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BUNDESTAG/3624: Heute im Bundestag Nr. 024 - 16.01.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 024
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. Januar 2013 Redaktionsschluss: 17:15 Uhr

1. Konträre Expertenmeinungen zur Einführung einer Frauenquote
2. Die Mediennutzung in Deutschland bleibt verschiedenartig
3. Koalition legt neuen Gesetzentwurf zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages vor
4. Finanzagentur Deutschland GmbH soll das Privatkundengeschäft fortsetzen
5. Im Bundestag notiert: Öldämpfe
6. Im Bundestag notiert: Wohnraum für Studenten
7. Im Bundestag notiert: Förderprogramm Energetische Stadtsanierung
8. Im Bundestag notiert: Rheintalbahn
9. Im Bundestag notiert: Verkehrsprognose 2030



1. Konträre Expertenmeinungen zur Einführung einer Frauenquote

Rechtsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/VER) Die Expertenansichten zur Einführung einer Frauenquote für Wirtschaftsunternehmen gehen auseinander. Zwar herrscht Einigkeit darüber, dass ein höherer Frauenanteil in Unternehmen wünschenswert ist. Doch die Meinung zu einer gesetzlich verordneten Frauenquote ist geteilt. Das ist zumindest das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen des Rechtsausschusses am Mittwochnachmittag. Neun Sachverständige - vier Männer und fünf Frauen - legten ihre Positionen zum Thema dar.

Für eine Frauenquote sprach sich beispielsweise die freiberufliche Wissenschaftlerin und Autorin Gisela Notz aus Berlin aus. Die seit mehr als zehn Jahren geltende Selbstverpflichtung von Unternehmen habe nichts gebracht. Deshalb sei eine mit Sanktionen verbundene Quote unumgänglich. Grund dafür sei die Veränderungsresistenz der Verantwortlichen, sagte Notz.

Die Forderungen von Thomas Sattelberger, Stiftungsvorstand der ZU-Stiftung (Trägerstiftung der Zeppelin Universität (ZU) Friedrichshafen) und ehemaliger Personalvorstand Deutsche Telekom AG, München, gingen über die der Quoteneinführung hinaus. Er sagte, dass es zusätzlich der Verpflichtung bedürfe, generell im gesamten Unternehmen den Frauenanteil zu erhöhen. In Norwegen, führte Sattelberger als Beispiel an, gebe es zwar eine Frauenquote für Führungspositionen. Aber unterhalb der Führungsebenen würden zu wenig Frauen beschäftigt.

Marie-Christine Ostermann vom Verband Die Familienunternehmer - ASU e.V. aus Berlin hingegen argumentierte, dass eine Frauenquote die Einheit von Risiko und Haftung trenne: Der Staat greife über die Personalpolitik ein, ohne Verantwortung für das Unternehmen zu tragen. Deshalb lehne ihr Verband die Quote ab, wünsche sich aber insgesamt mehr Frauen in Unternehmen. Dafür sei eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt wichtig. Die Forderung nach einer Frauenquote sei reine "Schaufensterpolitik".

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Berlin, lehne eine Frauenquote ab, erklärte sein Vertreter Heiko Willems. Dennoch befürworte er Frauen in Führungspositionen. Ihr Anteil sei bereits gestiegen und werde weiter steigen. Gründe dafür seien unter anderem der Fachkräftemangel und die demografische Entwicklung in Deutschland, argumentierte Willems. Insbesondere eine alle Branchen betreffende einheitliche Quote lehne der Verband ab. Sie werde den unterschiedlichen Bereichen, beispielsweise in der Industrie, nicht gerecht.

Anlass der Anhörung waren jeweils ein Gesetzentwurf des Bundesrats (17/11270) und der SPD-Fraktion (17/8878) sowie ein gemeinsamer von SPD- und Grünen-Fraktion (17/11139). Die Länderkammer fordert "die Einführung gesetzlicher Mindestquoten für die Besetzung von Aufsichtsräten mit Männern und Frauen". Lange Übergangsfristen und eine zweistufige Einführung von "zunächst 20 Prozent und 40 Prozent in der Endstufe" würden eine breite Akzeptanz auf Seiten der betroffenen Unternehmen ermöglichen.

Ähnliche Forderungen stellt auch die SPD-Fraktion in ihrem Entwurf. Eine stufenweise eingeführte Mindestquote von 40 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und Vorständen solle ab 2015 gelten. Der gemeinsame Entwurf (17/11139) von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen fordert die gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten DAX-notierter Unternehmen. Um sie zu erreichen, soll eine Übergangsfrist von elf Jahren gewährt werden.

