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BUNDESTAG/3408: Heute im Bundestag Nr. 413 - 26.09.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 413
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. September 2012 Redaktionsschluss: 10:10 Uhr

1. Bundestag debattiert über Parlamentswahlen in Weißrussland
2. Missbrauch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen soll beseitigt werden
3. Industrie soll weiter bei Energiesteuern entlastet werden
4. Bundesregierung will Länder bei Ausgaben für Grundsicherung entlasten
5. Vorkehrungen gegen Geldwäsche bei Online-Glücksspiel
6. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Schulden mit Vermögensabgabe abbauen
7. Luftfrachtverkehr bleibt von Steuer befreit
8. Regierung hält ihren Gesetzentwurf zu Beschäftigtendatenschutz für ausgewogen
9. Im Bundestag notiert: Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden



1. Bundestag debattiert über Parlamentswahlen in Weißrussland

Auswärtiges/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/AHE) Das EU-Nachbarland Belarus beschäftigt die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Unter der Überschrift "Besorgnis über die Parlamentswahlen in Weißrussland" werden die Abgeordneten am Mittwochnachmittag in einer Aktuellen Stunde über die Abstimmung vom vergangenen Sonntag debattieren. Die Aktuelle Stunde findet auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP statt.

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2. Missbrauch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen soll beseitigt werden

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Wirksamkeit telefonisch abgeschlossener Verträge. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe wird gefordert, dass über das Telefon abgeschlossene Verträge einer weiteren schriftlichen Bestätigung des Vertragsnutzers bedürfen sollen, um rechtskräftige Gültigkeit zu erlangen. Zur Begründung verweist der Petent auf die in Deutschland seiner Aussage nach steigende Zahl von nicht rechtmäßig zustande gekommenen Verträgen, die über das Telefon unwissentlich vereinbart worden seien. Insbesondere ältere Menschen würden von Unternehmen bewusst in die Irre geführt und sähen sich später hohen Zahlungsaufforderungen ausgesetzt. Daher, so die Forderung des Petenten, sollten telefonisch angebahnte Verträge erst dann rechtsgültig werden, wenn eine zusätzliche schriftliche Bestätigung seitens des Verbrauchers vorliege.

Eine solche "Bestätigungslösung" sei bei den Beratungen des am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen intensiv erörtert worden, ohne dass sich im Bundestag eine Mehrheit dafür gefunden hätte, heißt es in der vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahme des BMJ. Es sei zudem zu bedenken, dass mit der Einführung einer Bestätigungslösung unkomplizierte Bestellungen am Telefon nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich wären. Im Übrigen seien auch nach geltendem Recht die Verbraucher vor dem "Unterschieben" von Verträgen geschützt, urteilt das Ministerium.

Der Petitionsausschuss sieht dennoch Handlungsbedarf, wie aus der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung hervorgeht. Insbesondere im Bereich der Gewinnspiele gäbe es zahlreiche Hinweise auf Missbrauch, schreiben die Abgeordneten. Eine vom BMJ durchgeführte Umfrage habe ergeben, dass Beschwerden von Verbrauchern über untergeschobene Verträge im Gewinnspielbereich und speziell bei der Ermöglichung einer Teilnahme an einer Vielzahl von Gewinnspielen auf Grund von Gewinnspieldiensten zugenommen hat. Vor diesem Hintergrund werde derzeit im Ministerium an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der unter anderem die Transparenz beim Zustandekommen von entgeltlichen Gewinnspieldienstverträgen verbessern soll, indem solche Verträge einer Formerfordernis unterworfen werden.

Die vorliegende Eingabe halten die Abgeordneten für geeignet, in die anstehenden Beratungen mit einbezogen zu werden. Dabei sollte nach den Vorstellungen des Petitionsausschusses auch nochmals geprüft werden, ob nicht auch jenseits der Gewinnspielverträge Handlungsbedarf besteht, beispielsweise bei längerfristigen oder kostenintensiven Verträgen. Gerade ältere Menschen, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, seien "nicht selten überfordert, bei ihnen am Telefon aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen ihre Rechte noch ausreichend geltend zu machen".

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3. Industrie soll weiter bei Energiesteuern entlastet werden

Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die deutsche Industrie soll auch in Zukunft Vergünstigungen bei der Energiesteuer und der Stromsteuer erhalten. Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (17/10744) hervor. Der Gesetzentwurf sieht eine Nachfolgeregelung für den sogenannten Spitzenausgleich vor, der in seiner jetzigen Form zum 31. Dezember 2012 wegfällt. Nach der Neuregelung sollen die Unternehmen in den kommenden zehn Jahren weiterhin Steuervergünstigungen erhalten. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Unternehmen ihre Energieeffizienz erhöhen. "Diese Erhöhung wird nach dem in der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012 geregelten Verfahren festgestellt", wird in dem Entwurf erläutert. So wird ein Spitzenausgleich ab 2013 nur noch dann gewährt, wenn das Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem betreibt.

