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WIRTSCHAFT/2833: Meilenstein für IT-Fachkräfte


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. Juni 2019

Meilenstein für IT-Fachkräfte

Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft die richtigen Rahmenbedingungen


Am morgigen Freitag berät der Deutsche Bundestag abschließend über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Hierzu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Tankred Schipanski, und der zuständige Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Digitale Agenda, Marc Biadacz:

Tankred Schipanski: "Um Deutschlands globale Wettbewerbsfähigkeit - insbesondere mit Blick auf den digitalen Wandel - nicht zu gefährden, muss der Fachkräftemangel in der IT-Branche spürbar und zeitnah verringert werden. Es ist deshalb wichtig und absolut richtig, dass im Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein extra Passus aufgenommen wurde, der ausländischen IT-Fachkräften unter besonderen Rahmenbedingungen den Arbeitsmarktzugang eröffnet. Damit haben wir einen Meilenstein erreicht, um dem Fachkräftemangel in der IT-Branche zu begegnen. Dies ist zentral für die Stärkung der deutschen Wirtschaft insgesamt, im Besonderen aber auch für Startups und junge innovative Gründungen. Uns Digitalpolitikern war dabei wichtig, möglichst praxisnahe Voraussetzungen für den Arbeitsmarktzugang von IT-Fachkräften zu schaffen."

Marc Biadacz: "IT-Fachkräfte erwerben ihre Qualifikationen häufig nicht im Rahmen einer formalen Ausbildung oder eines Studiums, sondern erlernen ihre Fähigkeiten in der Praxis. Ein formaler Abschluss darf deshalb keine Zugangsvoraussetzung sein. Viele IT-Fachkräfte sind zudem Autodidakten, die sich das Programmieren selbst beibringen. Beides wird nun im Fachkräfteeinwanderungsgesetz berücksichtigt: IT-Fachkräfte dürfen in Deutschland arbeiten, wenn sie drei Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre und ein im Arbeitsvertrag vereinbartes monatliches Einkommen von mindestens 4.020 Euro - dynamisch angepasst an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung - nachweisen können. Im Gesetz ist auch geregelt, dass bei IT-Fachkräften im Einzelfall auf den Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen verzichtet werden kann. Damit wird berücksichtigt, dass in vielen Unternehmen der IT-Branche internationale Teams tätig sind, deren Arbeitssprache Englisch ist."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2019

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