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BUNDESTAG/3587: Heute im Bundestag Nr. 592 - 13.12.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 592
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 13. Dezember 2012 Redaktionsschluss: 12:10 Uhr

1. Ausstellungsvergütung für bildende Künstler ist umstritten
2. Koalition will Futtermittelgesetzbuch nach Dioxinvorfall ändern
3. Grüne fordern sozial-ökologische Transformationspartnerschaft zwischen EU und Lateinamerika
4. Linksfraktion fordert Unterstützung des Friedensdialogs in Kolumbien



1. Ausstellungsvergütung für bildende Künstler ist umstritten

Ausschuss für Kultur und Medien

Berlin: (hib/AW) Die von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen geforderte Einführung einer Ausstellungsvergütung für bildende Künstler und Fotografen stößt bei Vertretern von Museen, Galerien und Kunsthändlern auf Widerstand. Diese sei kontraproduktiv und schade den Künstlern mehr als dass sie ihnen helfe. Die Vertretungen der Künstler selbst hingegen befürworten eine solche Abgabe, die die oftmals prekäre Einkommenssituation von freischaffenden Künstlern verbessern soll. Der Kulturausschuss hatte am Mittwoch Abend Sachverständige und Interessenvertreter zu einem öffentlichen Expertengespräch geladen, um über die von den Linken (17/8379) und Grünen (17/6346) eingebrachten Anträge für eine Ausstellungsvergütung zu debattieren.

Volker Rodekamp vom Deutschen Museumsbund warnte vor zusätzlichen finanziellen Belastungen für Museen, die eine Ausstellungsvergütung mit sich bringen würde. Vor allem kleine Museen seien davon besonders stark betroffen. Ausstellungen zeitgenössischer Kunst würden keine Gewinne erbringen, seien meist nicht einmal kostendeckend und könnten nur durch externe Geldgeber realisiert werden. Den Museen entstünden durch den Transport der Exponate, die Versicherung, die Gestaltung der Ausstellung, das Marketing und die Produktion von Ausstellungskatalogen erhebliche Kosten. Eine verpflichtende Ausstellungsvergütung würde in der Folge zu weniger Ausstellungen führen. Dies aber könne nicht im Interesse der Künstler sein, die auf Ausstellungen angewiesen seien, um ihre Arbeit bekannt zu machen.

In diesem Sinne argumentierten auch Birgit Maria Sturm vom Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler und Wolfgang Suttner von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine. Sturm verwies darauf, dass viele Galeristen in Deutschland selbst in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen lebten. Diesen dürften keine zusätzlichen Ausgaben aufgebürdet werden. Es sei zu befürchten, argumentierte Suttner, dass Galerien sonst nur noch bekannte Künstler ausstellen würden, weil nur dann ein entsprechender Gewinn durch den Verkauf ihrer Werke gewährleistet sei. Doch gerade junge Künstler seien auf Ausstellungen in Galerien angewiesen, um einen höheren Bekanntheitsgrad zu erreichen und um ihre Werke verkaufen zu können. Wolfgang Suttner lehnte eine verpflichtende Ausstellungsvergütung kategorisch ab. Ein solches Ansinnen stamme aus der "Mottenkiste des Regulierungswahns", kritisierte er. Die Kunstvereine seien größtenteils ehrenamtlich organisiert. Deshalb könne ihnen auch keine Ausstellungsvergütung abverlangt werden. Suttner argumentierte ebenso wie Rodekamp und Sturm, dass eine möglichst große Anzahl von Ausstellungen für die Künstler wichtig sein. Dort könnten sie ihre Arbeiten präsentieren und somit ihre Verkaufschancen erhöhen. Küns tler lebten nun einmal durch den Verkauf ihrer Werke.

Auch Hartmut Neumann von der Hochschule für bildende Künste Braunschweig verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf, dass der Verkauf von Werken entscheidend sei für einen Künstler. Jeder, der diesen Beruf ergreife, wisse dies. "In keinem anderen Land gibt es flächendeckend so gute Ausstellungsmöglichkeiten wie in Deutschland." Den Künstlern sei am meisten durch eine Erhöhung der Ankaufetats an den Museen und eine Rücknahme der Erhöhung der Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent für den gewerblichen Kunsthandel geholfen.

Für eine Ausstellungsvergütung hingegen setzt sich seit vielen Jahren der Bundesverband Bildendende Künstlerinnen und Künstler ein. Deren Experte Detlef Schweiger verwies darauf, dass eine solche Ausstellungsvergütung bereits im Urheberrecht angelegt sei. Dies regle, dass die Nutzung eines Kunstwerkes angemessen zu vergüten sei. Und bei einer Ausstellung in öffentlich zugänglichen Räumen handle es sich zweifelsfrei um eine Nutzung im Sinne des Urheberrechts. Bei anderen Kunstsparten sei dies auch üblich - etwa bei Lesungen, Theatern oder Musikaufführungen. Schweiger verwies auf das Beispiel Sachsen. Dort habe der Sächsische Künstlerbund eine Richtlinie für eine freiwillige Ausstellungsvergütung entwickelt. Dabei habe man sich auch am schwedischen Vorbild orientiert.

