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BUNDESTAG/3312: Heute im Bundestag Nr. 317 - 27.06.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 317
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Juni 2012 Redaktionsschluss: 12:00 Uhr

1. 1,117 Milliarden Euro Mehrkosten beim Berliner Flughafen BER
2. Gesundheitsausschuss beschließt Pflegereform und Arzneimittelrechtsnovelle
3. Dirk Niebels umstrittener Paraguay-Besuch nicht auf der Tagesordnung
4. Linke scheitert mit Antrag zur Vermeidung von Zwangsumzügen
5. Bundesregierung erneuert das Weingesetz zum Schutz der Gesundheit
6. Bundesregierung: Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist notwendig
7. Der Bundesregierung liegen keine Daten über die Urangehalte im Grundwasser vor
8. Bundesregierung listet Aussaatgenehmigungen für gentechnisch veränderte Pflanzen auf
9. Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung



1. 1,117 Milliarden Euro Mehrkosten beim Berliner Flughafen BER

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Berlin: (hib/VER) Etwa 1,117 Milliarden Euro zusätzlicher Kosten werden durch den Bau des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) und die Verschiebung seiner Eröffnung entstehen, erklärte der Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Rainer Bomba, am Mittwochvormittag vor dem Verkehrsausschuss. Der weitaus größte Teil, etwa 800 Millionen Euro, würde auf zusätzliche Schallschutz- und Risikovorsorge-Maßnahmen entfallen. Schadensersatzzahlungen seien derzeit mit 5 Millionen Euro angesetzt. Es könne "momentan nicht ausgeschlossen werden, dass der Bund noch nachschießen muss"; in welchem Umfang, konnte Bomba allerdings "derzeit nicht sagen". Bislang sei der Bund finanziell mit etwa 111 Millionen Euro am Flughafen beteiligt, hatte Bomba bei seinem letzten Besuch im Ausschuss gesagt.

Bomba, der das Verkehrsministerium im Aufsichtsrat des neuen Hauptstadtflughafens vertritt, war gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Berlin Flughafen GmbH, Rainer Schwarz, bereits zum dritten Mal binnen acht Wochen zu Gast im Verkehrsausschuss, um sich den Fragen der Mitglieder zum BER zu stellen.

Die Abgeordneten wollten auch wissen, ob mit neuen Problemen und Terminverschiebungen zu rechnen sei. Rainer Schwarz betonte, dass er sich nicht an Terminspekulationen beteiligen werde. Falls es dennoch zu einer weiteren Verschiebung der Eröffnung kommen sollte, wäre es seiner Ansicht nach unproblematisch, weiterhin auf die Flughäfen in Tegel und in Schönefeld auszuweichen: "So, wie es jetzt geregelt ist, funktioniert es", erklärte er, "und wenn es bis heute geht, dann wird es auch dann gehen".

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2. Gesundheitsausschuss beschließt Pflegereform und Arzneimittelrechtsnovelle

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/MPI) Der Weg für die von Schwarz-Gelb geplante Pflegereform sowie die Arzneimittelrechtsnovelle ist frei. Der Gesundheitsausschuss stimmte beiden Gesetzentwürfen der Bundesregierung (17/9369 und 17/9341) am Mittwoch in geänderter Fassung zu. Beide Vorhaben sollen in dieser Woche im Bundestagsplenum abschließend beraten werden. Oppositionsanträge zu beiden Themenkomplexen (17/9393, 17/9566, 17/2924, 17/9556) fanden keine Mehrheit.

Der Regierungsentwurf "zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung" (PNG) sieht eine Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent - bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent - vor. Mit den zusätzlichen Mitteln in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro sollen unter anderem Demenzkranke besser unterstützt und neue Wohnformen in der Pflege gefördert werden.

Die Koalitionsfraktionen wollen zudem die private Pflege-Zusatzvorsorge finanziell fördern. Wer privat mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, soll nach dem Willen der Unions- und der FDP-Fraktion eine staatliche Zulage von fünf Euro pro Monat erhalten. Voraussetzung dafür ist unter anderem die Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer den "Pflege-Bahr" haben möchte, muss selbst mindestens zehn Euro monatlich in die Versicherung einzahlen. Ausgenommen von der Zulage sind Personen, die bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen oder bezogen haben. Die Versicherungsunternehmen können dem Entwurf zufolge für die Leistungsgewährung eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren vereinbaren. Eine Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nach dem Willen der Koalition nicht zulässig.

