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BUNDESTAG/3440: Heute im Bundestag Nr. 445 - 16.10.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 445
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 16. Oktober 2012 Redaktionsschluss: 14:20 Uhr

1. Öffentliches Fachgespräch zu Unisex-Tarifen
2. Banken sollen mehr Eigenkapital zur Krisenvorsorge vorhalten
3. Staatsdefizit soll höchstens noch 0,5 Prozent betragen
4. Luftverkehrsgesetz soll geändert werden
5. Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vor
6. Im Bundestag notiert: Zug der Erinnerung



1. Öffentliches Fachgespräch zu Unisex-Tarifen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Mittwoch, den 17. Oktober, ein öffentliches Fachgespräch zu vier Änderungsanträgen der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion zum SEPA-Begleitgesetz (17/10038) durch. Das Fachgespräch findet von 16.00 bis 17.00 Uhr im Saal E 400 des Paul-Löbe-Hauses statt. Die Änderungsanträge beinhalten Regelungen aus dem Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (17/9342), der nicht mehr rechtzeitig verabschiedet werden kann. Dabei geht es unter anderem auch um die Umsetzung des "Unisex-Urteils" des Europäischen Gerichtshofes. Danach müssen vom 21. Dezember 2012 alle Tarife in der privaten Krankenversicherung geschlechtsunabhängig kalkuliert werden. Für die vor dem 21. Dezember 2012 geschlossen Verträge bleibt es dagegen bei der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage.

Zu der Anhörung werden zwölf Sachverständige erwartet, darunter Vertreter von Versicherungen und Versicherungsverbänden und von Verbraucherschutzorganisationen. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.

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2. Banken sollen mehr Eigenkapital zur Krisenvorsorge vorhalten

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung strebt eine schnelle Umsetzung der neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken an, die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 vorgeschlagen worden waren ("Basel III"). Sie sehen unter anderem vor, dass das "harte Kernkapital" der Finanzinstitute um das Dreieinhalbfache erhöht wird. Außerdem sollen Banken in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden können, zusätzliches Kapital aufzubauen, um für Konjunkturschwankungen besser vorzubeugen.

Obwohl die entsprechende EU-Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und deren Beaufsichtigung sowie die EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute noch nicht in Kraft getreten sind, hat die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf (17/10974) zu deren Umsetzung eingebracht. Der Gesetzentwurf steht an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Mit der Neuregelung wird auch ein Beschluss des G-20-Gipfels von 2009 umgesetzt, der gefordert hatte, die Widerstandskraft des Bankensektors gegenüber Schocks aus Stresssituationen im Finanzsektor und in der Wirtschaft zu stärken. Der gesamte Prozess wird als "CRD IV" bezeichnet. Angestrebt werden auch ein besseres Risikomanagement der Banken und mehr Transparenz durch erweiterte Offenlegungspflichten.

Zu den Eigenkapitalvorschriften heißt es, die Institute müssten künftig einen fixen Kapitalerhaltungspuffer aufbauen, der im Jahr 2016 mit 0,625 Prozent beginnt und im Jahr 2019 2,5 Prozent an zusätzlichem und ständig vorzuhaltendem hartem Kernkapital betragen soll. Daneben soll ein antizyklischer Kapitalpuffer gebildet werden, "der in Deutschland eine zeitlich befristete Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen im Umfang von bis zu 2,5 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr, an zusätzlichem harten Kernkapital erfordert. Ein weiterer Kapitalpuffer zur Abwehr systemischer Risiken von bis zu drei Prozent oder mehr unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich festgelegt werden", schreibt die Bundesregierung.

Weiter heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs, bisher hätten Verstöße gegen bankenaufsichtsrechtliche Regelungen nur unzureichend mit finanziellen Sanktionen belegt werden können. Die neuen EU-Regelungen würden eine erhebliche Verschärfung vorsehen: "Dabei kann es neben den klassischen Instrumenten wie zum Beispiel Entzug der Zulassung, Unterlassungsanordnungen, Abberufung von Vorstandsmitgliedern, künftig zu einer Abschöpfung der aus den Verstößen erzielten Gewinne und zur Verhängung von empfindlichen Verwaltungssanktionen kommen."

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3. Staatsdefizit soll höchstens noch 0,5 Prozent betragen

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Im Haushaltsgrundsätzegesetz soll entsprechend den Vorgaben des europäischen Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Obergrenze für das strukturelle Defizit von höchstens 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts festgeschrieben werden. In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass die finanzielle Solidität der Euro-Mitgliedstaaten und das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion durch die Regelungen des Maastricht-Vertrages nicht in ausreichendem Maß gewährleistet seien. "Die Bewältigung der Haushaltskrise erfordert eine neue Haushaltsdisziplin für ganz Europa", schreibt die Bundesregierung in dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages (17/10976), der an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Wie es im Entwurf weiter heißt, stimmen Bund und Länder darin überein, "dass der Entwicklung der Sozialversicherungen und der kommunalen Finanzen bei der Einhaltung des Fiskalpakts eine wichtige Rolle zufällt. Die Entwicklung der Sozialversicherungen liegt dabei in der Verantwortung des Bundes. Die Länder tragen im Rahmen des Fiskalvertrags die Verantwortung für ihre Kommunen", wird erläutert.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der bereits existierende Stabilitätsrat ("ein unabhängiges und funktionell eigenständiges Gremium zur Überwachung der laufenden Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern") die Einhaltung der gesamtstaatlichen Defizitobergrenze von 0,5 Prozent überwachen soll. Der Stabilitätsrat soll die Einhaltung der Obergrenze aufgrund einer Schätzung des gesamtstaatlichen Finanzierungssaldos für das laufende und für die vier folgenden Jahre überprüfen. Dieser Zeitraum entspricht dem der mittelfristigen Finanzplanung. Der Rat soll Empfehlungen für Maßnahmen bereits abgeben, "wenn er bei seiner Überprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Obergrenze in mindestens einem Jahr des Schätzzeitraums überschritten wird", heißt es. Die Überprüfung soll zweimal jährlich erfolgen.

