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ARBEIT/1489: Tarifeinheitsgesetz - Bundesregierung plant Verfassungsbruch


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 2. März 2015

Klaus Ernst: Tarifeinheitsgesetz: Bundesregierung plant Verfassungsbruch


"Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist eindeutig: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit ist verfassungswidrig. Für das Gesetz gibt es zudem keine Notwendigkeit. Zu diesem Schluss kam schon der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däubler in einem Gutachten im Auftrag der Linksfraktion. Die Behauptung der Bundesregierung, es handle sich um die 'Ausgestaltung eines Grundrechts', ist pure Augenwischerei. Dieser geplante Verfassungsbruch lässt sich nicht mehr schönreden", kommentiert Klaus Ernst das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum geplanten Tarifeinheitsgesetz. Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter:

"DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzesentwurf umgehend zurückzunehmen. Es ist absehbar, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird. Die Gewerkschaftsführer, die zu dem geplanten Vorhaben ihre Zustimmung signalisiert haben, müssen dies sofort korrigieren. Es wäre mehr als peinlich, wenn die Karlsruher Richter das Grundrecht auf Streik mehr verteidigen würden als einige Gewerkschaftsführer."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 2. März 2015
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2015

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