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BUNDESTAG/3444: Heute im Bundestag Nr. 449 - 17.10.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 449
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Oktober 2012 Redaktionsschluss: 13:40 Uhr

1. Steuerabkommen mit der Schweiz gebilligt
2. Bisher 6,3 Millionen Euro Spenden für Berliner Stadtschloss
3. Im Bundestag notiert: Zwangsverheiratungen



1. Steuerabkommen mit der Schweiz gebilligt

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz und weiteren Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern zugestimmt. Für das von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegte Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 (17/10059) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP, während die SPD-Fraktion, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Abkommen ablehnten.

Ein Sprecher der CDU/CSU wies in der Sitzung darauf hin, dass das Abkommen noch verbessert worden sei. Man sei "bis an die Grenze des Machbaren gekommen". Zu Kritik und zu Forderungen nach Änderungen sagte der Sprecher, es handele sich um einen Vertrag mit einem souveränen Staat, der nach langen, zähen Verhandlungen ausgehandelt worden sei. Während man derzeit auf Zufallsfunde angewiesen sei, werde durch das Abkommen die Besteuerung des Vermögens von Deutschen in der Schweiz sichergestellt. Die CDU/CSU-Fraktion erwartet Mehreinnahmen von zehn Milliarden Euro. Die FDP-Fraktion kritisierte scharf die Verweigerungshaltung der Opposition im Bundesrat. Wenn das Abkommen nicht bald in Kraft treten könne, drohten zum Jahresende 1,5 Milliarden Euro Steuerforderungen zu verjähren.

Die SPD-Fraktion warf dagegen der Koalition vor, den Anspruch auf deutsche Steuer- und Strafansprüche aufzugeben und das Schweizer Bankgeheimnis schützen zu wollen. Steuerhinterziehung werde noch goutiert, da die Höhe der vorgesehenen Pauschalzahlungen deutlich unter der individuellen Steuerschuld liege. Weitreichende Umgehungsmöglichkeiten seien nicht auszuschließen. Da durch das Abkommen keine CDs mit Daten mehr aufgekauft werden könnten, werde das Entdeckungsrisiko der Steuerhinterzieher sinken.

Auch die Linksfraktion sprach von einer Begünstigung der Steuerhinterzieher. Das Abkommen räume Steuerhinterziehern genügend Zeit ein, um ihr Geld aus der Schweiz abzuziehen und woanders anzulegen. Auch räume das Abkommen die Möglichkeit zu einer strafbefreienden Teilselbstanzeige ein, die in anderen Fällen nicht möglich sei. Dass die Nachversteuerung anonym möglich sei, sei ein Persilschein, mit dem Schwarzgeld aus der Vergangenheit weiß gewaschen werden könne. Das Abkommen bedeute eine direkte Einladung zur Geldwäsche und sei ein "Sabotageakt gegen den automatischen Informationsaustausch".

Auch Bündnis 90/Die Grünen forderten einen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der Schweiz und die Zulassung von Gruppenanfragen zu Steuerangelegenheiten. Mit der Möglichkeiten von Gruppenanfragen mit Rückwirkung könne das Abschleichen in andere Länder verhindert werden.

Das Abkommen sieht vor, dass Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft wie in Deutschland besteuert werden sollen. Dafür sollen die Schweizer Zahlstellen eine der deutschen Abgeltungsteuer (derzeit 25 Prozent) und dem deutschen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Abgeltungsteuer) entsprechende Quellensteuer erheben. Es werde darüber hinaus sichergestellt, dass unversteuerte Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft "einem nicht kalkulierbaren Entdeckungsrisiko" unterliegen.

