Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → DIE LINKE

SOZIALES/2108: Rente ab 63 - Arbeitslosigkeit darf nicht doppelt bestraft werden


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 9. Juli 2014

Matthias W. Birkwald: Rente ab 63: Arbeitslosigkeit darf nicht doppelt bestraft werden



"Wer einmal in seinem Leben vier Jahre lang arbeitslos war, wird beim Zugang zur Rente ab 63 gegenüber jenem benachteiligt, der vier Mal jeweils ein Jahr lang arbeitslos war. Nicht nur der rollierende Stichtag muss fallen, sondern auch die Ausgrenzung von Hartz-IV-Beziehenden", kommentiert Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Aussage des Wissenschaftlichen Dienstes, dass Regelungen der Rente ab 63 verfassungswidrig seien. Birkwald weiter:

"In den nächsten Jahren werden immer mehr Beschäftigte mit Phasen der erzwungenen Erwerbslosigkeit oder einer Niedriglohnbeschäftigung in Mini-Rente gehen müssen. Deshalb ist es dringend geboten, die so entstehenden Lücken in den Rentenverläufen zu schließen. Seit dem Jahr 2011 werden für Hartz-IV-Betroffene keine Rentenbeiträge mehr gezahlt.

DIE LINKE will das rückgängig machen und fordert, dass für Hartz-IV-Beziehende aus Steuern finanzierte Beiträge auf der Basis des halben Durchschnittsverdienstes entrichtet werden. Dann müssten Phasen der Langzeitarbeitslosigkeit auch bei der Rente ab 63 berücksichtigt werden. Das wäre gerecht."

*

Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 9. Juli 2014
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2014