Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → DIE LINKE

ARBEIT/1357: Mindestlohn-Gutachten weist Union in die Schranken


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 20. Januar 2014

Klaus Ernst: Mindestlohn-Gutachten weist Union in die Schranken



"Wer Rentnern, Studierenden oder Saisonarbeitern den Mindestlohn verwehren will, begibt sich verfassungsrechtlich auf ganz dünnes Eis", erklärt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass Ausnahmeregelungen beim geplanten Mindestlohn gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen. Ernst:

"Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn wird seine Wirkung nur dann entfalten können, wenn Frau Nahles das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ernst nimmt. Sie darf dem Drängen von CSU und Wirtschaftsverbänden nicht nachgeben. Andernfalls sind Klagen gegen den Mindestlohn durch die Arbeitsgerichte programmiert.

DIE LINKE wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Mindestlohn ohne Einschränkungen in allen Regionen, für alle Branchen und alle Beschäftigten mit Arbeitsvertrag gilt. Einen neuen Niedriglohnsektor unterhalb des Mindestlohns darf es nicht geben."

*

Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 20. Januar 2014
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Januar 2014