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WIRTSCHAFT/2631: Protokoll über Anlageberatung wird abgeschafft


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Januar 2017

Protokoll über Anlageberatung wird abgeschafft

Informationsblätter für Finanzprodukte - so genannte Beipackzettel - sollen vereinfacht werden


Am heutigen Donnerstag wird das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:

"Das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz ist ein weiterer Beitrag zur Verbesserung des Anlegerschutzes in Deutschland. Das Beratungsprotokoll, welches den Verbraucherinnen und Verbrauchern bislang nicht den gewünschten Mehrwert gebracht hat, schaffen wir ab und ersetzen es durch eine sog. Geeignetheitserklärung. Künftig muss der Berater den Beratungsverlauf also nicht mehr nur protokollieren, sondern muss vielmehr nachweisen, warum die Anlageempfehlung für seinen Kunden geeignet war. Dadurch wird die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.

Als Unionsfraktion haben wir uns für das Gesetzgebungsvorhaben noch Vereinfachungen bei den sog. Beipackzetteln für Finanzprodukte vorgenommen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei der Standardisierung von einfachen Produkten wie zum Beispiel Standardaktien noch Luft nach oben ist. Wir wollen einerseits die sprachliche Verständlichkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher durch diese Standardisierung verbessern und anderseits die Banken von überflüssiger Bürokratie entlasten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2017

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