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ARBEIT/1551: Streikrecht der Piloten - Gericht schränkt Grundrecht ein


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 8. September 2015

Klaus Ernst: Gericht schränkt Grundrecht ein


"Das Landesarbeitsgericht in Hessen untersagt den Piloten bei der Lufthansa für den Erhalt ihrer Tarifverträge zu streiken. Die Lufthansa will Piloten künftig in konzerneigenen Billiglinien zu deutlich schlechteren Bedingungen beschäftigen - teilweise ohne Tarifvertrag. Mit dieser Entscheidung werden die Beschäftigten den Interessen des Unternehmens ausgeliefert", sagt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Ernst weiter:

"Die Piloten sollen eine deutliche Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen und ihrer Entlohnung widerspruchslos akzeptieren. Dieses Urteil ist vor dem Hintergrund des neuen Tarifeinheitsgesetzes ein weiterer Versuch, das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht einzuschränken."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 8. September 2015
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2015

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