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SOZIALES/1728: Individualbeschwerde für Kinder braucht rechtliche Verfahrenssicherheit


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 28. Februar 2012

Individualbeschwerde für Kinder braucht rechtliche Verfahrenssicherheit


"Dass die Bundesrepublik das nunmehr dritte Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, ist sehr zu begrüßen: Das darin vereinbarte Individualbeschwerderecht ist wichtig für die Stärkung der Belange der Kinder", erklärt Diana Golze zur heutigen Ratifizierung durch Ministerin Schröder. Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Die bloße Ratifizierung reicht allerdings nicht aus, um Kindern und Jugendlichen endlich einklagbare Rechte zu geben. DIE LINKE bleibt dabei: Wer es mit den Kinderrechten ernst nimmt, gibt ihnen Grundgesetzcharakter. Ministerin Schröder hat heute ein weiteres Argument für einen solchen Schritt geliefert: Jetzt muss sie den Unterschriften noch Taten folgen lassen. Das Beschwerderecht auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention war längst überfällig. Anders als beispielsweise bei der UN-Behindertenrechtskonvention ist es nicht gleich bei der Ratifizierung der Konvention geregelt worden.

Für die Umsetzung eines wirklichen Beschwerderechtes braucht es aber nun konkrete rechtliche Schritte und Maßnahmen, die ein solches Recht auch im Alltag der in Deutschland lebenden Kinder realisierbar machen. Dafür brauchen wir ein flächendeckendes Beratungsangebot vor Ort, um Kinder über ihre Rechte zu informieren, Unterstützungsangebote, die ihnen helfen, diese Rechte auch wahrzunehmen und eine erkennbare Aufnahme der Rechte von Kindern in die deutsche Gesetzgebung.

Da das Individualbeschwerdeverfahren erst dann greifen soll, wenn der Rechtsweg auf nationaler Ebene erschöpft ist, muss aus Sicht der LINKEN der Rechtsanspruch auf unabhängige Beratung und Hilfe auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet werden. Eine Entscheidung zur Rechtsstellung von Kindern in unserer Gesellschaft ist längst überfällig - mit der Schaffung eines Individualbeschwerdeverfahrens wird sie jetzt zwingend notwendig.

Die Chance dazu hätte es bereits mit der Verabschiedung des Kinderschutzgesetzes gegeben. Somit unterzeichnet ein reiches Industrieland wie Deutschland erneut ein verbindliches UN-Dokument, ohne für die notwendigen Rechtsgrundlagen gesorgt zu haben."


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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 28. Februar 2012
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2012