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SOZIALES/2213: Kindeswohl bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in den Mittelpunkt stellen


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 15. Juli 2015

Ulla Jelpke: Kindeswohl bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in den Mittelpunkt stellen


"Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die nach einer oftmals langen und dramatischen Flucht die Bundesrepublik erreicht haben, brauchen besonderen Schutz. Absolute Priorität bei Unterbringung, Versorgung und Betreuung dieser besonders verletzlichen Flüchtlingsgruppe muss stets das Kindeswohl haben. Leider erfüllt der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht den selbstgesetzten Anspruch, hier die UN-Kinderrechtskonvention zur Grundlage staatlichen Handelns zu machen", erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zu dem heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf. Die Abgeordnete weiter:

"Dass 16- und 17-jährige Flüchtlinge im Asylverfahrensrecht nicht mehr als Erwachsene, sondern als Kinder angesehen werden sollen, ist längst überfällig und eine zwingende Konsequenz aus der UN-Kinderrechtskonvention. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlen aber weiterhin verbindliche Standards für die Vornahme der Alterseinschätzung, so dass umstrittene medizinische Untersuchungspraktiken, die die Intimsphäre der Jugendlichen verletzen, weiterhin möglich sind.

Insbesondere eine Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach bürokratischen Quoten anstelle einer strikt am Kindeswohl orientierten Unterbringung lehnt DIE LINKE ab. Die tatsächliche Überlastung der Jugendhilfe insbesondere an einigen Orten in Süddeutschland ist im Übrigen hausgemacht. Denn solange die Bundespolizei die schutzsuchenden Jugendlichen in der Grenzregion aus den Zügen holt, statt sie gegebenenfalls zu Verwandten in anderen Städten zu begleiten, ist es nicht verwunderlich, dass viele von ihnen in Süddeutschland auflaufen und dort betreut werden müssen.

DIE LINKE fordert in einem Anfang des Jahres eingebrachten Antrag (BT-Drs. 18/4185), den Vorrang des Kindeswohls bei allen behördlichen Entscheidungen sowohl im Asylverfahrensgesetz als auch im Aufenthaltsgesetz zu verankern, einen erweiterten Familienbegriff zugrunde zu legen und die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt zu stärken und so auszubauen, dass sie ihren vielfältigen und wachsenden Aufgaben in der Praxis nachkommen kann."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 15. Juli 2015
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2015

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