessierte Besucher können sich unter Nennung des Namens und Geburtsdatums beim Innenausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anmelden.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz solle "über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten" und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Weiter schreibt die Bundesregierung, die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) in öffentlichen Verwaltungen innerhalb staatlicher Institutionen und zwischen ihnen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern beziehungsweise Unternehmen solle verbessert und erleichtert werden. Dies müsse mit Veränderungen in den Geschäftsprozessen der öffentlichen Verwaltung einhergehen.

Laut Vorlage sollen "medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung" möglich werden. Dabei sollten Anreize geschaffen werden, Prozesse nach den Lebenslagen von Bürgern sowie nach den Bedarfslagen von Unternehmen zu strukturieren und "nutzerfreundliche, ebenenübergreifende Verwaltungsdienstleistungen 'aus einer Hand' anzubieten". Ebenso sollten Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

Hierzu soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung der Bundesregierung zufolge erleichtert werden, indem die Schriftform neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch durch zwei andere sichere Verfahren ersetzt werden kann. Das erste dieser zugelassenen Verfahren betreffe von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Formulare, die in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung der oder des Erklärenden übermittelt werden; eine sichere elektronische Identifizierung werde insbesondere durch die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises gewährleistet. Das zweite dieser zugelassenen Verfahren sei "De-Mail in Ausgestaltung der Versandoption nach Paragraf 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes", die eine "sichere Anmeldung" des Erklärenden voraussetzt. Ferner sollen der Vorlage zufolge die elektronische Beibringung von Nachweisen im Verwaltungsverfahren vereinfacht und klarstellende Regelungen zur elektronischen Akte geschaffen werden.

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2. Erst-Eichung von Messgeräten wird abgeschafft

Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will das gesetzliche Messwesen neu regeln und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/12727) eingebracht. Damit soll eine neue durchgängige Systematik für das gesetzliche Messwesen geschaffen werden, nachdem Eichordnung und Eichgesetz durch nachträgliche Anpassungen an europäische Entwicklungen unübersichtlich geworden seien.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, bleibt die Eichung von Messgeräten zum Beispiel für die Ermittlung des Verbrauchs von Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme als hoheitlicher Akt erhalten, wird allerdings eingeschränkt auf den bisher als "Nacheichung" bezeichneten Bereich. Die Ersteichung wird abgeschafft. "Mit der Beibehaltung der staatlichen Eichung soll ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung des bislang hohen Schutzniveaus im gesetzlichen Messwesen geleistet werden", schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs. Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungahme des Bundesrates die grundsätzliche Zustimmung der Länder und will einen Teil der Anregungen aufgreifen.

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3. Anrufung des Vermittlungsausschusses wegen Altersvorsorgegesetz

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat wegen des Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (17/10818, 17/12219, 17/12220) den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Gesetz sieht für die Basisversorgung im Alter eine Erhöhung der Förderhöchstgrenze von 20.000 auf 24.000 Euro und im Bereich der Altersvorsorge in Form selbst genutzten Wohneigentums Vereinfachungen bei der Entnahme von gefördertem Altersvorsorgekapital vor. Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes wird die Einführung von Produktinformationsblättern vorgeschrieben.

In der Unterrichtung (17/12628) des Bundesrates wird die Erhöhung des Förderhöchstbetrages als ungemessen bezeichnet. Sie gehe weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. Außerdem erwarten die Länder langfristig erhebliche Steuerausfälle durch die Neuregelung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 150 - 18. März 2013 - 11:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2013