Die Oppositionsfraktionen kritisierten das PNG im Ausschuss scharf. Insbesondere das Fehlen eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und der "Pflege-Bahr" stießen auf deutliche Ablehnung. Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe die Reform nicht mit einer dringend notwendigen nachhaltigen Finanzierung der Pflege zu tun. Die Fraktion Die Linke sprach von einer "Pflege nach Kassenlage". Die SPD-Fraktion monierte, die Koalition habe mit dem vorliegenden Gesetzentwurf "eine große Chance" verpasst, die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen wirklich zu verbessern. Beim "Pflege-Bahr" gehe es vor allem darum, der privaten Versicherungswirtschaft "eine Tür zu öffnen". Vertreter der Koalitionsfraktionen sowie de Bundesregierung wiesen die Kritik zurück. Mit dem PNG würden deutliche Verbesserungen insbesondere für Demenzkranke und pflegende Angehörige erreicht. Die Förderung der Pflegezusatzvorsorge erleichtere den Menschen, die Lücke zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den für die Pflege notwendigen Aufwendungen zu schließen.

Mit dem PNG hat der Gesundheitsausschuss auch eine Reform der Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft verabschiedet. Die Regelungen sollen von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt werden. Ferner soll der Anspruch auf ambulante Entbindung ausdrücklich geregelt werden. Als mögliche Geburtsorte werden in der Vorlage das Krankenhaus, eine von einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleitete Einrichtung, eine ärztlich geleitete Einrichtung, eine Hebammenpraxis sowie die Hausgeburt genannt. Außerdem dürfen Krankenkassen künftig in ihren Satzungen zusätzliche von Hebammen erbrachte Leistungen aufnehmen.

Der vom Gesundheitsausschuss gegen die Stimmen der SPD und der Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen verabschiedete Gesetzentwurf zur Reform des Arzneimittelrechts sieht unter anderem Maßnahmen vor, das Eindringen gefälschter Arzneimittel in die legale Lieferkette wirksamer zu verhindern, etwa indem die Handelswege transparenter gemacht werden. Grundlage hierfür ist eine EU-Richtlinie. Weiteres Ziel ist die Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Pharmakovigilanz. Damit ist die Überwachung von auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln auf Nebenwirkungen gemeint, die beispielsweise in den Zulassungsstudien noch nicht entdeckt wurden. Auch hierzu liegen EU-Richtlinien vor.

Während die Oppositionsfraktionen die hierzu eingeschlagenen Schritte im wesentlichen billigten, kritisierten sie vor allem die mit dem Entwurf geplante Liberalisierung des Heilmittelwerbegesetzes. Dabei geht es etwa um die Lockerung des Werbeverbots für nicht verschreibungspflichtige Schlaf- und Beruhigungsmittel. Dagegen votierten die Abgeordneten einstimmig für einen Änderungsantrag der Koalition zur ambulanten Palliativversorgung. Danach dürfen Ärzte künftig in speziellen Notfallsituationen sterbenskranken Patienten in der ambulanten Behandlung Betäubungsmittel zur Verfügung stellen.

Die Linke konnte sich mit ihrem Vorstoß, den Medikamenten-Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu beschränken, nicht durchsetzen. Die SPD-Fraktion kritisierte, dass die Abgabe von Arzneimitteln über sogenannte Pick-up-Stellen, etwa in Drogeriemärkten, nicht verboten werde. Die Koalitionsfraktionen machten im Ausschuss deutlich, dass mit dem Gesetzentwurf ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit von Arzneimitteln geleistet werde.

Mit dem Gesetzentwurf soll auch das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) geändert werden. Danach können Pharmafirmen für ein Medikament eine neue Nutzenbewertung beantragen, wenn der Zusatznutzen wegen fehlender Nachweise als nicht belegt gilt. Dies könne insbesondere dann der Fall sein, wenn das pharmazeutische Unternehmen von der vom Gemeinsamen Bundesausschuss genannten zweckmäßigen Vergleichstherapie abgewichen ist, heißt es in der Begründung. Die Möglichkeit zur erneuten Nutzenbewertung soll nur übergangsweise gelten.

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3. Dirk Niebels umstrittener Paraguay-Besuch nicht auf der Tagesordnung

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berlin: (hib/AHE) Die Oppositionsfraktionen sind mit ihrem Vorhaben gescheitert, den Besuch von Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) in Paraguay im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf die Tagesordnung zu setzen. Ein entsprechender Antrag von den Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Geschäftsordnung scheiterte im Ausschuss am Mittwoch an der Mehrheit der Koalitionsfraktionen.