Dieses schwedische Vorbild für eine Ausstellungsvergütung stellte Johan Wingestad vom schwedischen nationalen Künstlerverband aus Stockholm vor. Dort müssen zumindest staatliche und staatlich geförderte Ausstellungen eine solche Vergütung an die Künstler zahlen. Die Zahl der Ausstellungen sei deswegen auch nicht zurückgegangen. Allerdings seien gemeinnützige Organisationen von der Zahlung ausgenommen.

Unterstützt wird eine Ausstellungsvergütung auch von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Eine solche Vergütung könne die "strukturelle Ungerechtigkeit" ausgleichen, der die bildende Kunst ausgesetzt sei, argumentierte Anke Schierholz von der Verwertungsgesellschaft in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Bei Konzerten, Theater- und Filmvorführungen sei es selbstverständlich, dass der Urheber bezahlt wird. Bei Kunstausstellungen sei dies nicht der Fall. Diese Lücke bei den bildenden Künstlern müsse durch eine Ausstellungsvergütung geschlossen werden.

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2. Koalition will Futtermittelgesetzbuch nach Dioxinvorfall ändern

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP legen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (17/11818) als Konsequenz aus dem Dioxinskandal Ende des Jahres 2010 vor. Danach sollen "bestimmte" Futtermittelproduzenten durch die Gesetzesänderung verpflichtet werden, Versicherungen abzuschließen, die Entschädigungen nach der Verfütterung von Mischfuttermitteln leisten, die den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen. Des Weiteren soll die "Koordinierung der behördlichen Aufgaben verbessert werden". Durch das Gesetz werden Bund und Länder ausdrücklich verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zu gewährleisten. Das beinhaltet auch die Schaffung einer gesetzlichen Regelung der Informationsübermittlung zwischen den Behörden der Lebensmittelüberwachung und die Gesundheitsbehörden. Zusätzlich soll dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ausdrücklich erlaubt werden, die Bevölkerung über gewonnenen Erkenntnisse zu unterrichten.

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3. Grüne fordern sozial-ökologische Transformationspartnerschaft zwischen EU und Lateinamerika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine engere Zusammenarbeit zwischen Europa und den Staaten Lateinamerikas und der Karibik (LAK). "Sollten es die europäischen Regierungen erneut verpassen, die LAK-Staaten als strategische Partner im Kampf gegen Armut und Klimawandel ernst zu nehmen und einzubinden", könnten diese die wirtschaftlichen Beziehungen zu anderen Regionen vorziehen und die zu Europa in Zukunft vernachlässigen, heißt es in einem Antrag (17/11838), der heute auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Die Abgeordneten sprechen sich darin für eine "grundsätzliche Veränderung der derzeitig durch wirtschaftliche Interessen dominierten Beziehung" aus. Nötig seien Impulse, die "eine sozial-ökologische Transformation hin zu einer strategischen Partnerschaft für eine menschenrechtsbasierte nachhaltige Entwicklung auf beiden Kontinenten einleiten", heißt es im Antrag weiter.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, beim bevorstehenden Gipfeltreffen zwischen EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) für eine nachhaltige Entwicklung, die Stärkung der Menschenrechte und die Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele einzutreten. Außerdem soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass bei Handels- und Assoziierungsabkommen mit LAK-Staaten die zweite und dritte Säule der Abkommen (politischer Dialog und Entwicklungszusammenarbeit) deutlich gegenüber der ersten Säule (Handelsliberalisierung) gestärkt werden.

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4. Linksfraktion fordert Unterstützung des Friedensdialogs in Kolumbien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Friedensverhandlungen zwischen kolumbianischer Regierung und den Guerilla der FARC-EP aktiv zu unterstützen. Mit der im Oktober in Oslo begonnenen zweiten Etappe des Friedensdialogs bestehe die Hoffnung, dass der seit einem halben Jahrhundert andauernde bewaffnete Konflikt endlich im Rahmen einer politischen Lösung beigelegt werden könne, heißt es in einem Antrag (17/11839), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Die Abgeordneten fordern unter anderem die Beteiligung von Opfer- und Kleinbauernverbänden an der Ausarbeitung eines Friedensabkommens sowie die Einbeziehung der Guerillaorganisation ELN. Die Bundesregierung solle anregen, dass eine Streichung der FARC-EP und der ELN von der "EU-Terrorliste" überprüft werde. Außerdem soll die kolumbianische Regierung auf die Notwendigkeit einer baldigen Vereinbarung hingewiesen werden, die die "allseitige Einstellung der offensiven Operationen" umfasst sowie außerdem "die Bekanntgabe aller Minenstandorte, die systematische Erfassung aller verschwundenen Personen durch die Regierung und die Bekanntgabe der Identität der zivilen und militärischen Personen durch die Guerillas, die in ihrer Gefangenschaft sind oder waren."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 592 - 13. Dezember 2012 - 12:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2012