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EUROPA/1251: Zehn Jahre Zuwanderungsgesetz sind kein Grund zum Feiern


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 16. April 2015

Sevim Dagdelen: Zehn Jahre Zuwanderungsgesetz sind kein Grund zum Feiern


"Zuwanderungsgesetz hin oder her: Noch immer werden Migrantinnen und Migranten in Deutschland als Menschen zweiter Klasse behandelt. Was wir endlich brauchen, ist die Stärkung der sozialen Rechte und Teilhabemöglichkeiten der Betroffenen. Gleiche Rechte für alle hier lebenden Menschen muss die politische Devise lauten", erklärt Sevim Dagdelen, Sprecherin für Migration und Integration der Linksfraktion, anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Zuwanderungsgesetzes. Dagdelen weiter:

"Es ist Zeit für einen grundlegenden Kurswechsel in der Integrationspolitik. Wir brauchen gleiche Rechte für Migrantinnen und Migranten statt immer neuer Eingriffe in Grundrechte. Wir brauchen mehr und bessere Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund statt Sanktionen und Drohgebärden. Wir brauchen soziale und politische Teilhabe statt Ausgrenzung und Diskriminierung.

DIE LINKE setzt sich für eine umfassende Reform des Zuwanderungsrechts ein. Gebühren müssen auf einen symbolischen Betrag gesenkt werden, sodass einkommensunabhängige Einbürgerungen nach fünf Jahren möglich sind. Die Einbürgerungstests müssen abgeschafft und die Anforderungen hinsichtlich nachzuweisender Sprachkenntnisse gesenkt werden. Und wir brauchen endlich ein Wahlrecht für langjährig hier lebende Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus fordert DIE LINKE die Abschaffung ausgrenzender Gesetze, damit alle hier lebenden Menschen die gleiche Chance auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten.

Wie ausgrenzend und rechtswidrig das Zuwanderungsgesetz ist, zeigt die aktuelle Mahnung aus Brüssel wegen der Sprachtests im Ausland beim Ehegattennachzug. Der EuGH hatte im Sommer letzten Jahres die Sprachtests im Ausland beim Ehegattennachzug als unzulässig eingestuft, weil die Einschränkung gegen das Verschlechterungsverbot des EU-Türkei-Assoziationsabkommens verstößt. Die Bundesregierung weigert sich bis heute mit waghalsiger Begründung, den Urteilsspruch des EuGH umzusetzen - das ist inakzeptabel. Die EU-Kommission hat nun offiziell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wegen der unzureichenden Umsetzung des EuGH-Urteils."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 16. April 2015
Deutscher Bundestag
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2015

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