Niebel war am vergangenen Wochenende kurz nach der Amtsenthebung von Präsident Fernando Lugo durch den Senat mit dessen Nachfolger Frederico Franco zusammengetroffen. Der Besuch des Ministers war allerdings vor diesen Vorgängen geplant. "Mein erster Eindruck ist, dass der Amtswechsel nach den Regeln der Verfassung abgelaufen ist", hieß nach dem Besuch in einer Pressemitteilung Niebels. Der Minister habe demnach gegenüber Franco dafür plädiert, "die Landreformen fortzusetzen und die Armut zu bekämpfen" und habe "8,75 Millionen Euro an neuen Mitteln für bereits bestehende Projekt der Entwicklungszusammenarbeit im ländlichen Raum zugesagt".

Der südamerikanische Staatenbund Unasur nannte die Amtsenthebung Lugos eine Bedrohung der demokratischen Ordnung. Das Auswärtige Amt erklärte am Montag, die Bundesregierung blicke "mit gewisser Sorge" auf die Entwicklungen in Paraguay.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion nannte es in der Begründung für den Antrag zur Geschäftsordnung einen "bemerkenswerten Vorgang", wenn sich ein Minister gegen die Bewertung der Bundesregierung zu den Vorgängen in dem südamerikanischen Land stelle. Niebel habe mit seinem Besuch den Eindruck erweckt, die Bundesregierung erkenne den Amtswechsel rechtsmäßig an.

Die Fraktion Die Linke wies darauf hin, dass mehrere südamerikanische Länder Lugo nach wie vor als verfassungsmäßigen Präsident ansehen würden und ihre Botschafter aus Paraguay abgezogen hätten. Die südamerikanische Wirtschaftsgemeinschaft Mercosur habe zudem Paraguay von einem Gipfeltreffen Ende dieser Woche ausgeschlossen.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte, dass es mit einer ausführlichen Diskussion im Ausschuss nicht um einen Angriff auf Niebel gehe, sondern darum, Klarheit zu schaffen und über die konkreten Arbeitsergebnisse des lange vor der Absetzung Lugos geplanten Treffens zu diskutieren.

Eine Vertreterin der Unionsfraktion warnte davor, in dieser Angelegenheit "zu schnell und zu üppig zu schießen". Es sei vom heutigen Tage aus betrachtet nicht eindeutig, ob der Machtwechsel in Paraguay rechtmäßig erfolgt sei oder nicht. So habe der Oberste Gerichtshof in Paraguay eine Verfassungsbeschwerde des abgesetzten Präsidenten Lugo abgelehnt. Eine Vertreterin der FDP-Fraktion wies unter anderem darauf hin, dass die Bewertung der Vorgänge in Paraguay zunächst Sache des Auswärtigen Amtes - und damit des Auswärtigen Ausschusses sei.

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4. Linke scheitert mit Antrag zur Vermeidung von Zwangsumzügen

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/TYH) Die Fraktion Die Linke ist mit ihrer Forderung, Zwangsumzüge von Hartz-IV-Empfängern weitgehend zu vermeiden, im Ausschuss für Arbeit und Soziales gescheitert. Bei der Sitzung am Mittwochvormittag wurde der entsprechende Antrag (17/7847) mit den Stimmen der Koalition und bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. "Der Verlust der Wohnung ist das sichtbarste Zeichen für den sozialen Abstieg", begründeten die Antragsteller ihren Vorstoß. Konkret hatten sie sich dafür ausgesprochen, den Anspruch auf vollständige Übernahme der Wohnkosten von sechs auf 12 Monate auszuweiten. Nach Ablauf der Frist müsse die Aufforderung zu einer Wohnkostenreduzierung auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Bei schwer kranken oder behinderten Menschen, bei über 60-Jährigen und längerer Wohndauer, bei einmaligen und kurzfristigen Hilfen, bei Schwangeren und bei Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern soll nach Vorstellung der Linksfraktion auf Maßnahmen zur Wohnkostensenkung generell verzichtet werden.

Die SPD-Fraktion begrüßte die geforderte Ausweitung der Bleibedauer. Gerade für ältere Menschen, die schon lange in ihrer Wohnung wohnten, für Kranke und Schwangere sei das wichtig. Auch der von der Linken geforderte Anspruch auf kostenlose, unabhängige Mieterberatung sei positiv zu bewerten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen signalisierte ebenfalls Zustimmung: Die Einsparungen durch den erzwungenen Wohnungswechsel stünden häufig in keinem Verhältnis zu den dabei entstehenden Kosten, betonte sie. Kritik gab es jedoch für die geforderten Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppen. Das erwecke den Anschein, als gelte für manche Personen überhaupt keine Obergrenze.

