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INNEN/5016: Katja Kipping zum 19. Januar 1919 - 100 Jahre Frauenwahlrecht


DIE LINKE - Pressemitteilung vom 18. Januar 2019

Katja Kipping zum 19. Januar 1919 - 100 Jahre Frauenwahlrecht


Am 19. Januar 1919 haben Frauen in Deutschland zum ersten Mal an den Wahlen zur damaligen Nationalversammlung der jungen Weimarer Republik teilgenommen. Zwei Monate zuvor wurde das Frauenwahlrecht eingeführt. "Ein Akt der Gleichstellung von Mann und Frau, der eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, aber hart erkämpft werden musste", sagt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE.

Katja Kipping weiter: "Durch die wenigen Frauen in den Reihen der AfD und auch der FDP ist der Frauenanteil im Bundestag heute so niedrig wie vor 20 Jahren. Das zeigt, dass wir Frauen uns Fortschritten nie sicher sein können, sondern immer wieder unsere Rechte einfordern müssen. Tatsächlich lag der Frauenanteil unter den Parlamentarier*innen aber nie höher als bei 36,3 Prozent. Leider führen rechtliche Möglichkeiten allein - so wichtig sie sind - nicht automatisch zu ihrer Umsetzung. Jedes Gleichheitsversprechen bleibt uneingelöst, wenn wir die Verhältnisse nicht grundlegend auf den Kopf stellen. Solange Menschen in diesem Land ausgebeutet werden - und Frauen im Besonderen - dann kann es keine wirkliche Gleichheit geben. Denn wir müssen auf der einen Seite erst die sozialen Voraussetzungen für politisches Mitmischen schaffen - also z.B. auch die schwere Arbeit von Frauen im Pflegebereich endlich anzuerkennen, mehr Personal einzustellen und entsprechend zu entlohnen - und auf der anderen Seite auch die ungleiche Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern angehen. Kurzum: Auch Männer haben ein Recht darauf, jede zweite Windel zu wechseln und jeden zweiten Elternabend wahrzunehmen. Im Gegenzug könnten wir Frauen sie dann bei den gut bezahlten, schweren, verantwortungsvollen Führungspositionen zur Hälfte entlasten. In diesem Sinne: das Frauenwahlrecht war ein Anfang, es ist noch lange nicht das Ende."

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 18. Januar 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2019

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