Die Steuermindereinnahmen durch die Regelungen sollen 2,3 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Haushalte der Länder und Kommunen seien davon nicht betroffen, erläutert die Regierung. Der Bundesrat fordert einige Änderungen an dem Entwurf. Besonders stören sich die Länder daran, dass energieintensive Unternehmen ohne weitere Voraussetzungen von der Stromsteuer entlastet werden sollen, während alle anderen Unternehmen ein Energiemanagementsystem einführen müssten, um den Spitzenausgleich zu erhalten. Es erscheine "nur sachgerecht, dieses Erfordernis auch bei energieintensiven Unternehmen zu fordern", verlangen die Länder.

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4. Bundesregierung will Länder bei Ausgaben für Grundsicherung entlasten

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) Der Bund will die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernehmen. Somit sollen die Länder und Kommunen entlastet werden. Um dieses Vorhaben umzusetzen, sollen sozialhilferechtliche Vorschriften geändert werden. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur "Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" (17/10748) in den Bundestag eingebracht.

Die Kostenübernahme soll laut Bundesregierung bis 2014 stufenweise in mehreren Schritten erfolgen. Bereits 2012 war der Bundesanteil an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 16 auf 45 Prozent erhöht worden. Grundlage dieser ersten Erhöhung war das "Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen" (17/7141). In zwei weiteren Schritten soll nun die vollständige Übernahme der Nettokosten durch den Bund erfolgen, so sieht es der Gesetzentwurf vor. 2012 soll sich der Bundesanteil auf 75 Prozent belaufen. 2012 soll er schließlich die Kosten allein tragen. Für den Zeitraum von 2013 bis 2016 bedeute dies insgesamt eine neue, zusätzliche Entlastung in Höhe von 18,5 Milliarden Euro, heißt es in dem Gesetzentwurf. Darüber hinaus soll anders als bisher die Erstattung der Nettoausgaben durch den Bund nicht mehr für das Vorvorjahr, sondern jeweils für das aktuelle Kalenderjahr erfolgen. Davon verspricht sind die Bundesregierung eine weitere Entlastung der Kommunen in Höhe von einer halben Milliarde Euro bereits für 2013. Grundlage dafür ist die Bund-Länder-Vereinbarung zum Fiskalpakt.

Die Mehrausgaben des Bundes belaufen sich laut Gesetzentwurf 3012 auf 3,18 Milliarden, 2014 auf 4,77, 2015 auf 5,1 und 2016 auf 5,46 Milliarden Euro. Entsprechend ergeben sich Mehreinnahmen in den Haushalten der Länder. Der Wirtschaft, "insbesondere den mittelständischen Unternehmen entstehen durch dieses Gesetz keine unmittelbaren Kosten", schreibt die Regierung weiter. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau seien nicht zu erwarten.

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5. Vorkehrungen gegen Geldwäsche bei Online-Glücksspiel

Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Online-Glückspiele sollen in die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einbezogen werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (17/10745) vor. Danach sind für Branchen, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie für Geldwäsche missbraucht werden, besondere Sorgfaltspflichten vorgesehen. So müssen Anbieter von Glücksspielen im Internet einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Zahlungsflüsse von und auf Spielkonten sollen durch ein EDV-gestütztes Monitoring-System geprüft werden, so dass "anhand bestimmter Kriterien und Indizien sowie bei der systemischen Feststellung eines als auffällig eingestuften Verhaltens dem Verpflichteten und dessen Geldwäschebeauftragten eine sofortige Reaktion ermöglicht" wird. Manuelle Recherchemaßnahmen würden nicht ausreichen. Für die Zulassung zum Online-Spielbetrieb genügt die Registrierung bei einem Zahlungsdienstleister nicht. Vielmehr müssen die Spieler ein auf ihren Namen lautendes Konto beim Spielveranstalter einrichten. Außerdem sollen Kredit- und Zahlungsinstitute verpflichtet werden, eine Zuordnung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit Online-Glückspiel stehen, zu gewährleisten.

Grund für die Ergänzung des Gesetzes ist die durch den Glücksspiel-Staatsvertrag geschaffene Zuständigkeit der Bundesländer für Online-Glücksspiele. Das Land Schleswig-Holstein habe bereits Regelungen für ein legales Glücksspie geschaffen, wird erläutert. Zuvor sei das Glücksspiel im Internet verboten gewesen. Daher sei es auch nicht notwendig gewesen, Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche in diesem Bereich zu schaffen. der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Reihe von kleineren Änderungen.