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2. Die Mediennutzung in Deutschland bleibt verschiedenartig

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (Öffentliches Fachgespräch)

Berlin: (hib/ROL) Die Digitalisierung verändert nicht nur die Medienwelt, sondern auch die Mediengewohnheiten der Nutzer. Wie lässt sich dieser Wandel mit gleichzeitig immer mehr Konvergenz beschreiben und welche medienpolitischen Implikationen für den Zugang zur Informationsgesellschaft muss die Politik daraus ziehen? Das waren die zentralen Fragestellungen des Fachgesprächs "Breitbandversorgung, Medienkonvergenz und Leitmedien - Ausgewählte Aspekte des Medienwandels und ihre politischen Implikationen", das am Mittwochnachmittag im Berliner Paul-Löbe-Haus stattgefunden hat. Eingeladen hatte dazu der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung auf Initiative des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie. Das für die Untersuchung beauftragte Büro für Technikfolgenabschätzung ist beim Ausschuss für Bildung und Forschung angesiedelt. Der Abschlussbericht "Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft" (17/11959) wurde im Fachgespräch vorgestellt.

Der Leiter des Büros für Technikfolgeabschätzung, Armin Grunwald, erinnerte daran, dass vor 19 Jahren der damalige Ausschuss für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung beim Büro für Technikfolgenabschätzung eine ähnliche Studie zur Multimedia in Auftrag gegeben habe. Der aktuelle Bericht sei in gewisser Weise der Nachfolgebericht. In der aktuellen Studie wurden Breitbandstrategien im internationalen Vergleich untersucht. Der Leiter der Studie, Bernd Beckert, machte deutlich, dass die untersuchten Länder Australien, Finnland, Großbritannien und USA allesamt ambitioniertere Ziele in der Breitbandversorgung als Deutschland verfolgen würden. Im Gegensatz zur Bundesrepublik, wo eine Versorgung mit 50 M bit/Sekunde für 75 Prozent der Haushalte bis 2014 angestrebt werde, werde in allen andern genannten Ländern 100 Mbit/Sekunde beabsichtigt. In Finnland will man dieses Ziel schon 2015 erreichen, in Australien 2021. Dieter Elixmann, Wissenschaftliches Institut für Kommunikationsdienste Bad Honnef und Gutachter für die TAB-Studie, vertrat die Position, dass eine vollständige Abdeckung mit Breitbandinfrastruktur in keinem Land der Welt unter Marktbedingungen profitabel sei. "Die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln ist unabdingbar", war seine Botschaft an die Politik.

Ein zweiter Schwerpunkt ist dem langfristigen Medienwandel gewidmet. Ist das Fernsehen bei den meisten Nutzern zwar immer noch sogenanntes Leitmedium, holt das Internet laut der Untersuchung von Uwe Hasebrink und Hermann-Dieter Schröder vom Hans-Bredow-Institut aber kräftig auf. Bei jungen Menschen, die die Wissenschaftler in ihrer Studie die "Jungen Wilden" nennen, nehme das Internet in der Nutzung bereits 40 Prozent ein, das Radio komme auf 30 Prozent, das Fernsehen auf 28 Prozent und die Tageszeitung werde nur noch zu zwei Prozent der Medienzeit genutzt. Gleichwohl stellte Uwe Hasebrink zur Diskussion, ob man überhaupt noch von einem Leitmedium sprechen könne. "Entscheidend ist die Einsicht, dass es in konvergierenden Medienumgebungen um das Zusammenspiel der verschiedenen Medien geht und dass den verschiedenen Medien in den Medienrepertoires verschiedener Bevölkerungsgruppe spezifische Leitfunktionen zukommen".

Passend dazu hatte Birgit van Eimeren vom Bayerischen Rundfunk ausgeführt, dass immerhin 24 Prozent der deutschen Bevölkerung sogenannte Offliner seien, die meisten davon über 60 Jahre alt. Deren Medienverhalten unterscheide sich natürlich gewaltig, von dem der Menschen, die das Internet regelmäßig und auch kompetent nutzen.

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3. Koalition legt neuen Gesetzentwurf zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages vor

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben erneut einen Gesetzentwurf zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages (17/12058) vorgelegt. Diese entspricht im wesentlichen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/10976), den der Bundestag im vergangenen November auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (17/11504) zugestimmt hat und dem der Bundesrat im Dezember seine Zustimmung verweigert hat.

Wichtigster Punkt auch des neuen Entwurfes zur Umsetzung des am 2. März 2012 von 25 EU-Staaten unterzeichneten Vertrages ist die Festschreibung einer Obergrenze für das strukturelle Defizit von höchstens 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Ferner ist vorgesehen, dass der Stabilitätsrat damit beauftragt wird, die Einhaltung dieser Defizitgrenze zu überwachen. Zur Unterstützung dieser Stabilitätsrates wird ein unabhängiger Beirat eingerichtet. Zudem wird mit der Änderung des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes die innerstaatliche Aufteilung der mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts neu eingeführten Sanktionen zur Sicherung der Disziplin geregelt.

Weiter soll mit der Änderung des Artikels 115-Gesetzes für die Schuldenregel des Bundes klargestellt werden, dass der kumulierte Saldo des Kontrollkontos am Ende des Überzeitraums gelöscht wird. Schließlich soll mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes eine "Stufenlösung" umgesetzt werden, auf die sich die Länder einvernehmlich verständigt haben. Danach sollen die Ergebnisse des Zensus 2011 schrittweise in Zweijahresstufen technisch in die noch ausstehenden endgültigen Berechnungen der Ausgleichsjahre 2011 und 2012 einbezogen werden.

