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WIRTSCHAFT/2646: Wettbewerb um öffentliche Aufträge muss fair und chancengleich sein


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. März 2017

Wettbewerb um öffentliche Aufträge muss fair und chancengleich sein

Schwarze Schafe dürfen nicht profitieren


Der Gesetzentwurf für ein Wettbewerbsregistergesetz steht am morgigen Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Hierzu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und die zuständige Berichterstatterin Herlind Gundelach:

"Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge im Wert von über 300 Milliarden Euro an private Unternehmen. Es liegt in unser aller Interesse, dass es im Wettbewerb um diese Aufträge fair und chancengleich zugeht. Schwarze Schafe dürfen für ihre Taten nicht auch noch belohnt werden. Daher ist es grundsätzlich richtig, das Wettbewerbsregistergesetz jetzt auf den Weg zu bringen.

Im Rahmen der anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir aber darauf achten, dass die Diskussion sachlich bleibt. Das Wettbewerbsregister darf keine politische Spielwiese werden. Eintragungen in das Register dürfen nur bei bestimmten rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen oder Strafbefehlen sowie bei bestandskräftigen Bußgeldentscheidungen aufgrund bestimmter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erfolgen.

Auf der anderen Seite wollen wir den Unternehmen aber auch die Möglichkeit zur Selbstreinigung geben. Eine vorzeitige Löschung der Eintragung in das Wettbewerbsregister muss unter bestimmten Bedingungen möglich sein, z.B. dann, wenn das Unternehmen ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Löschung glaubhaft machen kann und nachweislich geeignete Maßnahmen zur Selbstreinigung getroffen hat. Das Bundeskartellamt als registerführende Behörde muss hierfür Leitlinien erarbeiten. Dafür werden wir sorgen.

Ein Wettbewerbsregister auf Bundesebene ist aber nur dann sinnvoll, wenn alle derzeit auf Landesebene vorhandenen Landesregister entfallen. Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages zu diesem Gesetz noch vor Ende der Legislaturperiode stellen wir dies sicher: Ab dem Tag, an dem das Wettbewerbsregistergesetz vollständig anzuwenden ist, insbesondere die Abfrage- und Meldepflichten, tritt im Hinblick auf alle vergleichbaren Landesregister eine Sperrwirkung ein.

Wir appellieren darüber hinaus an die Bundesländer, dann endlich auch ihre Landesvergabegesetze abzuschaffen. Wir haben das Vergaberecht in dieser Legislaturperiode umfassend modernisiert. Es wird allen Ansprüchen gerecht. Die Länder waren intensiv an diesem Modernisierungsprozess beteiligt. Die Vergabepraxis wird durch die zusätzlichen Landesvergabegesetze unnötig umständlich, ineffizient und intransparent. Es wird Zeit, dass die Bundesländer dem Beispiel Bayerns folgen und einheitlich das bundesweit geltende Vergaberecht anwenden."

Hintergrund:
Das Wettbewerbsregistergesetz ist der dritte und letzte Baustein in der umfassenden Modernisierung des Vergaberechts in dieser Legislaturperiode. Zuvor wurden bereits das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz sowie die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung im Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Vergabeverfahren sind nun wesentlich effizienter, einfacher und flexibler. Kleine und mittlere Unternehmen können leichter an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen. Wettbewerb, Transparenz und die Pflicht zur Nicht-Diskriminierung sind sichergestellt. Gleichzeitig können Vergabestellen, die öffentliche Auftragsvergabe stärker zur Unterstützung sozialer, ökologischer und innovativer Aspekte nutzen; allerdings immer im Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und nur wenn ein direkter Auftragsbezug gegeben ist.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2017

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