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SOZIALES/2699: Minimallösung wäre nicht akzeptabel


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 17. Dezember 2019

Minimallösung wäre nicht akzeptabel


"Monatelang hat sich eine Bund-Länder Arbeitsgruppe mit den Fallgruppen beschäftigt, die bei der Überleitung des DDR-Rentensystems in bundesdeutsches Recht benachteiligt oder ganz vergessen wurden. Dabei geht es sowohl um Armutsbekämpfung als auch um die Anerkennung von Betriebsrenten, nicht um ein Entweder-oder", erklärt Matthias Höhn, Beauftragter für Ostdeutschland der Fraktion DIE LINKE, zum Härtefallfonds der Bundesregierung für bisher nicht anerkannte DDR-Rentenansprüche. Höhn weiter:

"Mehrere Hundert Euro fehlen manchen der Rentnerinnen und Rentner - in jedem Monat. Mal geht es um gute Betriebsrenten, oft aber auch um das Knapsen am Existenzminimum, vor allem bei Frauen.

Die Arbeitsgruppe hat im nun angekündigt, ein Handlungskonzept zur Errichtung des Härtefallfonds für 2020 vorzulegen. Wieder vergeht wertvolle Zeit. Und das Merkmal der Grundsicherungsnähe ist wohl nicht vom Tisch. Damit wären wieder all diejenigen von einer Lösung ausgeschlossen, denen die DDR-Zusatzrenten nach der Rentenüberleitung gestrichen wurden, z. B. Eisenbahner, Bergleute über Tage oder Krankenschwestern.

Entschädigungszahlungen, wie sie der Runde Tisch der betroffenen Berufs- und Personengruppen um Dietmar Polster fordert, hätten die Unterstützung der LINKEN, finanziert aus dem Bundeshaushalt. Sie wären bereits ein Kompromiss, mit dem viele der Ost-Rentnerinnen und - Rentner auf einen Gutteil ihrer Ansprüche verzichten würden. Denn in den Gesprächen mit den Betroffenen wird schnell klar, es gibt dort wenig Hoffnung darauf, dass die Bundesregierung die ostdeutschen Rentenlücken durch gesetzliche Korrekturen schließen will. Nun darf nicht passieren, dass sich die Bundesregierung mit Minimalausgaben des Gesamtproblems entledigen will. Hunderttausende Rentnerinnen und Rentner können nicht weitere dreißig Jahre warten."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 17. Dezember 2019
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2019

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