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SOZIALES/2530: Katja Kipping zur Studie zu Kinderarmut und Erwerbsarbeit


DIE LINKE - Presseerklärung vom 27. Juni 2018

Katja Kipping zur Studie zu Kinderarmut und Erwerbsarbeit


Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt: Kinder von alleinerziehenden Frauen sind besonders oft von Armut bedroht, wenn ihre Mütter über einen längeren Zeitraum ohne Vollzeitjob bleiben. Auch Kinder von Eltern, bei denen nur der Vater arbeitet, sind häufiger von Armut bedroht.

Dazu Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE: "Jedes Kind hat das Recht auf einen guten Start ins Leben. Dass hierzulande zweieinhalb Millionen Kinder in Armut leben ist eine der großen Ungerechtigkeiten des Neoliberalismus. Eine Ursache für Kinderarmut ist die Einkommensarmut der Eltern. Löhne reichen immer häufiger nicht zum Leben. Ein paar Euro mehr Kindergeld nützen da leider nichts. Schon gar nicht wenn jede Kindergelderhöhung auch auf aufstockende Sozialleistungen angerechnet wird.

Trotzdem muss man nicht kapitulieren. Kinderarmut gilt es zu bekämpfen und zwar durch Löhne, von denen man leben kann und kostenfreier, wohnortnaher Kinderbetreuung. Das bürokratische Nebeneinander von kinder- und familienpolitischen finanziellen Leistungen muss aufhören. DIE LINKE unterstützt ein breites Bündnis, das sich für eine eigenständige Kindergrundsicherung in Höhe von rund 600 Euro einsetzt.

Die Studie macht die ungerechte Aufteilung der Tätigkeiten zwischen den Geschlechtern einmal mehr deutlich. Dazu gehört, dass Frauen hierzulande im Schnitt doppelt so viel unbezahlte Sorgearbeit und Familienarbeit wegtragen, während Männer immer noch überproportional die höher bezahlten und einflussreicheren Jobs innehaben. Zu einer familienfreundlichen Gesellschaft gehört auch, dass im Leben von Männern und Frauen gleichermaßen Zeit ist für die wunderbare liebevolle Familienarbeit, für Zeit mit Kindern. Auch deshalb setzen wir uns ein für ein Neues Normalarbeitsverhältnis mit einer kürzeren Arbeitszeit zwischen 28 und 35 Stunden."

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Presseerklärung vom 27. Juni 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2018

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