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BUNDESTAG/3014: Heute im Bundestag Nr. 019 - 18.01.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 019
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. Januar 2012 Redaktionsschluss: 09:10 Uhr


1. Freilassung des im Iran zum Tode verurteilten evangelischen Pastors Youcef Nadarkhani gefordert
2. 400 Milliarden Euro Garantien für Banken


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1. Freilassung des im Iran zum Tode verurteilten evangelischen Pastors Youcef Nadarkhani gefordert

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die Begnadigung und Freilassung des im Iran zum Tode verurteilten evangelischen Pastors Youcef Nadarkhani ein. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Auswärtigen Amt zur Erwägung zu überweisen.

In seiner Eingabe verweist der Petent auf das Schicksal Nadarkhanis, der seit Oktober 2009 wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) und Verbreitung nichtislamischer Lehren im Gefängnis sitzt. Ein Gerichtsverfahren gegen Youcef Nadarkhani im September 2010 sei mit der Verurteilung zum Tode durch den Strang beendet worden. Er sei daraufhin im Gefängnis in die Abteilung für politische Gefangene verlegt worden und dürfe keinen Besuch mehr erhalten, heißt es weiter. Im Juni 2011 habe die Dritte Kammer des Obersten Gerichtshofs in Qom die Todesstrafe bestätigt. Der Petent bittet daher eindringlich um den Einsatz für die Freilassung von Youcef Nadarkhani.

Unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes stellt der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung fest, dass "Parlament und Regierung die Sorge des Petenten um das Leben von Youcef Nadarkhani teilen". Die Bundesregierung habe sich ebenso wie andere europäische Regierungen auf unterschiedlichen Wegen dafür eingesetzt, dass das Todesurteil aufgehoben und Youcef Nadarkhani unverzüglich aus der Haft entlassen wird. Nach der Bestätigung des Todesurteils im Wiederaufnahmeverfahren habe der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, noch am gleichen Tage die Aufhebung des Todesurteils und die sofortige Freilassung von Nadarkhani gefordert. Der Geschäftsträger der iranischen Botschaft sei zudem sowohl vom außenpolitischen Berater der Bundeskanzlerin als auch vom Beauftragten für den Nahen und Mittleren Osten im Auswärtigen Amt einbestellt worden. Bei diesen Gesprächen sei der Iran nachdrücklich aufgefordert worden, die eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie auch die eigene Verfassung, die den Schutz religiöser Minderheiten beinhalte, zu achten.

Der Petitionsausschuss, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, erkenne durchaus die "engen Grenzen von Einflussnahme auf das iranische Regime in dieser wie auch in anderen politischen und humanitären Fragen" an. Die Abgeordneten erachten es aber dennoch für dringend geboten, die Entwicklung im Falle des verurteilten Youcef Nadarkhani genau zu beobachten, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können.


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2. 400 Milliarden Euro Garantien für Banken

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Finanzinstitute sollen erneut Hilfen beim Staat beantragen können. Es sei eine grundlegende Aufgabe des Staates, das Vertrauen der Marktteilnehmer und Bürger in die Stabilität des Bank- und Finanzsystems zu bewahren und die Finanzmarktstabilität zu sichern, heißt es in dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts (17/8343), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Das "Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz" sieht für die Gewährung von Maßnahmen für die Banken einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro vor. Außerdem ist eine Kreditermächtigung von 80 Milliarden Euro vorgesehen, davon zehn Milliarden mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Mit dem Gesetzentwurf können alle 2010 ausgelaufenen Instrumente des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erneut vollständig genutzt werden.

Falls durch die Aufnahme von Krediten die zulässige Schuldenaufnahme nach der im Grundgesetz geregelten Schuldenbremse überschritten werden sollte, heißt es dazu im Gesetzentwurf: "Die Tilgung hat binnen eines angemessenen Zeitraums zu erfolgen." Ein entsprechender Tilgungsplan soll vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. "Dadurch wird sichergestellt, dass die Tilgung der zusätzlich aufgenommenen Kredite der nach der Schuldenregel relevanten strukturellen Nettokreditaufnahme zugerechnet wird", wird in der Begründung erläutert. Die Tilgungsausgaben sollen daher im Bundeshaushalt und nicht im Fonds veranschlagt werden.

Im Unterschied zum ersten Stabilisierungsgesetz sollen die sogenannten Zweckgesellschaften ("Bad Banks") nicht nur strukturierte Wertpapiere, die ein zentrales Problem bei der Finanzkrise darstellten, aufnehmen können, sondern auch Staatsanleihen. Im Gesetzentwurf wurde daher der Begriff "strukturierte Wertpapiere" durch "Wertpapiere" ersetzt. "Damit soll auch ermöglicht werden, dass mögliche temporäre Übertreibungen bei der Bewertung von Anleihen von europäischen Staaten oder Unternehmen durch Übertragung solcher Wertpapiere auf Zweckgesellschaften - nicht zu einer Bestandsgefährdung von Instituten führen und dass das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Solvenz dieser Institute gefestigt wird", heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Es sei besonders wichtig, einer möglichen Gefährdung des Finanzsystems präventiv beziehungsweise bereits bei latenter Gefahr begegnen zu können. Falls privatwirtschaftliche Lösungen zur Eigenkapitalstärkung von Instituten nicht möglich seien, sollten der Finanzaufsicht größere Handlungsmöglichkeiten gewährt werden, "um einer Systemgefährdung vorzubeugen". Bei einer besonderen Risikolage auf dem Finanzmarkt oder zur Abwehr drohender Gefahren für die Finanzmarkstabilität soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anordnen, dass ein Institut über eine höhere Eigenmittelausstattung verfügen muss. Die BaFin soll auch einen Plan verlangen können, wie das betroffene Institut die höhere Eigenkapitalausstattung erreichen will. Außerdem wird die Beteiligung des Staates an Finanzinstituten und an Tochterunternehmen ermöglicht.

Die Koalitionsfraktionen verweisen auch auf das zum 31. Dezember 2010 in Kraft getretene Restrukturierungsfondsgesetz. Damit können in Schwierigkeiten geratene Banken in einem geordneten Verfahren saniert oder abgewickelt werden. Dieses Instrument bleibe zum frühzeitigen Eingreifen bei einer konkreten Gefahr für ein einzelnes Institut geeignet, "kann jedoch nicht als vorbeugende Maßnahme zur Sicherung der Stabilität des Finanzsystems insgesamt angewendet werden", schreibt die Bundesregierung.


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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 019 - 18. Januar 2012 - 09:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2012