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6. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Schulden mit Vermögensabgabe abbauen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Zum Abbau der krisenbedingten Staatsverschuldung soll eine einmalige Vermögensabgabe erhoben werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Vermögensabgabe (17/10770), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, die Vermögensabgabe solle 1,5 Prozent des Vermögens betragen und über einen Zeitraum von zehn Jahren erhoben werden. Zahlungspflichtig sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland und mit einem Nettovermögen von über einer Million Euro. Für Kinder soll es einen zusätzlichen Freibetrag von 250.000 Euro geben.

Die Fraktion verweist zur Begründung der Vermögensabgabe auf den Anstieg der Staatsverschuldung in den letzten Jahren um mehr als 400 Milliarden auf nunmehr zwei Billionen Euro. Der Bund habe Garantien im Umfang von über 150 Milliarden Euro zugunsten maroder Banken bereitstellen müssen, um das Finanzsystem zu stabilisieren. Hinzu seien milliardenschwere Konjunkturpakete gekommen, um den Absturz der Wirtschaft zu bremsen. "Bislang dauert die Krise unverändert an, und die Schätzungen für die Kosten der Krise steigen noch immer", stellt die Fraktion fest.

So habe der Internationale Währungsfonds (IWF) die direkten Krisenkosten bereits auf 10,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) geschätzt, erinnert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und fordert: "Diese Lasten sollten nicht durch alle Steuerzahler, durch die Schwächsten über Sozialkürzungen oder künftige Generationen über zusätzliche Verschuldung getragen werden. Gerecht ist, dass diejenigen die Lasten tragen, die am meisten leisten können." Zudem habe sich die Schere zwischen Einkommen und Vermögen immer weiter geöffnet. In Deutschland hätten sich Haushalte mit einem Monatseinkommen unter 900 Euro im Durchschnitt um 17 Prozent ihres Einkommens verschuldet, während bei Einkommen über 7.500 Euro fast 30 Prozent gespart würden. Inzwischen hätten 30 Prozent der deutschen Haushalte kein Vermögen oder nur Schulden. Andererseits verfüge das reichste Prozent der Bevölkerung über 35 Prozent des Gesamtvermögens.

Zur Ausgestaltung ihres Gesetzentwurfs schreibt die Fraktion, durch die hohen Freibeträge sei garantiert, dass nur der reichste Teil der Bevölkerung, etwa ein Prozent, von der Vermögensabgabe betroffen sei. Geldvermögen, das zur Altersvorsorge angespart wurde, soll durch einen besonderen Freibetrag geschützt werden. Auch besonders gebundenes Betriebsvermögen soll durch einen Freibetrag von fünf Millionen Euro "aus Gründen der Gemeinwohlbindung der Unternehmen, der Arbeitsplatz- und Liquiditätserhaltung" geschützt werden.

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7. Luftfrachtverkehr bleibt von Steuer befreit

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Luftfrachtverkehr soll nicht mit Luftverkehrsteuer belastet werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10724) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10587) zum Subventionsabbau im Luftverkehr. "Der Luftfrachtverkehr wird nicht besteuert, da er in einem intensiven internationalen Wettbewerb steht und sehr preissensibel ist", schreibt die Regierung. Durch die Nichtbesteuerung könnten Wettbewerbsnachteile der in Deutschland tätigen Unternehmen vermieden werden.

Auch gebe es keine Initiativen zur Einführung einer EU-weiten Kerosinsteuer. Zwar stehe die Regierung der Steuer offen gegenüber, aber auf einer Sitzung der europäischen Finanzminister im Mai 2005 hätten besonders EU-Mitgliedstaaten mit starkem Tourismus wie Spanien, Irland, Griechenland, Malta und Zypern die Steuer entschieden abgelehnt. Würde im Inland an den Flugverkehr ausgeliefertes Kerosin besteuert, hätten 2011 4,8 Milliarden Euro zusätzliche Energiesteuereinnahmen erzielt werden können.

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8. Regierung hält ihren Gesetzentwurf zu Beschäftigtendatenschutz für ausgewogen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung verteidigt den von ihr vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (17/4230). Zu dem Entwurf habe es "zustimmende und ablehnende Stimmen gegeben", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/10666) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10540). Sie nehme jede Kritik ernst , halte ihren Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung aber "weiterhin für ausgewogen und in der Sache richtig".

Zugleich verweist die Regierung darauf, dass der Gesetzentwurf nunmehr dem Bundestag zur Beratung vorliege. "Inwieweit dort Änderungen erfolgen werden, liegt in der Entscheidungsbefugnis des Deutschen Bundestages", heißt es in der Antwort weiter.

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9. Im Bundestag notiert: Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Das im Jahr 1959 geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden soll durch ein neues ersetzt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (17/10752) eingebracht. Strukturell und inhaltlich entspreche das neue Abkommen weitestgehend anderen neuen Abkommen dieser Art und orientiere sich in Aufbau und Wirkungsweise am OECD-Musterabkommen, schreibt die Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 413 - 26. September 2012 - 10:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2012