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SOZIALES/2743: Für eine sozialen Schutzschirm, der auch die Ärmsten schützt


DIE LINKE - Pressemitteilung vom 6. Mai 2020

Für eine sozialen Schutzschirm, der auch die Ärmsten schützt


Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag für einen Sozialen Schutzschirm in der Corona-Krise erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Bei der sozialen Abfederung der Corona-Krise vergisst diese Regierung beständig diejenigen, die die Krise am härtesten trifft: Familien in Hartz-IV, Menschen die Grundsicherung im Alter beziehen, Menschen mit Behinderung, deren Werkstätten geschlossen haben und Wohnungslose. Die Corona-Hilfen erreichen gerade die Menschen nicht, die sie besonders dringend brauchen. Die Bundesregierung vernachlässigt in der Corona-Krise den sozialen Ausgleich. Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE im Bundestag für Donnerstag einen Antrag für einen sozialen Schutzschirm eingereicht.

Schon vor Corona waren die Hartz-IV Regelsätze zu niedrig. Nun kommt verschärfend hinzu, dass in Folge von Hamsterkäufen die preiswerten Produkte oft vergriffen und viele Tafeln geschlossen sind. Das Mittagessen in Kitas und Schulen entfällt. Um das auszugleichen beantragt DIE LINKE einen Corona-Aufschlag auf alle Sozialleistungen von 200 Euro im Monat. Davon würden auch Aufstockende profitieren, deren Zuverdienste jetzt wegfallen.

Um Homeschooling auch für Familien mit wenig Geld zu ermöglichen, fordern wir einen Zuschuss von 500 Euro über das Bildungs- und Teilhabepaket. Das ist notwendig, denn Schule zu Hause erfordert einen Laptop, um mit der Lehrerin zu kommunizieren, einen Internetzugang, einen Drucker, um Arbeitsblätter auszudrucken und natürlich einiges an Software. 25% der 12Jährigen in Familien mit Hartz-IV-Bezug haben jedoch überhaupt keinen Zugang zu Computern. Der von der GroKo beschlossene mickrige Zuschuss beseitigt da nicht die Bildungsungleichheit.

Für die Millionen Selbstständigen in existentieller Not fordern wir ein Corona-Überbrückungsgeld. Dass die Regierung auf die Grundsicherung verweist, bedeutet hier für viele nichts anderes als unterlassene Hilfeleistung. Denn zu den Tücken von Hartz IV gehört die Anrechnung des Partnerinneneinkommens. Viele Paare, bei denen nun ein Einkommen wegfällt, haben deshalb keinen Anspruch auf Grundsicherung, auch wenn das verbleibende Einkommen niedrig ist.

Damit nicht immer mehr Menschen durchs Raster fallen, muss der Zugang zu existenzsichernden Sozialleistungen ausgeweitet wird. Vor allem müssen alle Menschen in Deutschland ausreichende medizinische Versorgung erhalten. Auch Menschen mit Beitragsschulden, Bürger anderer EU-Länder ohne Arbeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld I, Asylsuchende in den ersten 18 Aufenthaltsmonaten, Menschen ohne Papiere und Menschen ohne Krankenversicherung dürfen jetzt nicht allein gelassen werden. Wenn wir Ihnen helfen, verringern wir auch das Risiko von weiteren Infektion und helfen damit uns allen.

Auch viele Hilfsangebote sozialer Dienstleister sind von der Corona-Krise bedroht. Wir dürfen nicht zulassen, dass hier gewachsene Unterstützungsstrukturen wegbrechen. Das gilt für arbeitspolitische Maßnahmen, soziale Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wie beispielsweise Mutter-Kind-Kuren.

Gerade jetzt, wo viele Menschen das eigene Heim kaum noch verlassen können, sind auch Hilfsangebote bei häuslicher Gewalt besonders wichtig. Wir fordern, dass ein Notfallfonds des Bundes zum Gewaltschutz eingerichtet wird. Damit sollen Hilfs- und Beratungsstellen in die Lage versetzt werden, neue Beratungsangebote zu schaffen und bestehende telefonisch und/oder digitale Angebote auszubauen. Außerdem sollen daraus Mittel zur Anmietung von Notunterkünften beantragt werden können.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 6. Mai 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2020

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