Zu den Empfehlungen des Stabilitätsrates heißt es, diese würden sich an Bund und Länder richten. Sie sollen konkrete Maßnahmen enthalten. "Mit den Empfehlungen des Stabilitätsrates wird im Zusammenspiel mit den Schuldenbremsen des Bundes und der Länder sowie den Fiskalregeln der Kommunen und der Sozialversicherungen ein fiskalpolitischer Korrekturmechanismus für den Gesamtstaat etabliert", schreibt die Regierung in der Begründung.

Geändert werden soll in diesem Zusammenhang auch das Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht Sanktionszahlungen der Staaten bei Verletzung der Haushaltsdisziplin vor. Bei Manipulationen von Statistiken gibt es weitere Sanktionsmöglichkeiten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund etwaige Sanktionszahlungen wegen Überschreitens der Defizitobergrenze bis einschließlich 2019 alleine zu tragen hat. Hintergrund sei, dass die Länder laut Grundgesetz von der Verpflichtung eines Haushaltsausgleichs ohne Kreditaufnahme bis 2020 freigestellt seien. Daher habe sich der Bund bereiterklärt, "für den Zeitraum bis 2019 das Risiko etwaiger Sanktionszahlungen hinsichtlich des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu übernehmen". Außerdem verpflichtet sich der Bund, dem Sondervermögen zur Finanzierung der Errichtung von 30.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 580,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme von einem geeigneten Instrumentarium "zur vollständigen innerstaatlichen Umsetzung der Vorgaben des Fiskalpakts". Zugleich weisen die Länder auf die Zusage des Bundes hin, ihnen im Hinblick auf die Finanzierung der Betriebskosten der zusätzlichen Plätze in Kindertagesstätten jährlich 75 Millionen Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen zu überlassen und schreiben: "Der Bundesrat erwartet, dass dieser Betrag bereits ab dem Jahr 2013 in voller Höhe den Ländern zur Verfügung gestellt wird."

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4. Luftverkehrsgesetz soll geändert werden

Verkehr und Bau/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/10958) zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vorgelegt. In der EU-Verordnung wird laut Gesetzentwurf den Mitgliedstaaten unter anderem aufgegeben, für die Einhaltung und Durchsetzung der Verordnung in Bezug auf den See- und Binnenschiffsverkehr entsprechende Stellen einzurichten.

Mit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes soll zudem die Übergangsfrist des Paragrafen 73 Absatz 4 Luftverkehrsverordnung um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden. Dies gewährleistet, dass die bisherigen und teilweise seit Jahrzehnten im deutschen Luftraum in grenznahen Bereichen ausgeübten Tätigkeiten ausländischer Flugsicherungsorganisationen zulässigerweise fortgesetzt werden können, heißt es im Gesetzentwurf, der am kommenden Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.

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5. Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vor

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AS) Umweltvereinigungen sollen in Zukunft gerichtliche oder behördliche Entscheidungen umfassender anfechten können. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/10957) vorgelegt, mit dem die Richtlinie 2003/35/EG für Rechtsbehelfe anerkannter Umweltvereinigungen vom 26. Mai 2003 in nationales Recht umgesetzt werden soll. In Deutschland musste dafür das Umwelt-Rechtbehelfsgesetz entsprechend novelliert werden. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das so genannte Trianel-Urteil, aus dem Jahr 2011. Darin hatten die Richter gerügt, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung hinter den europarechtlichen Anforderungen zurückgeblieben sei. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sieht bislang vor, dass bisher nur solche Umweltvorschriften angefochten werden können, die dem Schutz sogenannter subjektiv-öffentlicher Rechte dienen. Nach dem neuen Gesetz sollen anerkannte Umweltvereinigungen aber alle nationalen Rechtsvorschriften geltend machen können, die umweltrechtliche Vorschriften der Europäischen Union umsetzen sowie alle unmittelbar anwendbaren Vorschriften des Umweltrechts der Europäischen Union.

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6. Im Bundestag notiert: Zug der Erinnerung

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die "ausbleibende Unterstützung" für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10939). Die Abgeordneten interessiert unter anderem, warum die Bahn AG nach Erkenntnis der Bundesregierung ihre öffentlichen Ankündigungen, die vom Zug der Erinnerung erhaltenen Gebühren an die Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) zu übergeben, nicht umgesetzt hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 445 - 16. Oktober 2012 - 14:20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2012