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BUNDESTAG/3671: Heute im Bundestag Nr. 071 - 11.02.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 071
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 11. Februar 2013 Redaktionsschluss: 11:45 Uhr

1. Anhörung zu stärkerer Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planung von Großvorhaben
2. Grüne wollen "Klarstellung des assoziationsrechtlichen Rechtsstatus" türkischer Staatsangehöriger
3. Regierung: Rund 400 Zoologische Gärten stellen in Deutschland Tiere zur Schau
4. Regierung: Keine Gespräche über materielle atomhaftungsrechtliche Fragen auf europäischer Ebene
5. Regierung gibt Auskunft über beruflich strahlenexponierte Personen in deutschen Kernkraftwerken
6. 573 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen im Jahr 2012 widerrufen
7. Im Bundestag notiert: Spende



1. Anhörung zu stärkerer Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planung von Großvorhaben

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Die Öffentlichkeit soll nach dem Willen der Bundesregierung bei der Planung von Großvorhaben künftig stärker beteiligt werden. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Regierung "zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren" (17/9666) hervor, der am Montag, dem 18. Februar, Thema einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses ist. Zu der zweistündigen Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden insgesamt sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Besucher können sich im Sekretariat des Ausschusses (innenausschuss@bundestag.de) unter Nennung des Namens und Geburtsdatums anmelden.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es laut Bundesregierung, "durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planung von Vorhaben zu optimieren, Transparenz zu schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern". Wie die Regierung schreibt, werden "vor allem bei Großvorhaben, deren Auswirkungen über die Einwirkungen auf ihre unmittelbare Umgebung hinausgehen und die oft Bedeutung über ihren Standort hinaus haben", die bestehenden Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren als nicht mehr ausreichend empfunden. Hier sei ein zunehmendes Interesse der Bürger an frühzeitiger Beteiligung und Mitsprache festzustellen.

Vorgesehen ist dem Gesetzentwurf zufolge, im Verwaltungsverfahrensgesetz allgemeine Vorschriften über die "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" einzuführen. Sie soll vor dem eigentlichen Verwaltungsverfahren - also vor der förmlichen Antragstellung - erfolgen und eine "frühzeitige Unterrichtung über allgemeine Ziele des Vorhabens, die Mittel der Verwirklichung und die voraussichtlichen Auswirkungen" ebenso umfassen wie die Gelegenheit zur Äußerung für die Öffentlichkeit, Erörterung und Mitteilung der Ergebnisse an die zuständige Behörde. Diese soll verpflichtet werden, bei dem Vorhabenträger auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuwirken. Eine Verpflichtung des Trägers zu ihrer Durchführung soll indes nicht eingeführt werden.

Ferner sollen "verallgemeinerungsfähige Regelungen" zum Planfeststellungsverfahren, die mit dem sogenannten Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz von 2006 eingeführt wurden, aus verschiedenen Fachgesetzen in das Verwaltungsverfahrensgesetz übertragen werden. In den betroffenen Fachgesetzen sollen die überflüssig gewordenen Regelungen gestrichen werden.

Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP soll das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur der Behörde, sondern auch der "betroffenen Öffentlichkeit" mitgeteilt werden. Zudem will die Koalition mit dem Änderungsantrag erreichen, dass "öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen parallel auch immer im Internet erfolgen".

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2. Grüne wollen "Klarstellung des assoziationsrechtlichen Rechtsstatus" türkischer Staatsangehöriger

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur "Klarstellung des assoziationsrechtlichen Rechtsstatus Staatsangehöriger der Türkei im Aufenthalts-, Beschäftigungserlaubnis- und Beamtenrecht" (17/12193) vorgelegt. Darin schreibt die Fraktion, der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) habe in mehr als 50 Entscheidungen festgestellt, dass die EU-Staaten den in der Union lebenden türkischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen "Rechte vorenthalten, wie sie sich aus dem Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei und den auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsakten ergeben". Mit dem Gesetzentwurf sollen nun laut Vorlage "die sich aus dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei unmittelbar ergebenden Rechte" explizit im deutschen Recht verankert werden. Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass einem Ausländer, dem aufgrund des Assoziationsabkommens EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht, von Amts wegen unverzüglich eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird, wenn die erforderlichen Angaben vorliegen.