Erbschaften werden von dem Abkommen ebenfalls erfasst. Auf nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallende Erbschaften soll eine Steuer von 50 Prozent erhoben werden. Auch sei für die Vergangenheit ein Verfahren zur Nachversteuerung bisher unentdeckter unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz "auf Basis realistischer Annahmen in einem pauschalierenden massentauglichen Verfahren" vereinbart worden. Für die Nachversteuerung wird das am 31. Dezember 2010 auf schweizerischen Konten oder Depots vorhandene Kapital zugrundegelegt. Die Nachversteuerung wird von schweizerischen Behörden vorgenommen. Sie erfolgt pauschal und anonym durch eine Einmalzahlung.

Der Finanzausschuss billigte außerdem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Großherzogtum Luxemburg (17/10751), mit dem Königreich der Niederlande (17/10752) und mit dem Fürstentum Liechtenstein (17/10753).

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2. Bisher 6,3 Millionen Euro Spenden für Berliner Stadtschloss

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Berlin: (hib/MIK) Für die Rekonstruktion der Fassade des Berliner Schlosses - Humboldtforum sind bisher Spenden in Höhe von 6,3 Millionen Euro eingegangen. Dies erklärte am Mittwochvormittag der Geschäftsführer der "Stiftung Berliner Schloss-Humboldtforum", Manfred Rettig, im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, wo er über die Planungs- und Kostenentwicklung beim Bau des Humboldtforums informierte. Insgesamt müssten 80 Millionen Euro an Spenden aufgebracht werden. Er sei jedoch optimistisch, dass nach dem Beginn der Bauarbeiten das Spendenaufkommen ansteigen werde. "Insgesamt sind Zeiten und Kosten im grünen Bereich", erklärte er weiter.

Die Sprecher der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zeigten sich erfreut darüber, dass der Zeit- und Finanzplan eingehalten werde. Dies sei bei Bauten in Berlin nicht immer Fall. Zudem gebe es noch einen finanziellen Puffer in Höhe von rund 30 Millionen Euro, betonte die Union. Das Humboldtforum sei der Schlussbaustein einer weltweit einzigartigen Museumslandschaft. Der Sprecher der Union erklärte, dass Bundespräsident Joachim Gauck inzwischen die Schirmherrschaft für das Projekt übernommen habe.

Auch der Sprecher der SPD-Fraktion betonte, dass seine Fraktion großes Interesse an einem Erfolg habe. Deshalb müssten schnellstens die fehlenden Gelder eingeworben werden. Die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen interessierte vor allem, was geschehe, wenn das Spendenaufkommen nicht ausreichen würde. Rettig erklärte, dass nach Gesprächen mit mehreren potentiellen Großspendern er keinen Zweifel daran habe, dass die Summe eingeworben werde. Deshalb gebe es auch keine Planungen, wenn dies wider Erwarten nicht der Fall sein werde.

Der Bundestag hat die verbindliche Kostenobergrenze auf 552 Millionen Euro festgelegt, heißt es in einem Bericht des Bauministeriums dazu. Davon entfallen 480 Millionen Euro auf Bau- und Planungskosten und 72 Millionen Euro auf die bundesseitige Ersteinrichtung. Das Land Berlin beteilige sich neben dem Grundstück an den Baukosten mit 32 Millionen Euro. Spenden zur Rekonstruktion des barocken Fassade in Höhe von 80 Millionen Euro seien fester Bestandteil der Finanzierung und nicht im Bundeshaushalt eingestellt, heißt es in dem Bericht.

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3. Im Bundestag notiert: Zwangsverheiratungen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Informationen über Zwangsverheiratungen. In ihrer Kleinen Anfrage (17/10947) will sie von der Bundesregierung unter anderem wissen, über welche wissenschaftlich belastbaren Informationen sie verfügt, in welchem Ausmaß, hetero- und homosexuelle Männer sowie homosexuelle Frauen in Deutschland von Zwangsehen betroffen sind. Zudem fordert sie Auskunft über die Zahl derjenigen Personen in Deutschland, die eine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, weil ihnen in ihren Heimatländern eine Zwangsverheiratung droht

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 449 - 17. Oktober 2012 - 13:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2012