Der Bundestag will am Donnerstag erstmals über diesen Gesetzentwurf beraten.

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4. Finanzagentur Deutschland GmbH soll das Privatkundengeschäft fortsetzen

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Finanzagentur Deutschland GmbH soll das Privatkundengeschäft fortsetzen. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/12062), der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.

Weiter soll die Bundesregierung umgehend prüfen, wie andere, auch längerfristige Wertpapiere zusätzlich zu den traditionellen Privatkundenprodukten der Bundesschatzbriefe und der Finanzierungsschätze angeboten werden können. Zudem soll die Regierung gemeinsam mit dem Bundesrechnungshof Möglichkeiten erarbeiten, wie die Kosten, die durch die Bereitstellung der Infrastruktur für Private entstehen, minimiert werden und gegebenenfalls anfallende Verluste im Privatkundengeschäft an anderer Stelle kompensiert werden können.

Auch soll sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, für ein stärkeres Engagement Privater beim Erwerb von Schuldtiteln des Bundes zu sorgen. Schließlich soll die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebietes Möglichkeiten und Instrumente erörtern, dass Engagement Privater an der Refinanzierung der Euro-Mitgliedsstaaten generell zu erhöhen und lukrativer zu gestalten, heißt es in dem Antrag.

Die Bundesregierung Deutschland - Finanzagentur GmbH ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes, schreiben die Abgeordneten. Ihre Aufgaben würden Dienstleistungen bei der Emission von Bundeswertpapieren, die Kreditaufnahme mittels Schuldscheindarlehen, den Einsatz derivativer Finanzinstrumente und die Geldmarktgeschäfte umfassen. Dazu gehöre auch das Privatkundengeschäft für Bundeswertpapiere und das Führen des Bundesschuldbuchs.

Die Bundesregierung habe nunmehr entschieden, das Privatgrundgeschäft zum Jahresende 2012 einzustellen, heißt es weiter. Diese Entscheidung sei nicht tragbar. Auch wenn zurzeit oder in den nächsten Jahren keine ökonomischen Gründe bestehen würden, das Privatkundengeschäft der Finanzagentur fortzuführen, müsste privaten Investoren ein direkter Zugang zu Staatsschuldtiteln des Bundes weiter offen stehen. Der Zugang allein über Geschäftsbanken sei zudem meist mit Gebühren- oder Provisionszahlungen verbunden.

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5. Im Bundestag notiert: Öldämpfe

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) In den vergangenen fünf Jahren sind zum Thema "Öldämpfe" und "Ölgeruch" in Flugzeugen insgesamt 91 Meldungen erfasst worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/11995) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11745) hervor. Im gleichen Zeitraum seien dazu 19 schwere Störungen und ein Unfall erfasst worden, heißt es weiter.

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6. Im Bundestag notiert: Wohnraum für Studenten

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung prüft derzeit verschiedene Lösungsansätze, wie die Bereitstellung von Wohnraum für Studenten unterstützt werden kann. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/12020) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11780). Die direkte Förderung des Baus von Wohnraum für Studenten falle in den Bereich der sozialen Wohnraumförderung, für die die Länder zuständig seien, heißt es weiter.

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7. Im Bundestag notiert: Förderprogramm Energetische Stadtsanierung

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Für das Förderprogramm Energetische Stadtsanierung der KfW Bankengruppe wurden vom 15. November 2011 bis zum 15. November 2012 insgesamt 40,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/11998) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11755) hervor. Dadurch seien deutliche Impulse für die energetische Quartierssanierung bei den Kommunen, kommunalen Unternehmen und weiteren Investoren gesetzt worden, heißt es weiter.

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8. Im Bundestag notiert: Rheintalbahn

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über den Stand der Planungen zur Rheintalbahn will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/12007) informieren. Die Abgeordneten interessiert unter anderem, ob es ein Szenario für den Güterverkehr gibt, falls die Rheintalbahn nicht wie geplant im Jahr 2017 fertiggestellt wird und die Schweiz dann die Grenzen für den Güterverkehr schließt. Weiter soll die Bundesregierung mitteilen, welche Verladestationen es bisher gibt und welche geplant sind.

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9. Im Bundestag notiert: Verkehrsprognose 2030

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Erstellung der Verkehrsprognose 2030 für den Bundesverkehrswegeplan 2015 sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12016). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welches Ziel für die Senkung des Energieverbrauchs des Verkehrs für das Jahr 2030 abgeleitet wird aus dem Beschluss der Bundesregierung, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 um 40 Prozent zu reduzieren und wann die Bundesregierung ein nationales CO2-Sektorziel für den Verkehr für das Jahr 2020 vorlegen wird.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 024 - 16. Januar 2013 - 17:17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2013