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SOZIALES/2482: Autonomie von Eltern gehörloser Kinder schützen (Katrin Werner)


Pressemitteilung der LINKEN Bundestagsabgeordneten Katrin Werner aus Rheinland-Pfalz vom 13. Dezember 2017

Autonomie von Eltern gehörloser Kinder schützen


"Die Zwangsimplantation von Cochlear-Implantaten bei gehörlosen Kindern gegen den Willen der Eltern muss verboten werden. Das zuständige Amt möchte offensichtlich die Kosten für die Assistenz im Kindergarten sparen, greift dazu in die Autonomie der Eltern ein und stellt sie unter den Verdacht der Kindeswohlgefährdung. Dass Kinder keineswegs automatisch mit Implantaten hören können, wird dabei völlig ignoriert", sagt Katrin Werner mit Blick auf eine Entscheidung des Sozialamts des Landkreises Trier-Saarburg. Nach dieser soll das Jugendamt entscheiden, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, weil die Eltern Gebärdensprachkurse einem Implantat vorziehen.

Werner weiter: "Im Jahr 2010 hat das Sozialgericht Frankfurt am Main in einem ähnlichen Fall eine wegweisende Entscheidung getroffen. Das Sozialamt ist verpflichtet die Assistenz zu bezahlen. Es darf nicht in die Autonomie der Eltern eingreifen und eine Kindeswohlgefährdung konnte das Gericht nicht feststellen. Ich hoffe, dass das Sozial - und Jugendamt sich nach dieser Entscheidung richten werden."


Quelle:
https://www.kestner.de/n/verschiedenes/presse/2017/kein_CI_Sozialamt_uebergibt_Fall_an_Jugendamt.htm

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Dezember 2017
Katrin Werner, MdB
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +4930/227-74331, Telefax: +4930/227-76337
E-Mail: katrin.werner.ma03@bundestag.de
Internet: www.katrinwerner.de, www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2017

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