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ARBEIT/1148: Solidarität mit den Schlecker-Verkäuferinnen


DIE LINKE - Presseerklärung vom 3. März 2012

Solidarität mit den Schlecker-Verkäuferinnen


Der Parteivorstand der LINKEN hat am heutigen Samstag einstimmig die folgende Resolution zu den Vorgängen beim insolventen Unternehmen Schlecker verabschiedet:

Im Januar 2012 beantragte die Drogeriekette Schlecker die Einleitung eines Plan-Insolvenzverfahrens. Betroffen sind über 30.000 Beschäftigte in den Unternehmensteilen "Schlecker AS", "Schlecker XL", "Ihr Platz" sowie dem OnlineHandel. Nach dem Plan des Insolvenzverwalters sollen alleine bei "Schlecker AS" die Hälfte der Läden - 2.400 von 5.400 - geschlossen werden und nahezu 12.000 von insgesamt 25.000 Beschäftigten ihren Arbeitsplatz verlieren.

Der Parteivorstand DIE LINKE erklärt sich mit den Kolleginnen und Kollegen solidarisch!

Zehntausende Verkäuferinnen haben über Jahrzehnte für "Schlecker" unter miserablen Bedingungen und Löhnen gearbeitet. So wurde die Familie Schlecker reich. Mehr als zwei Milliarden Euro betrug das Vermögen noch vor wenigen Jahren.

Der Skandal besteht nicht nur darin, dass die Beschäftigen - ganz überwiegend Frauen - ausgenutzt und ausgebeutet wurden, sondern auch darin, dass der Unternehmer Schlecker mit selbstherrlichen Fehlentscheidungen das Unternehmen zugrundegerichtet und damit auch noch die berufliche Existenz der Beschäftigen hochgradig gefährdet hat.

Die bei Schlecker beschäftigten Frauen haben sich gegen Lohndrückerei, Schikanen und Bespitzelung gewehrt. Es muss aber auch Schluss damit sein, dass ein einsamer Patriarchat ein Unternehmen und Arbeitsplätze gegen die Wand fahren kann. Schlecker zeigt: Die Verfügungsgewalt von Unternehmern muss durch die Belegschaft kontrolliert, zurückgedrängt und auch ganz überwunden werden!

In Zusammenarbeit mit den Beschäftigten, ihrer Gewerkschaft und den Kommunen ist ein Zukunftskonzept für das Unternehmen Schlecker zu entwickeln um die Filialen und Arbeitsplätze zu erhalten. Dabei sind die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte vollständig auf allen Ebenen und in allen Teilen des Unternehmens sowie für die ver.di-Tarifkommission sicherzustellen.

Dabei sind Rechtsformen vorzusehen und zu fördern, die wie z.B. eine Stiftung oder eine genossenschaftliche Form den Beschäftigten Beteiligungsrechte einräumen, um damit entscheidenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik zu nehmen.

Notwendig ist eine öffentliche Unterstützung in Form von Bürgschaften und/oder Krediten. Diverse Hilfen sind als öffentliche Beteiligung und/oder Belegschaftsbeteiligung zu gewähren.

Berlin, 3. März 2012


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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 3. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2012