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3. Regierung: Rund 400 Zoologische Gärten stellen in Deutschland Tiere zur Schau

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Rund 400 Zoologische Gärten oder ähnliche Einrichtungen stellen in Deutschland Tiere zur Schau. Das geht aus einer Antwort (17/12235) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (17/12054) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Weiter heißt es in der Antwort, dass einzelnen Zoos auf regionaler Ebene eine besondere beschäftigungspolitische Bedeutung beizumessen ist. Danach wurden 9.487 Personen zum Stichtag 30. Juni 2012 im Wirtschaftszweig "botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks" bundesweit beschäftigt. Rund 73 Prozent der Arbeitsverhältnisse seien davon sozialversicherungspflichtig. Die Regierung hebt in ihrer Antwort hervor, dass im Zeitraum von 2007 bis 2012 die Zahl der Beschäftigten in diesem Wirtschaftszweig um etwa 17 Prozent angestiegen ist, das entspreche rund 1.400 Arbeitsplätzen.

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4. Regierung: Keine Gespräche über materielle atomhaftungsrechtliche Fragen auf europäischer Ebene

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) Auf der Ebene der Europäischen Union hat es in den vergangenen Jahren keine Beratungen über materielle atomhaftungsrechtliche Fragen gegeben. Es seien "anlassbezogene Informationen zum Atomhaftungsrecht der Mitgliedstaaten" ausgetauscht worden, heißt es einer Antwort der Bundesregierung (17/12156) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12025) zum Thema Atomhaftung in Europa. Darin weist die Bundesregierung darauf hin, dass das internationale Atomhaftungsrecht durch mehrere völkerrechtliche Übereinkommen geregelt werde. Alle europäischen Staaten, in denen Kernkraftwerke betrieben werden, würden entweder dem Pariser oder dem Wiener Übereinkommen angehören. Beide Übereinkommen seien völkerrechtlich durch das Gemeinsame Protokoll von 1988 miteinander verbunden. Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass die Atomhaftung und die Deckungsvorsorge in Europa und noch immer sehr unterschiedlich geregelt seien.

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5. Regierung gibt Auskunft über beruflich strahlenexponierte Personen in deutschen Kernkraftwerken

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) In Deutschland waren im Jahr 2010 in deutschen Kernkraftwerken insgesamt 32.391 beruflich strahlenexponierte Personen tätig. Davon waren 26.636 sogenanntes Fremdpersonal. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/12107) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11813) zum Thema geschlechtsspezifische Belastungen und Risiken von Beschäftigten in Atomkraftwerken in Deutschland hervor. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass eine Vielzahl der Daten, nach denen die Abgeordneten fragen, nicht erhoben wird, weil sie für den Strahlenschutz unerheblich seien. Zudem lägen der Bundesregierung auch keine Zahlen über deutsche Staatsangehörige vor, die in französischen Kernkraftwerken beschäftigt sind.

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6. 573 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen im Jahr 2012 widerrufen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind in Deutschland insgesamt 573 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen zurückgenommen worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/12234) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12053) hervor. Danach gab es im Jahr 2012 insgesamt 10.677 Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren. Dabei kam es in 10.104 Fällen oder 94,6 Prozent zu keinem Widerruf.

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7. Im Bundestag notiert: Spende

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat im Dezember vergangenen Jahres 60.000 Euro als Spende vom Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg erhalten. Dies geht aus einer Unterrichtung (17/12267) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor. Gemäß Parteiengesetz sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 071 - 11. Februar 2013 - 11:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2013