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BUNDESTAG/3485: Heute im Bundestag Nr. 490 - 02.11.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 490
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 2. November 2012 Redaktionsschluss: 11:45 Uhr

1. Einladung zum Öffentlichen Fachgespräch "Umgang mit sicherheitsrelevanten Forschungsergebnissen"
2. Grünen-Fraktion will "Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder"
3. Grüne wollen bei Nebeneinkünften Veröffentlichungspflicht "auf Euro und Cent"
4. Bundesregierung steht hinter dem sogenannten Pflege-TÜV
5. SPD befürchtet Einschnitte in der EU-Forschungsförderung
6. Im Bundestag notiert: Kindererziehung in der Rente



1. Einladung zum Öffentlichen Fachgespräch "Umgang mit sicherheitsrelevanten Forschungsergebnissen"

Ausschuss für Bildung und Forschung (öffentliche Anhörung)

Berlin: (hib/ROL) Wissenschaftliche Arbeiten mit hochpathogenen Mikroorganismen und Toxinen tragen die Gefahr in sich, dass Ergebnisse für die Entwicklung von Biowaffen verwendet und Ergebnisse missbraucht werden könnten. Dieser Komplex der "doppelten Verwendung" von wissenschaftlichen Erkenntnissen wird als "Dual-Use-Problematik" bezeichnet. International wird die Thematik des Umgangs mit "Dual-Use"- Mikroorganismen und -Substanzen intensiv diskutiert.

Zu einem Öffentlichen Fachgespräch zum Thema "Umgang mit sicherheitsrelevanten Forschungsergebnissen" lädt am Mittwoch, 7. November 2012 um 9.30 Uhr der Ausschuss für Bildung und Forschung in das Berliner Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300, ein. Das Fachgespräch wird etwa zwei Stunden dauern.

Grundsätzlich besteht in der Forschungswelt Konsens, dass die Sicherheit der Bevölkerung das höchste Gut ist. "Allerdings kommt auch der Freiheit der Forschung und der Publikationsfreiheit im Hinblick auf Arbeiten mit hochpathogenen Mikroorganismen und Toxinen große Bedeutung zu", schreibt die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) in ihrer Stellungnahme zum Fachgespräch. Die DFG ist der Meinung, dass den Wissenschaftlern, aber auch den Gutachtern, den Entscheidungsgremien sowie der Geschäftsstelle der DFG ein Verhaltenscodex an die Hand gegeben werden sollte, der die Problematik der Arbeiten mit hochpathogenen Mikroorganismen und Toxinen aufgreift und auf die spezifische Situation in Deutschland eingeht.

Welche Regelungen könnten am besten geeignet sein, der Forschung die erforderliche Freiheit zu garantieren, aber dennoch eine hohe Sicherheit zu gewährleisten?, fragt auch das Robert-Koch-Institut für Biologische Sicherheit. Ziel müsse sein, neben dem Selbstverständnis guter Forschungspraxis und der Verantwortung, die ein Wissenschaftler in seinem unmittelbaren Arbeitsbereich hat, auch die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu realisieren. Es gilt, Missbrauchspotenziale von Anfang an zu vermeiden oder zu minimieren. Dieser Aspekt müsse als unverzichtbarer Bestandteil "guter wissenschaftlicher Praxis" verstärkt in das Bewusstsein gerückt und handlungsleitend werden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Jörg Hacker, Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften, Halle/Saale
  • Alexander Kurz, Mitglied im Vorstand der Fraunhofer-Gesellschaft, Vorstandsbereich Personal und Recht, München
  • Christof Potthof, Gen-ethisches Netzwerk e. V. (GeN), Bereich Landwirtschaft und Lebensmittel, Berlin
  • Lars Schaade, Vizepräsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Leiter des Zentrums für Biologische Sicherheit, Berlin
  • Ulrich Sieber, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg
  • Günter Stock, Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227- 3 28 61, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Grünen-Fraktion will "Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder"

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "durch Vorlage eines Gesetzentwurfs die Möglichkeit der Beschränkung der Berufstätigkeit" von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretären" regeln. Eine Beschränkung der beruflichen Tätigkeit ausgeschiedener Regierungsmitglieder und Parlamentarischer Staatssekretäre sei geboten, "wenn diese unmittelbar nach Beendigung ihrer Amtszeit in einem Bereich tätig werden, der in Zusammenhang mit der früheren dienstlichen Tätigkeit steht", schreibt die Fraktion zur Begründung eines entsprechenden Antrags (17/11204). Hochdotierte Tätigkeiten von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern und Parlamentarischen Staatssekretären im Bereich der Privatwirtschaft "zum Dank für während der Regierungszeit geleistetes Entgegenkommen" müssten verhindert werden.

Die Fraktion fordert daher eine Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretäre "von mindestens drei Jahren, um eventuelle Interessensverflechtungen sichtbar zu machen". In dieser Zeit sollten berufliche Tätigkeiten untersagt werden, "wenn zu besorgen ist, dass sie mit dem früheren Amt und den damit verbundenen Pflichten und staatlichen Interessen im Konflikt stehen".

