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WIRTSCHAFT/2838: Mehr Transparenz zur Mobilfunkversorgung in den Regionen


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 26. Juni 2019

Mehr Transparenz zur Mobilfunkversorgung in den Regionen und schärfere Sanktionen beim Verstoß gegen Versorgungsauflagen


Zu den am heutigen Mittwoch im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur verabschiedeten Änderungen zum 5. TKG-Änderungsgesetz können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ulrich Lange, wie folgt zitieren:

"Mit den deutlich erweiterten Kompetenzen kann die Bundesnetzagentur zukünftig bis auf die einzelne Funkzelle genau bei jedem Netzbetreiber ermitteln, wie die tatsächliche Mobilfunknetzabdeckung vor Ort ist und dieses in Online-Karten veröffentlichen. Damit erhält der Bürger einen vergleichbaren, von einer öffentlichen Stelle zur Verfügung gestellten Überblick, über den aktuellen Mobilfunknetzausbau in seiner Region. Dazu gehören beispielsweise auch Hotspots, an denen es immer wieder zu Verbindungsabbrüchen bei Telefonaten kommt. Das wird gerade für die Mobilfunknutzung während der Auto- oder Zugfahrt von hoher Relevanz sein. Mit dieser Erhöhung der Transparenz wird jeder Mobilfunkkunde schnell und verbraucherfreundlich entscheiden können, welcher Netzbetreiber insbesondere in seiner Region am leistungsfähigsten ist.

Außerdem werden die Zwangs- und Bußgelder bei Verstößen gegen Mobilfunkversorgungsauflagen deutlich verschärft. Die Mobilfunknetzbetreiber müssen gerade für den Ausbau der Mobilfunknetze im ländlichen Raum Auflagen erfüllen, die sie mit Ersteigerung der jeweiligen Mobilfunkfrequenzen akzeptiert haben. Wenn diese Auflagen nicht erfüllt werden, ist das kein Kavaliersdelikt. Zukünftig kann daher ein Bußgeld mit maximaler Höhe von 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden. Erstmalig werden diese Neuregelungen relevant, wenn zum Ende des Jahres die Auflagen aus der 4G-Versteigerung aus dem Jahr 2015 erfüllt sein müssen.

Schlussendlich wird nach der Ankündigung der Bundesnetzagentur nun auch vom Gesetzgeber gegenüber den Mobilfunknetzbetreibern explizit klargestellt, dass sie sich zeitnah auf gesetzliche Regelungen einstellen müssen, mit denen sie in Ausnahmefällen zum lokalen Roaming bzw. aktiven Infrastruktur-Sharing verpflichtet werden können. Damit könnten Mobilfunknutzer eines Betreibers in ländlichen Regionen die Netze anderer Netzbetreiber gegen Entgelt mitnutzen. Erste Regelungsentwürfe sind für Herbst 2019 geplant. Bis dahin gibt es jetzt nochmals ein überschaubares Zeitfenster. In dem können die Mobilfunknetzbetreiber unter Beweis stellen, dass sie auch auf freiwilliger Basis gemeinsamen Netzausbau im ländlichen Raum mit allen Unternehmen zügig und zum maximalen Nutzen für alle Mobilfunkkunden vereinbaren können."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2019

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