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AUSSEN/1779: Bundesregierung schließt Verletzung des Völkerrechts und Grundgesetzes nicht aus


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 12. September 2018

Bundesregierung schließt Verletzung des Völkerrechts und Grundgesetzes nicht aus


"Die Bundesregierung hat bei der Sondersitzung des Verteidigungsausschusses heute Morgen Berichten über entsprechende Planungen nicht widersprochen und einen völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Militäreinsatz der Bundeswehr in Syrien weiterhin nicht ausgeschlossen. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung das Parlament erst nach Medienberichten und in einer Sondersitzung auf Antrag der Fraktion DIE LINKE informiert hat", sagte Heike Hänsel, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Die Außenpolitikerin weiter:

"Während der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags eindeutig bestätigt hat, dass diese angedrohte Vergeltungsaktion ohne UN-Mandat in Syrien völkerrechtswidrig ist, hält sich die Bundesregierung diese Option offen und schloss sogar eine Umgehung des Parlaments nicht aus. Die Fraktion DIE LINKE wird nach der Sondersitzung des Verteidigungsausschusses heute juristische Schritte prüfen, um das Völkerrecht zu schützen, diesen angekündigten mehrfachen Rechtsbruch und eine weitere gefährliche Internationalisierung und Zuspitzung des Syrien-Krieges zu verhindern."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 12. September 2018
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2018

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