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WIRTSCHAFT/2862: Technologieneutrale Innovationsausschreibungen kommen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. Oktober 2019

Technologieneutrale Innovationsausschreibungen kommen

Wichtiger Schritt zur Stärkung von Wettbewerb und Netz- und Systemsicherheit


Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett die Verordnung zu den Innovationsausschreibungen für erneuerbare Energien beschlossen. Dazu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer:

"Die Einführung der Innovationsausschreibung für erneuerbare Energien macht erneuerbare Energien fit für den Markt und das Stromsystem. Innovationsausschreibungen, die mit der EEG-Reform 2017 gesetzlich eingeführt wurden, sind ein richtiger und wichtiger Schritt, um den Energiemarkt zukunftsfähiger und marktwirtschaftlicher zu gestalten. Sie bieten das Potenzial, neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren zu testen und den Wettbewerb sowie Netz- und Systemsicherheit zu stärken. Diesem ersten Schritt müssen weitere folgen.

Konkret sieht die Innovationsausschreibungsverordnung zwei Bausteine vor: Einerseits die Einführung einer fixen Marktprämie, ähnlich der KWK-Förderung. Andererseits die Ausschreibung einer technischen Innovation, also die Förderung von Anlagenkombinationen aus fluktuierenden (Sonne, Wind o.ä.) und nicht fluktuierenden (Biomasse, Wasserkraft, Speicher o.ä.) erneuerbaren Energien. Dadurch wird nicht nur gleichmäßiger Strom eingespeist. Es werden auch Erneuerbare-Energien-Anlagen dazu gebracht, sich gegen Wettereinflüsse abzusichern, was wiederum eine netzdienliche Einspeisung und damit die Systemsicherheit fördert. Nur mit einem solchen echten technologieneutralen Wettbewerb, in dem sich die effizientesten technischen Innovationen durchsetzen, kann die Energiewende gelingen.

Die technologieoffen gestalteten Innovationsausschreibungen werden in den kommenden Jahren insgesamt drei Mal durchgeführt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2019

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