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3. Grüne wollen bei Nebeneinkünften Veröffentlichungspflicht "auf Euro und Cent"

Bundestagsnachrichten/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will "Transparenz bei Nebeneinkünften" von Abgeordneten durch eine "Veröffentlichungspflicht auf Euro und Cent" herstellen. In einem Antrag (17/11203) plädiert die Fraktion für eine entsprechende Änderung der Anlage 1 zur Geschäftsordnung, die Verhaltensregeln für Bundestagsmitglieder beinhaltet. Durch diese Änderung würden Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten "zukünftig auf Euro und Cent genau veröffentlicht", schreibt die Fraktion zur Begründung.

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4. Bundesregierung steht hinter dem sogenannten Pflege-TÜV

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/TVW) Die Bundesregierung betrachtet den sogenannten Pflege-TÜV als einen ersten Schritt, um Transparenz und Vergleichbarkeit von Pflegequalität bundeseinheitlich zu ermöglichen. In ihrer Antwort (17/10892) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10693) weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) seit dem 1. Juli 2009 für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei der Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen verbindlich seien. "Die Veröffentlichung der Pflegenoten auf der Grundlage der PTV ambulant und stationär erfolgt einrichtungsbezogen seit März 2012", führt die Bundesregierung weiter aus. Die "Daten Clearing Stelle (DCS) Pflege", ein bundesweites Gemeinschaftsprojekt der Verbände der Pflegekassen, veröffentliche ferner monatlich landesbezogene Übersichten über die durchschnittlichen Gesamtpflegenoten sowie über die Pflegenoten für die einzelnen Qualitätsbereiche, getrennt nach ambulantem und stationärem Bereich.

Nach Angaben der Bundesregierung haben einzelne Pflegeeinrichtungen gegen die Veröffentlichung der Pflegenoten Klage vor den Sozialgerichten erhoben. Zudem sei wiederholt versucht worden, durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfung zu verhindern bzw. rückgängig zu machen. Die befassten Landessozialgerichte hätten jedoch mehrheitlich entschieden, dass die Veröffentlichung der Ergebnisse von Qualitätsprüfungen zulässig sei, schreibt die Bundesregierung. In der ersten Entscheidung eines Landessozialgerichts in einem Hauptsacheverfahren werde die Veröffentlichung des Transparenzberichts ebenfalls für zulässig erklärt.

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5. SPD befürchtet Einschnitte in der EU-Forschungsförderung

Bildung und Forschung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die europäischen Forschungsrahmenprogramme haben sich zu einem zentralen Bestandteil der Finanzierung von Wissenschaft und Forschung in der Europäischen Union und auch in Deutschland entwickelt. Die Bundesregierung hatte sich intensiv für eine Anhebung des Fördervolumens im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms "Horizont 2020" eingesetzt. "Nun droht offenkundig ein Scheitern dieser Bemühungen", schreibt die SPD in ihrer Kleinen Anfrage "Drohende Einschnitte bei der europäischen Forschungsförderung" (17/11149) und verweist auf Presseberichte.

Für die nächste Förderperiode von 2014 bis 2020 hatte die Europäische Kommission ein Budget von 80 Milliarden Euro für das neue Forschungsrahmenprogramm "Horizont 2020" vorgeschlagen. Mit dem neuen Programm soll auf den Erfolgen früherer Rahmenprogramme aufgebaut werden und neue Impulse für die Stärkung von Wissenschaft und Forschung gesetzt werden.

Die SPD will nun von der Bundesregierung wissen, ob sie weiterhin am Vorhaben festhält, das nächste Forschungsrahmenprogramm "Horizont 2020" auf 80 Milliarden Euro anzuheben. Auch interessiert die SPD, ob die Bundesregierung die Einschätzung des CDU-Europaparlamentsabgeordneten Dr. Christian Ehler (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 19. September 2012) teilt, dass allein schon für die Fortführung der bestehenden Programme 78 Milliarden Euro notwendig wären. Die Fraktion will in Kenntnis gesetzt werden, ob es zutreffend ist, dass sich die Bundesregierung weiterhin dafür einsetzt, das EU-Budget auf ein Prozent des BNE (Bruttonationaleinkommen) zu begrenzen und mit welchen Auswirkungen die Bundesregierung auf die Forschungsförderung der EU angesichts dieser Festlegung rechnet.

In ihrem 11-Punkte-Katalog fragt die SPD zudem, ob es stimmt, dass Mitgliedstaaten der EU für ein deutlich niedrigeres Förderniveau für "Horizont 2020" in Höhe von rund 45 Milliarden Euro plädieren und möchte wissen, um welche Staaten es sich dabei handelt.

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6. Im Bundestag notiert: Kindererziehung in der Rente

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/VER) Kindererziehung in der Rente besser zu berücksichtigen fordert die Fraktion Die Linke in einem gleichnamigen Antrag (17/10994). Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, "mit dem auch für die Erziehung von vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kindern drei Jahre Kindererziehungszeit in der Rente zuerkannt werden." So sollen die "negativen Auswirkungen von Lücken in der Erwerbsbiografie", die vor allem Frauen durch Kindererziehung entstehen, auf die Rente abgemildert werden, heißt es zur Begründung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 490 - 2. November 2012 - 11:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2012