Die FDP-Fraktion betonte, viele der von der Linksfraktion geforderten Maßnahmen seien bereits umgesetzt. So gebe es Regelungen für Personen mit besonderem Wohnbedarf, auch bestehe die Möglichkeit, dass Umzugskosten und die Kosten für eine Erstausstattung übernommen werden. "Mit den bestehenden Regelungen wird pragmatisch und verantwortungsbewusst umgegangen", betonte die Fraktion. Zustimmung gab es für diese Aussage vom Koalitionspartner. Viele Forderungen seien Gegenstand der gegenwärtigen Rechtsprechung, hieß es von der CDU/CSU-Fraktion.

Eine Kann-Bestimmung sei keine Muss-Bestimmung, widersprach die Linksfraktion. Es bestehe ein Unterschied, ob bestimmte Maßnahmen umgesetzt werden könnten oder ob ein Rechtsanspruch darauf bestehe. So würde eine Kaution in der Praxis häufig nicht übernommen. Stattdessen müsse sie abgestottert werden.

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5. Bundesregierung erneuert das Weingesetz zum Schutz der Gesundheit

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung legt den Entwurf eines siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (17/10042) vor. Ziel der Novellierung ist unter anderem die Einbeziehung des Jungweins bei der Berechnung der von Betrieben von anderen Betrieben übernommenen Mengen von Weinerzeugnissen, um Ungleichheit im Wettbewerb zu vermeiden. Des Weiteren soll durch die Übernahme von Sanktionsmaßnahmen aus dem Lebensmittelrecht in das Weingesetz gewährleistet werden, dass die Gesundheit gefährdende Weine den zuständigen Behörden rechtzeitig gemeldet werden können.

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6. Bundesregierung: Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist notwendig

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes und im Interesse des Waldschutzes notwendig. Das geht aus einer Antwort (17/10020) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (17/9823) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Aus diesem Grund werde die Bekämpfung mit Insektiziden und mit "physikalischmechanischen Methoden" in Betracht gezogen. Das könne das Ausbringen von Insektiziden mit Helikoptern in Waldbeständen bedeuten, die Sperrung befallener Areale in Städten und lokale Maßnahmen, bei denen Raupennester von Spezialisten von Bäumen abgesaugt werden.

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7. Der Bundesregierung liegen keine Daten über die Urangehalte im Grundwasser vor

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Eine flächendeckende Erhebung von Daten über die Urangehalte im Grundwasser in der Bundesrepublik gibt es nicht. Das geht aus einer Antwort (17/9831) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (17/9633) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Des Weiteren heißt es dazu, dass eine direkte Messung des Urananteils in Grund- und Oberflächengewässer, der aus der landwirtschaftlichen Düngung stammt, aus methodischen Gründen derzeit nicht möglich sei. Aus Sicht der Bundesregierung würde aus humantoxikologischer Sicht kein Handlungsbedarf hinsichtlich eines Grenzwertes für phosphathaltige mineralische Düngemittel bezüglich Uran erforderlich sein. Bereits unternommene Studien hätten ergeben, dass das Uran im Boden weniger mobil sei, als bisher angenommen wurde. Eine abschließende Einschätzung der Studien wäre derzeit aber noch nicht möglich.

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8. Bundesregierung listet Aussaatgenehmigungen für gentechnisch veränderte Pflanzen auf

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Auf den umliegenden Feldern der Orte Gartersleben und Ausleben im Bundesland Sachsen-Anhalt ist es in diesem Jahr zur Aussaat von gentechnisch veränderten Pflanzen gekommen. Dies geht aus einer Antwort (17/9817) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (17/9619) der Fraktion Die Linke hervor. Des Weiteren listet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz alle Freisetzungsgenehmigungen für das Jahr 2012 auf, die noch gültig sind und bereits vor 2012 erteilt wurden. Zudem geht aus der Antwort hervor, dass für das Jahr 2012 elf Genehmigungen nach dem sogenannten vereinfachten Verfahren möglich sind.

Dieser Genehmigungsprozess ist erlaubt, wenn unter anderem genügend Daten über die für den Anbau bestimmten Pflanzen hinsichtlich möglicher Risiken für die Gesundheit und die Umwelt vorliegen.

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9. Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen fordert in einer Kleinen Anfrage (17/10017) Auskunft von der Bundesregierung über den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Die Grünen interessiert vor allem, wie oft im Durchschnitt bei Mastgeflügel und Legehennen Antibiotika eingesetzt wird.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 317 - 27. Juni 2012 - 12:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2012