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WIRTSCHAFT/2667: Versicherungsvertriebsrichtlinie wird eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. Juni 2017

Versicherungsvertriebsrichtlinie wird eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt

Neuer Rechtsrahmen für den Versicherungsvertrieb verbessert Verbraucherschutz


Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Donnerstag den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD) in 2./3. Lesung abschließend beraten. Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer:

"Die CDU/CSU-Fraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie weitgehend eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt wird. Das ist ein erfreuliches Ergebnis. Die zahlreich vorgetragenen Bedenken gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums konnten durch die in den parlamentarischen Beratungen vereinbarten Änderungen weitgehend ausgeräumt werden. Insbesondere die Vorschläge für ein Provisionsgebot bzw. Honorarverbot für Versicherungsvermittler, die die Existenz vieler unabhängiger Versicherungsmakler gefährdet hätten, sind vom Tisch. Das ist auch im Interesse der Verbraucher, die von der unabhängigen Beratung durch Versicherungsmakler profitieren. Gleichzeitig stärken wir mit dem Gesetz den Honorarberater, der nunmehr zum Beispiel auch Versicherungsverträge vermitteln darf. Richtig und wichtig ist auch, dass sich die Koalitionsfraktionen beim kontrovers diskutierten Thema der Restschuldversicherungen bei Darlehensverträgen auf erweiterte Aufklärungs- und Transparenzpflichten verständigt haben. Auch dadurch wird der Verbraucherschutz erheblich verbessert."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2017

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